Menu schließen

Disko in Großstadt

Frage: Disko in Großstadt
(15 Antworten)


Autor
Beiträge 0
13
Hallo leute,
ich war letztens in Augsburg un einer Disko.
Doch der Türsteher meinte ich dürfte nicht rein da ich ein Türke sei. Aber mein Kumpel durfte theoretisch rein weil er halb italiener ist. Meine Frage ist jetzt: Dürfen Sie einfach sagen du bist Ausländer, du darfst nicht rein oder gibt es irgendson Gesetz? Wo ich ihn nach dem Grund gefragt hatte, hat er irgendwas von nem prozuentalen Ansatz von Ausländer geschwätzt
Frage von Siktirwow (ehem. Mitglied) | am 01.03.2012 - 13:26


Autor
Beiträge 5739
78
Antwort von brabbit | 01.03.2012 - 13:57
Vom Gesetz her weiß ich es nicht genau.
Haben die Türsteher das Hausrecht? Ich glaube schon. Wenn du falsch gekleidet bist oder so kommst du nicht rein. Theoretisch können die auch Türken den Einlass verweigern. Gerade bei Türken hat man das Vorurteil, dass diese sich asozial benehmen und deshalb nicht rein gelassen werden. Dumm gelaufen...
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Siktirwow (ehem. Mitglied) | 01.03.2012 - 14:07
Also gekleidet habe ich mich normal. Ich bin bisher in jeder Disko reingekommen. Auch in diesem. Durch den 2. Eingang. Da hat mich ein anderer Türsteher auch nachm Ausweiß gefragt habs ihm gezeigt hat gemeint dass ich mich anständig benehmen soll. Und schon war ich drin.


Autor
Beiträge 7242
45
Antwort von John_Connor | 01.03.2012 - 14:18
Hat der Türsteher ausdrücklich gesagt, dass er dich nicht reinlässt, weil du ein Türke bist? In dem Fall wäre das eine Deskriminierung und der Türsteher dürfte das nicht. Er darf dir aber trotzdem ohne Angabe von Gründen den Zutritt verweigern, da er das Hausrecht vertritt.


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 01.03.2012 - 14:21
Der Veranstalter besitzt das Hausrecht, darf also frei entscheiden wer reinkommt und wer nicht, und überträgt die Durchsetzung des Hausrechts an die "Security"/Türsteher. Von daher darf ein Türsteher jeden potentiellen Gast ohne Begründung ablehnen.
Wenn die Durchsetzung des Hausrechts allerdings zur gezielten Diskriminierung genutzt wird, und der Türsteher als Vertreter des Veranstalters dies sogar noch offen durch seine Aussage "Du kommst nicht rein, weil du Türke bist" zugibt, dann handelt dieser rechtswidrig.
Dazu gab es 2011 ein Urteil:
www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,803258,00.html

Ich kann die Vorsicht einiger Diskobetreiber verstehen, weil ich selber auch die Erfahrung gemacht habe, dass junge Männer mit türkischem Migrationshintergrund überproportional häufig an Pöbeleien beteiligt sind. Jedoch bin ich eher dafür, zunächst jedem Menschen die Chance zu geben, zu zeigen, dass er sich benehmen kann und ihn nicht auf Grund der Herkunft seiner Großeltern in eine Schublade zu stecken. Hausverbote kann man schließlich immernoch erteilen, wenn sich jemand daneben benimmt. Außerdem gibt es auch genug "schon ewig Deutsche", die statt sich statt mit Worten lieber mit Fäusten verständigen.
Oft liegt es auch daran, weil Diskobetreiber fürchten, dass die anderen Gäste einen hohen Ausländeranteil in der Disko als abstoßend empfinden und dann der Disko fernbleiben. Der Betreiber lässt eben am liebsten die Leute rein, die viel Geld ausgeben. Das sind also zum großen Teil rein ökonomische Überlegungen. Jemand der so aussieht als ob er 50€ ausgibt wird lieber reingelassen, als jemand der so aussieht als ob er nur 10€ ausgibt.

Wenn dir das nochmal passiert, such dir Zeugen, dass er dich wegen deiner Herkunft als Gast abgelehnt hat und wenn deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben, such dir einen Anwalt...


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Siktirwow (ehem. Mitglied) | 01.03.2012 - 14:27
Ja also als erstes hat er mich gefragt ob ich türke bin. Ich hab ja gesagt, daraufhin meinte er ich könne nicht rein. Als ich nachh dem Grund gefragt hatte meinte er dass sie nur eine prozentuale anzahl von Ausländer nehmen. Danach hat mein Kumpel versucht reinzukommen. Und ihn fragte der Türsteher ob er ein Italiener sei. Daraufhin erwiederte er, dass er halbitaliener ist. Der Türsteher: Du kannst rein. Ich: Mein Kumpel darf rein und ich nicht? Türsteher: Ja!...... Dann haben wir ewig diskutiert. Dann wolte ich mit meinem Kumpel wieder gehen, doch dann entdeckten wir den 2. Eingang und da haben sie uns beide reingelassen


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 01.03.2012 - 14:33
Verrückt... ich kann sowas nicht verstehen. Vor allem sollte ein Türsteher doch merken, ob jemand betrunken und auf Provokationen aus ist, oder sich ganz normal verhält.

Such dir Zeugen und verklag den Betreiber auf Schmerzensgeld wie in dem Spiegel-Artikel in meinem Link.


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Siktirwow (ehem. Mitglied) | 01.03.2012 - 14:38
Wenn ich wüsste, dass ich 100%igen Erfolg hätte, würde ich es machen. Denn schließlich wurde ich später von nem anderen Türsteher reingelassen. Und in jedem Bundesland gibts ne andere Regel soweit ich weiß. Ich wohn in Baden-würtemberg und bin extra nach augsburg gefahren. Was in Bayern liegt. Und Rechtanwälte kosten leider


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 01.03.2012 - 15:23
du bist doch sicher deutscher staatsbürger^^, dann erwider einfach, dassu deutscher seist :D


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Siktirwow (ehem. Mitglied) | 01.03.2012 - 15:33
Ähm er hat ja nach dem Ausweis gefragt. Da sieht man dass ich Deutscher bin. Aber ne türkische Name habe.


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 01.03.2012 - 16:24
Zitat:
Such dir Zeugen und verklag den Betreiber auf Schmerzensgeld wie in dem Spiegel-Artikel in meinem Link.

Nicht so einfach wie es klingt. Er wird dies natürlich abstreiten, kann behaupten dass du alkoholisiert warst und Tatsachen vertauschst. Es ist nämlich wahrscheinlicher dass er nüchtern ist und du nicht. Übetreibt mal nicht.


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 01.03.2012 - 16:53
daher sind vertrauenswürdige Zeugen nötig....... wie erwähnt!


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 01.03.2012 - 16:56
Ja. Aber man darf annehmen, dass alle vor der Disco betrunken sind. Fertig. Der Türsteher nicht.
Zudem stehen da alle 15 Leute in einem Kreis um den Türsteher, damit alle lauschen können?
Normalerweise wird da laut geredet, geraucht etc. Also, welche Zeugen?


Autor
Beiträge 6489
9
Antwort von Peter | 01.03.2012 - 16:56
ich würde dem betreiber der disko den vorfall eventuell per mail schreiben. kannst ja sagen, dass du dich da diskriminiert fühlst und dass das so nicht okay ist. verklagen ist wirklich ein wenig hochgegriffen, aber wenn du einen kulanten chef da anschreibst, springt vllt kostenloser eintritt für zwei personen raus o.ä. wichtig wäre dann aber, dass du das ganze in seriöser form schreibst und nicht dass du auf streit aus bist, sondern dass du ihn lediglich "informieren" willst, was die türsteher da vorne so treiben..
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
13
Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 01.03.2012 - 17:01
vll auch mit dem hinweis, dass solche ein verhalten der türsteher geschäftsschädigend ist ;)


Autor
Beiträge 6489
9
Antwort von Peter | 01.03.2012 - 17:08
das wird der sich ja hoffentlich denken können;)
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Partys, Events & Freizeit-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Partys, Events & Freizeit
ÄHNLICHE FRAGEN: