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Rechtsfrage

Frage: Rechtsfrage
(5 Antworten)


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Hey ihr Unglaublichen,

alles fit?

Ich für meinen Teil war vor ein paar Wochen auf einer Geburtstagsparty.
Ein guter Freund hat einen Club gemietet, der leider über einen Wohnung ist. Was also passiert ist, ist Folgendes:

Der Heizungsraum war offen. Ein paar Jungs (denke ich mal) sind in diesen rein und haben die Heizung der Nachbarn ausgestellt. Am Morgen war es sehr kalt, sie mussten einen Notdienst anrufen, für dessen Bezahlung jetzt er aufkommen muss. Das Rechtsbefinden sagt, dass das nicht so richtig sein kann.

Kennt sich Einer aus? Ich bin der Meinung, dass der Raum doch abgeschlossen sein sollte, wenn man nicht will, dass sowas passiert. Wie sieht die Rechtslage aus?
Frage von handykamera (ehem. Mitglied) | am 18.01.2013 - 17:28


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Antwort von matata | 18.01.2013 - 18:20
Mein Rechtsbefinden sagt, dass man in einem fremden Haus nicht einfach Räume betritt in denen man eigentlich nichts zu suchen hat, auch wenn sie offen stehen.
Mein Rechtsbefinden sagt auch, dann man in einem fremden Haus erst recht nicht an den technischen Einrichtungen herumfummelt, wenn man eigentlich für eine Party in diesem Haus zu Gast ist. Weiter ist ganz klar: Wer einen Schaden anrichtet, kommt dafür auf. Dein Freund hat stellvertretend für euch alle diesen Partyraum gemietet. In seinem Mietvertrag steht ganz bestimmt, wer für Schäden oder mangelhafte Reinigung und dergleichen auf kommt, nämlich der Mieter. Er hat seine Unterschrift darunter gesetzt oder mündliche Abmachungen getroffen. Das ist nun ein gültiger Vertrag. Wenn ihr gute Freunde seid und keiner zugibt, wer eigentlich für den Blödsinn am Rande der Party verantwortlich ist, könnten sich alle beteiligen am entstandenen Schaden.
Ich bin zwar nicht Juristin für solche speziellen Fälle, aber meistens reicht auch gesunder Menschenverstand.
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Antwort von cleosulz | 18.01.2013 - 18:25
Zitat:
Ich bin der Meinung, dass der Raum doch abgeschlossen sein sollte, wenn man nicht will, dass sowas passiert.
Wie sieht die Rechtslage aus?


Die Rechtslage sieht - grob gesagt - so aus:
Wenn man einen Schaden verursacht, muss man ihn ersetzen.

Wenn du oder ein Dritter einen Schaden verursacht hast, muss du/er ihn ersetzen.
Wenn du oder ein Freund sich an einer fremden Heizungsanlage zu schaffen machen, dann ist das dein/sein Problem und wenn dann der Notdienst oder ein Handwerker hinzugezogen werden muss, dann ist dies ein Schaden, den du/er ersetzen muss.

Was das Betreten des Heizraumes betrifft:
Wenn dieser außerhalb der angemieteten Räume war, dann war das unter Umständen sogar Hausfriedensbruch, sobald die Türe geschlossen war (nicht abgeschlossen).

Wo kommen wir hin, wenn jeder überall ungefragt Zutritt haben darf?
Du/er/ihr hattet dort nichts zu suchen und durftet die Räume nur mit Einverständnis betreten.
Vor allem hättet ihr nicht Hand an die Heizungsanlage legen dürfen.
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Antwort von handykamera (ehem. Mitglied) | 18.01.2013 - 18:32
Also, der Raum, der angemietet war, war im 3. Stock. Läuft man in den ersten Stock runter und geht dort nicht nur in den Anfzug, sondern auf der anderen Seite des Aufzuges raus, so ist man in einem Gang, der Stühle hat und eine Tür. Diese Tür, völlig offen, ist der besagt Heizungsraum. Sprich, der Raum ist ganz woanders.

In der Theorie hätte das also jeder machen können. Im Sinne von Jugendlichen, die da in der Nähe sowieso abhängen, gerade bei diesen Temperaturen.

Mein Rechtsbefinden sagt, dass es unfair ist, dass eine Person zahlen muss, die nicht mal in der Nähe des Raumes war. Er hat mir das gestern erzählt und ich dachte, ich frag mal hier.


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Antwort von cleosulz | 18.01.2013 - 18:44
Schadensersatz wegen (fahrlässiger => zu euren Gunsten: denn "sie wussten nicht was sie tun") Sachbeschädigung,
ansonsten wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung

= § 823 Absatz 1 BGB besagt:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2).....


fahrlässig - ihr habt vermutlich nicht gedacht, dass die Anlage deswegen kaputt geht?
Eigentum eines anderen - es war nicht eure Heizung
widerrechtlich - ihr hatten nicht das Recht oder die Erlaubnis die Heizanlage abzuschalten; überhaupt den Heizraum zu betreten
ein Schaden ist entstanden - die Handwerker / der Notdienst musste kommen => ein finanzieller Schaden ist entstanden (die Rechnung muss bezahlt werden).

Schaden muss ersetzt werden vom Verursacher => wer die Heizung betreten und vor allem daran herummanipuliert hat, muss bezahlen.


Zahlen muss der/diejenige, der an der Anlage "herumgespielt" hat.
Lässt sich der Verursacher nicht ermitteln, wird sich der Geschädigte zunächst an den Mieter des Clubs halten.
Jetzt lässt sich trefflich darüber streiten (und glaube mir, Rechtsanwälte können ganz schön Geld kosten), ob der Gastgeber sich das Verhalten seiner Gäste anlasten lassen muss.
Ich bin - da ich den Mietvertrag ja nicht kenne - versucht zu sagen: Er muss sich dann deren Verhalten anrechnen lassen.
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Antwort von cleosulz | 18.01.2013 - 18:49
Wie jetzt: Ich dachte, einer /mehrere der Gäste waren es?

Zitat:
Ein paar Jungs (denke ich mal) sind in diesen rein und haben die Heizung der Nachbarn ausgestellt.


Wenn der Hausflur immer offen ist und dort ständig Personen sich aufhalten, die nicht zum Haus gehören und dieser Heizraum / Abstellraum nie abgeschlossen ist - und dein Freund incl. Gäste bestreiten, im Heizraum gewesen zu sein, dann sieht es vielleicht anders aus.

Dann kann man Zweifel haben, und nicht ausschließen, dass unbefugte Dritte (also weder Mieter noch Gäste) ebenfalls Zugang zu den Örtlichkeiten hatten.
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