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Anzeige erstatten

Frage: Anzeige erstatten
(10 Antworten)


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Hallo,

ich hab vor einiger Zeit bei ebay Kleinanzeigen etwas gekauft, mit Paypal gezahlt und mich drauf gefreut, dass es ankommt.

Mit dem Verkäufer blieb ich in Kontakt und er versicherte mir, das Paket über Hermes abgeschickt zu haben. Nun kam und kam aber nichts; ebenso wurde ich über den Sendungsstatus von Hermes nicht informiert. Ich wurde skeptisch. Da nach zwei, drei Wochen immer noch nichts da war und der Verkäufer irgendwie auf doof tat, habe ich den Fall gemeldet. Zusätzlich hab ich n bisschen rumgestalkt - und: Der Typ hat diese Sache parallel bei ebay verkauft.
Ich kann es nun natürlich nicht nachweisen - ebenso behauptet er, er habe noch nicht einmal einen ebay Account.. Aber ich kann mit 99%iger SIcherheit behaupten, dass es ein- und derselbe Artikel war.
Wie dem auch sei. Ich habe glücklicherweise das Geld wieder bekommen. Es geht mir nun aber ums Prinzip. Daher meine Frage: Kann ich den Verkäufer anzeigen, wegen versuchten Betrugs oder so ähnlich?
Frage von auslese | am 16.01.2012 - 13:10


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Antwort von Warrior_Orochi (ehem. Mitglied) | 16.01.2012 - 13:11
Betrug ist es, nur ist die Frage, ob der Aufwand es Wert ist.
Und im nächsten Schritt bleibt die Frage, wie du das nachweisen möchtest bzw. das nachgewiesen werden soll.


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Antwort von auslese | 16.01.2012 - 13:16
Ja, ich habe mir so überlegt, diesen Fall bei den Bullen zu schildern und dann über die zu versuchen, seinen echten Namen bei ebay Kleinanzeigen herauszukriegen.
Daneben werde ich bei seinem normalen ebay-Account irgendwas kaufen (er scheint dort so etwas wie n gewerblicher Verkäufer zu sein, zumindest sprechen seine Referenzen dafür; also wird sich schon baldig die Möglichkeit ergeben, etwas bei ihm zu schießen). Dann zeigt sich ja, ob es derselbe Name ist oder nicht.


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Antwort von John_Connor | 16.01.2012 - 13:29
Ich glaube nicht, dass die Polizei dir den Namen liefern wird. Du kannst ja mal Anzeige erstaten lassen, aber dann musst du auch nicht auf eigene Faust ermitteln. ;)


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Antwort von auslese | 16.01.2012 - 13:39
Wieso sollten die das nicht machen können? Der Verdacht liegt doch vor. Dann müssen die doch auch den Namen rauskriegen können. Ansonsten wärs ja nur ne Anzeige gegen "Unbekannt".
Ja hm.. Meine Befürchtung geht eher da hin, dass die sich gar nicht für "sowas" interessieren. Ich war schon einmal dort und fühlte mich nicht wirklich ernst genommen. Die sind einfach mega unfreundlich und so - halt die hammer Sozialautisten. Eigentlich ein Unding, dass sowas auf Menschen zugelassen wird.


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 16.01.2012 - 13:43
Zitat:
Der Typ hat diese Sache parallel bei ebay verkauft.
Ich kann es nun natürlich nicht nachweisen - ebenso behauptet er, er habe noch nicht einmal einen ebay Account.. Aber ich kann mit 99%iger SIcherheit behaupten, dass es ein- und derselbe Artikel war.


"Nicht nachweisen"
"Aussage gegen Aussage"
"99% Sicherheit, weil ein anderer auch das gleiche Handy Modell mit dem gleichen Text reingestellt hat"

Ich würde es unterlassen.


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Antwort von auslese | 16.01.2012 - 13:52
Es sind aber ziemlich viele Indizien, die dafür sprechen, dass es ein- und derselbe Verkäufer war:

- dieselben Komponenten, "Lädierungen", Merkmale beim Artikel (und es war kein 08/15 Artikel von der Stange)
- derselbe Artikelstandort
- derselbe Schreibstil und Duktus
- auch die sofortige Einverständnis damit, dass ich das Geld wiederbekomme


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 16.01.2012 - 13:58
Zitat:
- dieselben Komponenten, "Lädierungen", Merkmale beim Artikel (und es war kein 08/15 Artikel von der Stange)
- derselbe Artikelstandort
- derselbe Schreibstil und Duktus
- auch die sofortige Einverständnis damit, dass ich das Geld wiederbekomme



Bin kein Jurist aber ich bin mir fast sicher, dass diese "Indizien" nicht viel wert sind.
Willst Du eine Person hinter Gitter bringen mit diesen "Beweisen" ?
Da wirst du scheitern.

Dein Geld hast du ja bekommen :)


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Antwort von John_Connor | 16.01.2012 - 14:07
Eine Anzeige lohnt sich nichtsdestotrotz. Vielleicht lag schonmal ein Verdacht wegen einer anderen Anzeige vor. Versuchen kann man`s immer.
Ich glaube aber, dass du den Namen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erhalten kannst (Täterschutz).


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Antwort von auslese | 16.01.2012 - 14:13
Es kann doch durchaus sein, dass der Kunde schon n paar mehr Aktionen von der Sorte abgezogen hat.. -evtl liegt gegen den ja schon was vor.

Die "Indizien" sind auch ncihts wert. Sie sollten nur meinen Verdacht bekräftigen, sodass die Bullen sich veranlasst fühlen, die tatsächlichen Namen, die hinter den Accounts bei Kleinanzeigen und ebay stehen, herauszubekommen.

Am ENde gehts einfach nur ums Prinzip. Ich will, dass solche Penner für ihren Shit bestraft werden - auch wenns nur ne unbedeutende Anzeige is.


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Antwort von auslese | 16.01.2012 - 14:18
@ John

Seh ich auch so.
Und dass die den Namen nicht rausrücken, hab ich mir auch schon gedacht. Evtl könnten die dann in der Sache weiterermitteln - nur gestaltete sich das mMn etwas schwieriger, den Namen hinter dem Ebay Account herauszubekommen, da dort ja kein Betrug vorliegt, sondern nur bei dem Artikel, der über kleinanzeigen ging.
ALso müsste man evtl doch mit den Bullen zusammenarbeiten, zB indem man etwas vom ebay Acc ersteigert oder so.. aber ich weiß es halt auch alles nicht genau.

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