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Anzeige wegen "Mädchen anfassen". Was bedeutet das?

Frage: Anzeige wegen "Mädchen anfassen". Was bedeutet das?
(9 Antworten)

 
Mein Cousin hatte mal als er 14 Jahre war eine Anzeige bekommen.

Warum? Er war in einem Schwimmbad und hat "Mädchen" angefassen.


Frage:

Was für eine Anzeige hat er bekommen?

Und was bedeutet es jetzt für ihn eigl? Ist die Anzeige gelöscht worden oder bleibt die immer erhalbten? Er ist jetzt 21 Jahre
GAST stellte diese Frage am 27.05.2012 - 20:21


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Antwort von brabbit | 27.05.2012 - 20:24
Sexuelle Belästigung? vllt Körperverletzung? Was meinst du mit anfassen?


Wenn es einer Verhandlung gekommen ist und er verurteilt wurde dann wird das vermerkt. Kommt halt drauf an was noch passiert ist und ob man es beweisen konnte.
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Antwort von GAST | 27.05.2012 - 20:27
sexuelle Beläsigung meine ich. Verhandlung? Nein er hat ein Brief bekommen, wo es dann draufstand(Wqas er getan hat, er sollte sich äußern usw.)

Er war damals 14 jahre.


Bleibt dieser vermerk für immer? oder löschen sie diese Anzeige anch ein paar Jahren etc?


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Antwort von matata | 27.05.2012 - 20:35
Das muss dein Cousin bei der Kammer, die seinen Fall beurteilt hat, nachfragen. Wir können dazu gar nichts sagen, weil jeder dieser Fälle etwas Besonderes ist.
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Antwort von GAST | 27.05.2012 - 20:47
Aber weiss jemand ob generell Anziegen gelöscht werden oder für IMMER bleiben?


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Antwort von matata | 27.05.2012 - 20:50
Solche Anzeigen bleiben für immer! Das ist etwas anderes als Ladendiebstahl! Und das ist auch richtig so!
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Antwort von GAST | 27.05.2012 - 22:23
für immer?

ich habe mal gehört, wenn man eine Anzeige hat, kann man kein Polizist werden, stimmt dass eigl? und wenn ja, welche berufe sind noch betroffen


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Antwort von Lukas_Jochum (ehem. Mitglied) | 27.05.2012 - 22:28
Das wäre ja noch schöner, wenn wir jetzt den Bock zum Gärtner machten.


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 27.05.2012 - 22:43
das ist wohl von fall zu fall unterschiedlich. nicht jeder eintrag im strafregister heißt das aus einer karriere bei polizei oder so ;) es kommt mit sicherheit drauf an, was für straftaten es waren, wie alt man war bzw wie langs her ist und ob da noch mehr ist.
wegen einmal sachbeschädigung kann man sicher noch polizist werden. wär ja schlimm wenn jede jugendsünde gleich das ganze leben verbaut.

bei sexueller belästigung siehts anders aus, das kann schon bedeuten, dass aus der karriere nix wird. es kommt dabei aber auch drauf an wann es war denk ich.


betroffen davon ist polizei, ich glaube bundeswehr, berufe im sozialen dienst werden wohl auch überprüft.

aber ich würd mir keine sorgen machen, wenn ich dein kumpel wär.. überleg mal wie oft man in den nachrichten hört dass ein vergewaltiger im kindergarten sozialstunden machen musste..
da kann man sicher auch noch polizist werden, wenn man mit 14 mal "mädchen angefasst hat".. was wohl mit 14 (zumindest damals) noch nicht so ganz das war, was es jetzt mit 21 wäre^^


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Antwort von cleosulz | 28.05.2012 - 12:09
Bei den Staatsanwaltschaften werden Straftaten (Strafanzeigen) registriert.
Dies auch, wenn das Verfahren eingestellt wird, es also keine Anklage vor einem Strafgericht kommt und schon vom Staatsanwalt eingestellt wird.
Wie lange diese Register "aufbewahrt" werden und wie lange die Daten benutzt werden können, weiß ich jetzt nicht.
Das regelt sicher ein entsprechendes Gesetz.

Straftaten, die mit einer Verurteilung durh ein Gericht enden, werden dem Bundeszentralregister gemeldet.
Die werden dort eingetragen.
Man unterscheidet Eintragungen im Jugendstrafregister und im Strafregister.
Eintragungen aus dem Jugendstrafregister werden - wenn nichts dazu kommt, nicht insStrafregister übernommen.

Und nicht alle Eintragungen im Jugendstrafregister/Strafregister werden in ein Führungszeugnis übernommen.

Was alles ins Erziehungsregister eingetragen wird, findest du hier geregelt:

http://www.buzer.de/s1.htm?a=60&g=BZRG&dorg=1

Wer alles Auskunft daraus bekommt, siehst du hier:

http://www.buzer.de/gesetz/66/a770.htm

Und wann die Eintragungen "gelöscht" werden = entfernt, kannst du hier nachlesen:

http://www.buzer.de/gesetz/66/a772.htm

=> Eintragungen werden frühestens nach dem 24. Lebensjahr der betroffenen Person entfernt!

Wenn man in den Polizeidienst möchte, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Dazu gehört, dass man keine Vorstrafen hat.
Eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 II JGG z. B. ist keine Vorstrafe.

http://dejure.org/gesetze/JGG/47.html

Eine Verurteilung als Jugendlicher zu einem Zuchtmittel ist auch keine Vorstrafe.


http://www.traumberuf-polizei.de/einstellungskriterien.html

Unter Umständen wird dein Cousin die Frage beantworten müssen:

Ist gegen Sie bereits einmal ein Strafverfahren anhängig gewesen... richtigerweise müsste er dann sagen: Ja, auch wenn er vielleicht gar nicht verurteilt wurde.

Also ohne Weiteres lässt sich deine Frage nicht beantworten.

Soll er sich doch einfach bei der Polizei bewerben. Dann wird er schon sehen, ob er gleich eine Absage bekommt, oder ob er dann ins Auswahlverfahren übernommen wird.
In manchen Bewerbungsbögen wird ausdrücklich auch nach laufenden oder eingestellten Strafverfahren gefragt.

Aber da heißt es meist auch:
Ist die Eintragung wegen einer Verurteiltung im Bundeszentralregister getilgt geworden, oder ist sie zu tilgen oder ist sie nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen oder ist sie nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 2 und 4 BZRG aufzunehmen, so braucht diese nicht angegeben werden. (§ 51, 53 BZRG).

Zitat:
1) Der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung

1.
nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder
2.
zu tilgen ist.

(2) Soweit Gerichte oder Behörden ein Recht auf unbeschränkte Auskunft haben, kann der Verurteilte ihnen gegenüber keine Rechte aus Absatz 1 Nr. 1 herleiten, falls er hierüber belehrt wird.


Und hier findest du alle "Verurteilungen" oder "Gründe" .. die nicht ins Führungszeugnis eingetragen werden:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html

Dein Cousin kann aber auch auf`s Rathaus gehen und dort (gegen Gebühr) ein Führungszeugnis beantragen.

Dann sieht er, was eingetragen ist, und was nicht.

Was er dazu tun muss, kannst du hier nachlesen:

http://www.auswandern-info.net/fuehrungszeugnis.html

Er muss persönlich zum Einwohnermeldeamt gehen. Dort seinen Ausweis vorlegen und die Gebühr (wohl 13 EUR ?) bezahlen.
Dann bekommt er sein Führungszegnis nach ca. 2 Wochen aus Berlin direkt zugeschickt.
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