Exfreundin war mit sein Profil online
Frage: Exfreundin war mit sein Profil online(11 Antworten)
Hallo zusammen, heute morgen war ich bei Jappy online und da waren Nachrichten von meinem Freund. Sie hat alle seine Fotos und Freunde gelöscht, fremden Frauen Ich liebe dich-Geschenke gemacht und Blödsinn dadrunter geschrieben, sein Begrüßungstext lautete `ich gehe fremd!`, sie hat alle seine Geschenke gelöscht, böse Emo`s an seine Freunde geschickt und und und .... Meine Frage ist, kann man irgendwie zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten? Wenn sie vielleicht herausfinden, ob das ihre IP-Adresse ist? Ich hab zwar blöderweise schon die Kommentare gelöscht, das böse Geschenk von ihr und das, was sie bei ihm als Begrüßungstext reingeschrieben hat. Ich habe aber noch die Privatnachrichten. Kann man da was machen? Er hat keine Ahnung woher sie sein Passwort haben könnte, das hat er ja schon seit Monaten geändert... |
Frage von KrissiBerlin | am 25.07.2012 - 13:35 |
Antwort von cleosulz | 25.07.2012 - 18:36 |
Die Waffen der Frau sind unergründlich und wer sagt, dass das Gift-Mischen frauentypisch sei ... offenbar wird hier mittels der EDV Rache geführt. Prüfe einmal für dich, ob der Tatbestand der "Nachstellung" gegeben ist. Üble Nachrede wäre es, wenn sie unwahre Behauptungen in Umlauf bringt. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede § 186 StGB, § 185 StGB Hier steht, wie man sich verhalten soll! http://www.mittelstandswiki.de/wissen/%C3%9Cble_Nachrede_und_Rufsch%C3%A4digung_im_Web_2.0 § 238 StGB - Nachstellung Hier könnte u. Zitat: Hier wurden zwar nur "virtuelle Geschenke" gemacht .... http://www.fhr.nrw.de/publikationen/fachbeitraege/aktuelle_beitraege/amtsanwaelte/OAA_Blum_Der_neue_Straftatbestand.pdf Dein Freund kann sich bei der Polizei erkundigen, wie er sich verhalten soll. Er sollte jedoch ausdrücklich zum Ausdruck bringen, dass ihn das Verhalten seiner Ex stört und er Nachteile durch die unwahren Behauptungen für seine Person zu befürchten hat. Das Verhalten seiner Ex ist nicht in Ordnung - und ich bin durchaus der Meinung, dass man das nicht einfach so hinnehmen sollte - entgegen der Vorposter. Lies dir einfach mal die Links oben genau durch und überlegt euch, was ihr tun wollt. Beweissicherung ist jedoch erstes Gebot und dann eben Information durch Vorsprache bei der Polizei. Evtl. werdet ihr dort gleich abgewimmelt, aber ihr solltet hartnäckig bleiben und darauf drängen, dass die Polizei sich mit der Ex in Verbindung setzt. Oftmals lassen sich die Polizeibeamten wenigstens dazu überreden, dass sie bei den "Störern" anrufen oder vorbei gehen und eine Gefährdungsansprache führen. Vor allem diese Gefährdungsansprache ist meiner Meinung nach hilfreich und oftmals auch ausreichend. Hier das ist auch hilfreich: http://www.gegenstalking.de/polizei.html Abschließend erlaube ich mir zu bemerken: Dein Freund geht offenbar sehr blauäugig mit seinen Daten um. Er ist leichtsinnig, da DU jetzt offenbar auch sein aktuelles Passwort kennst und für ihn auf seinen Seiten aktiv wirst.. tzzzzzzzzzz..... ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 25.07.2012 - 13:48 |
Zitat: Grundsätzlich kannst du das, ja. Das du Beweise gelöscht hast, ist natürlich nicht sehr dienlich. Ob es sich lohnt kann ich dir nicht sagen. |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 25.07.2012 - 14:05 |
Irgendwie scheint sich dein Freund ja nicht sonderlich dafür zu interessieren was mit seinem Account passiert, denn anstatt selber die Kommentare etc zu löschen, lässt er dich das machen... Beleidigungen und üble Nachrede können durchaus zur Anzeige gebracht werden, allerdings liegt meist kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor, daher werden diese Verfahren oft eingestellt. Vielleicht verpasst es der mutmaßlichen Täterin einen Dämpfer, wenn sie Post von der Staatsanwaltschaft erhält und sie überlegt es sich in Zukunft zweimal, bevor solche Aktionen startet. (Zivilrechtliche Schritte kann man natürlich trotzdem anstreben, muss dann aber einen Anwalt bezahlen.) Aber seien wir mal ehrlich, die Polizei hat besseres zu tun als pubertierenden Mädels nachzustellen, die aus Eifersucht virtuelle Geschenke (oder was auch immer) an im Internet verschicken... oder? ;-) Dein Freund sollte mal dringend alle seine Passwörter ändern, auch das von seinem Email-Account. Denn wenn Madame X dieses Passwort kennt, kann sie sich immer wieder das neue Passwort von "Jappy" oder was auch immer zuschicken lassen. |
Antwort von KrissiBerlin | 25.07.2012 - 14:13 |
Er ist gerade auf der Arbeit, deshalb mache ich das. Schön, dass du dich darüber lustig machst, du weißt leider nicht was alles drin steht. Sie ist außerdem Ende 20, auch wenn sie sich wie 12 verhält. Das ist auch nicht das 1. Mal, dass sie was anstellt. Ich empfinde das als belästigung. Außerdem versucht sie seine Beziehung und Freundschaften zu zerstören, indem sie solche Sachen schreibt. Wir wollen ja nicht, dass was großartiges passiert, ein Brief wurde auch reichen um sie vielleicht zu erschrecken... Das Passwort habe ich bereits geändert, sowie von seiner E-Mail Adresse (damit sie sich kein neues zuschicken lassen kann) Allerdings wissen wir nicht woher sie das Alte hat, denn das hat er vor nicht so langer Zeit geändert |
Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 25.07.2012 - 14:21 |
achja^^ die guten sirenen^^ gut, pw habt ihr schon geändert...verändert vll auch noch das pw des emailkontos ;) dann schreibt ne schöne nachricht aufs profil, dass die ex sich reingehackt hat und stuss verbreitet. und ansonsten ignorieren. zur polizei schlendern wär jetz bei so ner sache übertrieben. und die plizei hat besseres zu tun*g |
Antwort von S_A_S | 25.07.2012 - 14:38 |
Was willst du denn da genau bei der Polizei machen? Du musst da irgendeinen rechtlichen Tatbestand für die Anzeige haben. Was wäre denn da dein Tatbestand? Das die Polizei hoffentlich wichtigers zu tun haben sollte, das ist auf keinen Fall ein drüber lustig machen. Du glaubst nicht was das für ein Aufwand ist, wenn die Polizei da wirklich rausfinden muss welcher Nutzer das gewesen sein sollte. Da müssen sie erst mal einen Tatbestand haben - den hast du ja unklugerweise gelöscht - hast du davon Bilder gemacht oder ähnliches vermutlich nicht? Insofern wird das schon schwerer. Ob das dann Jappy noch hat- das musst du mit Jappy klären. ALso müssen sie bei Jappy Anfragen ob sie jeden Login mit der IP Loggen. Da müsste aber die genaue Uhrzeit bekannt sein, wo das gemacht wurde. Diese IPs müssen sie dann beim Provider erfragen. Dafür muss das aber auch erst wieder ein Richter anordnen. Der Provider muss die Zuordnung zwischen Kundem und Adresse dann auch noch gespeichert haben - das machen sie nicht ewig. Was du dann hast ist der Besitzer dieses Internet Anschlusses. Wenn das ein Internetcafe, Bar, Restaurant oder irgendwo anders war was halbwegs öffentlich ist, dann findest du da keinen wirklich Beweis. Du siehst, das ist ein bisschen viel Arbeit für etwas, dass ich als mießen Scherz / schlechte Rache fürs Fremdgehen (das vermute ich jetzt mal aus dem Kontext heraus) halte. Das andere ist: Was soll denn da raus kommen? Wenn das eine jugendliche war, wird da nicht viel passieren. Willst du auf Schmerzensgeld klagen? Dann brauchst du einen Anwalt und einen zusätzlichen Zivilprozess. Diesen Anspruch musst du aber begründen können. Dann muss bei der Person auch noch was zu holen sein, was bei jugendlichen eher nicht der Fall ist. Da sind die kosten für das Gericht vermutlich höher. Ich glaube nicht, dass das den ganzen Aufwand lohnt. |
Antwort von KrissiBerlin | 25.07.2012 - 14:57 |
Nein, es ist keine Jugendliche, sie ist 27J. Ich habe noch die Nachrichten, die sie mir geschickt hat und die ganzen Geschenke, die sie anderen gesendet hat sind auch noch da. Und nein, er ist weder ihr noch mir fremd gegangen. Und das ist das Problem. Sie versucht es zu verbreiten und das ist für mich Rufmord. Sie hat auch schon mal angerufen und mir gesagt, dass er mir mit ihrer Freundin fremd gegangen ist und sie schwanger von ihm ist. Sie hat auch schon erzählt, dass er ein Kinder- und Frauenschläger ist, was man mittlerweile bei ihm auf der Arbeit gehört hat. Da finde ich es nicht mehr lustig, wenn selbst der Arbeitgeber solche Sachen erfährt, die ja nicht mal der Wahrheit entsprechen. |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 25.07.2012 - 18:06 |
Mädschen, jetzt steigerst du dich etwas rein. Wenn es deinen Freund scheinbar nicht kümmert, kannst du kaum in seinem Namen Anzeige erstatten. Wenn sie dich belästigt, beleidigt oder dir droht, dann kannst du sie gerne anzeigen. Auch das Einloggen in fremde Accounts mit geklauten/erschlichenen Zugangsdaten ist nicht rechtens. Aber wie gesagt: die Polizei hat besseres zu tun. Und einen Zivilprozess wirst du kaum wollen, du musst auch erstmal einen dir/deinem Freund entstandenen Schaden nachweisen. Das wäre der Fall, wenn dein Freund seinen Job verliert, weil verbreitet wurde, dass er angeblich schlägt. Aber mit Lästereien hält sich kein Gericht lange auf... |
Antwort von cleosulz | 25.07.2012 - 18:36 |
Die Waffen der Frau sind unergründlich und wer sagt, dass das Gift-Mischen frauentypisch sei ... offenbar wird hier mittels der EDV Rache geführt. Prüfe einmal für dich, ob der Tatbestand der "Nachstellung" gegeben ist. Üble Nachrede wäre es, wenn sie unwahre Behauptungen in Umlauf bringt. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede § 186 StGB, § 185 StGB Hier steht, wie man sich verhalten soll! http://www.mittelstandswiki.de/wissen/%C3%9Cble_Nachrede_und_Rufsch%C3%A4digung_im_Web_2.0 § 238 StGB - Nachstellung Hier könnte u. Zitat: Hier wurden zwar nur "virtuelle Geschenke" gemacht .... http://www.fhr.nrw.de/publikationen/fachbeitraege/aktuelle_beitraege/amtsanwaelte/OAA_Blum_Der_neue_Straftatbestand.pdf Dein Freund kann sich bei der Polizei erkundigen, wie er sich verhalten soll. Er sollte jedoch ausdrücklich zum Ausdruck bringen, dass ihn das Verhalten seiner Ex stört und er Nachteile durch die unwahren Behauptungen für seine Person zu befürchten hat. Das Verhalten seiner Ex ist nicht in Ordnung - und ich bin durchaus der Meinung, dass man das nicht einfach so hinnehmen sollte - entgegen der Vorposter. Lies dir einfach mal die Links oben genau durch und überlegt euch, was ihr tun wollt. Beweissicherung ist jedoch erstes Gebot und dann eben Information durch Vorsprache bei der Polizei. Evtl. werdet ihr dort gleich abgewimmelt, aber ihr solltet hartnäckig bleiben und darauf drängen, dass die Polizei sich mit der Ex in Verbindung setzt. Oftmals lassen sich die Polizeibeamten wenigstens dazu überreden, dass sie bei den "Störern" anrufen oder vorbei gehen und eine Gefährdungsansprache führen. Vor allem diese Gefährdungsansprache ist meiner Meinung nach hilfreich und oftmals auch ausreichend. Hier das ist auch hilfreich: http://www.gegenstalking.de/polizei.html Abschließend erlaube ich mir zu bemerken: Dein Freund geht offenbar sehr blauäugig mit seinen Daten um. Er ist leichtsinnig, da DU jetzt offenbar auch sein aktuelles Passwort kennst und für ihn auf seinen Seiten aktiv wirst.. tzzzzzzzzzz..... ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von cleosulz | 25.07.2012 - 18:56 |
@ alle Hier ein Link, wie man gegen Cyberstalking vorgehen und wie man sich schützen kann. Es schadet nicht, wenn man das einmal durchliest ^^ http://www.gegenstalking.de/cyberstalking.html ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 25.07.2012 - 20:03 |
gegenstalking: jetzt wird zurückgestalkt :D |
Antwort von the_wolfi | 10.08.2012 - 00:33 |
Hat er denn schon sein Passwort geändert? Kennt sie eventuell noch andere Passwörter? |
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