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Mittlere Reife Abschluss

Frage: Mittlere Reife Abschluss
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Guten Tag zusammen!


Ich gehe zurzeit auf eine Realschule und bin in der 10ten Klasse.
Nun haben wir letztens die ZAPs geschrieben (Noten wissen wir nicht alle) und die Vornoten sind bekannt.

Nun weiß ich jedoch nicht ob der Abschluss Mittlere Reife sicher ist oder ob ich ihn gar nicht mehr habe.

Ich bin für alle Antworten dankbar.
Frage von lars31 (ehem. Mitglied) | am 20.06.2013 - 16:55


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Antwort von cleosulz | 20.06.2013 - 21:45
Hier habe ich folgende Auskunft gefunden:
http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/fragen-und-antworten/


Zitat:
http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/verfahren-rechtsgrundlagen/


Und lies bitte hier

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_SI_A.pdf

§ 40 und § 25 durch.

Ich verstehe das so:

Für das Bestehen des Abschlussverfahrens sind die gleichen Kriterien erforderlich,
die zur Versetzung nötig sind.

==> Versetzung ist in § 25 geregelt:

Zitat:

Besondere Versetzungsbestimmungen für die Realschule

Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis 10
versetzt, wenn die Leistungen
a)
in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch,
Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind und die mangelhafte
Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird oder
b)
in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch,
Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind, diese mangelhafte
Leistung durch eine mindestens befriedigende Leis-tung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird sowie in einem der
übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
c)
in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
d)
zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem
Fach mangelhaft sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende
Leistung in einem Fach ausgeglichen wird.
(2) In Klasse 6, in der Realschule in der Aufbauform in Klasse 7, sind die in der zweiten Fremdsprache erbrachten Leistungen nicht versetzungswirksam, können aber zum Ausgleich herangezogen werden. Ab Klasse 7, in der Realschule in der Aufbauform ab Klasse 8, sind sie uneingeschränkt versetzungswirksam



Wenn du deinen möglichen 5 in einem Hauptfach durch eine 3 in einem anderen Hauptfach ausgleichen kannst, dann würdest du "versetzt".
Mit 3, 4, 4, 5 würdest du auch noch versetzt.

Aber ganz genau kann dir das dein Lehrer erklären.
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Antwort von matata | 20.06.2013 - 17:23
Das ist eine Serviceseite des Landes Niedersachsen:

http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1894&article_id=6432&_psmand=8

> geh zu
AVO-Sek I und EB-AVO-Sek I Lesefassung Stand 1.8.2012 (PDF, 162 KB)

Da sind alle Regeln und Bestimmungen zum Thema Reifeprüfung.

Aber das ist ein sehr schwieriger Text, Juristendeutsch halt..., aber es steht drin, mit welchen Noten man die mittlere Reife bestanden hat nach der Realschule. Versuch halt einmal schlau zu werden ...
Ich kann dir nicht helfen, denn ich kenne mich mit diesen Regeln nicht aus.
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Antwort von cleosulz | 20.06.2013 - 17:32
Hallo Lars,
zunächst einmal die Frage, in welchem Bundesland gehst du zur Schule.

Wie waren deine Vornoten? Hast du begründeten Verdacht, dass die Prüfungsleistung zu einer Endnote von 5 führt (in einem oder mehreren Nebenfächern oder in einem Hauptfach = in der Regel sind das M, D, E und noch ein weiteres Pflichtfach).

Wenn ich weiß, welches Bundesland, kann ich dir die entsprechenden Regeln heraussuchen.
In Ba-Wü ist es z.B. dass der Notendurchschnitt der Hauptfächer nicht schlechter als 4 sein darf, dass man eine 5 mit einer 2 oder besser ausgleichen darf und dass alle Gesamtnoten auch nicht schlechter als 4 sein dürfen und mit einer 6 im Zeugnis (egal wo) ist die Prüfung nicht bestanden.

Aber das ist - je nach Bundesland unterschiedlich ^^.
Mal zählt die Projektarbeit mit, mal nicht usw., usw.
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Antwort von lars31 (ehem. Mitglied) | 20.06.2013 - 20:31
Ich wohne in NRW und meine Vornoten aller Hauptfächer sind wie folgt:

- Mathe (G-Kurs) -> 2

- Englisch (E-Kurs)-> 4- -> ZAP-> 5

- Deutsch (E-Kurs) -> 3


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Antwort von cleosulz | 20.06.2013 - 21:45
Hier habe ich folgende Auskunft gefunden:
http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/fragen-und-antworten/


Zitat:
http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zp10/verfahren-rechtsgrundlagen/


Und lies bitte hier

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_SI_A.pdf

§ 40 und § 25 durch.

Ich verstehe das so:

Für das Bestehen des Abschlussverfahrens sind die gleichen Kriterien erforderlich,
die zur Versetzung nötig sind.

==> Versetzung ist in § 25 geregelt:

Zitat:

Besondere Versetzungsbestimmungen für die Realschule

Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis 10
versetzt, wenn die Leistungen
a)
in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch,
Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind und die mangelhafte
Leistung durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird oder
b)
in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch,
Fach des Wahlpflichtunterrichts mangelhaft sind, diese mangelhafte
Leistung durch eine mindestens befriedigende Leis-tung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen wird sowie in einem der
übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
c)
in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend sind oder
d)
zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem
Fach mangelhaft sind, aber dies durch eine mindestens befriedigende
Leistung in einem Fach ausgeglichen wird.
(2) In Klasse 6, in der Realschule in der Aufbauform in Klasse 7, sind die in der zweiten Fremdsprache erbrachten Leistungen nicht versetzungswirksam, können aber zum Ausgleich herangezogen werden. Ab Klasse 7, in der Realschule in der Aufbauform ab Klasse 8, sind sie uneingeschränkt versetzungswirksam



Wenn du deinen möglichen 5 in einem Hauptfach durch eine 3 in einem anderen Hauptfach ausgleichen kannst, dann würdest du "versetzt".
Mit 3, 4, 4, 5 würdest du auch noch versetzt.

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Antwort von lars31 (ehem. Mitglied) | 20.06.2013 - 21:50
Vielen Dank cleosulz!
Sie haben mehr sehr weitergeholfen danke ;)


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Antwort von cleosulz | 20.06.2013 - 22:00
Vielen Dank für das Lob.
Aber ich bin mir auch nicht 100%ig sicher.
Vor allem weil ein Übertritt in eine Gymnasiale Oberschule einen Notendurchschnitt in den Hauptfächern von 3 erfordert.

Wie aber schon erwähnt: Schulbildung ist Ländersache. Überall ein bisschen anders.
Und eine eindeutige klare Regelung zum Bestehen der Realschulabschlussprüfung für NRW habe ich leider nicht gefunden. ;(

Eine verbindliche Antwort kannst du also nur bei der Schulbehörde oder bei deinem Lehrer bekommen.

Den Flyer zum Realschulabschluss kannst du hier herunterladen:

https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msw/zentrale-pruefungen-nach-klasse-10/1570
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