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Stuttgart 21: Kündigung des Abkommens - ja? nein?

Frage: Stuttgart 21: Kündigung des Abkommens - ja? nein?
(14 Antworten)

 
Hallo zusammen:)

Morgen sind doch diese Stuttgart 21 Wahlen!?

Im Unterricht in EWG hatten wir es davon...

Ist es ÃŒberhaupt erlaubt in Deutschland eine Volksabstimmung zu machen? Und warum wurde die Frage so gestellt, dass es nicht jeder gleich versteht? War es Absicht um durch Missverstaendnisse die Mehrheit an Gegenstimmen zu bekommen?
GAST stellte diese Frage am 26.11.2011 - 17:53


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 26.11.2011 - 18:00
das regeln die einzelnen verfassungen. in bawü möglich.

och,
ich weiss jetz nich, wie das gestellt is, aber die grünen wollen ja irgendwie noch ihren ganz persönlichen "konsens" durchsetzen...

 
Antwort von GAST | 26.11.2011 - 18:15
Die ist total komisch gestellt, dass man denkt, man muesste JA ankreuzen wenn man dafuer ist, dass der Bahnhof fertig gebaut wird! Aber man muss genau das Gegenteil, also NEIN!


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Antwort von cleosulz | 26.11.2011 - 18:28
Es geht um dieses Gesetz:

Zitat:
Kündigung der Vereinbarungen
Die Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben.
§ 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Stuttgart, den


Es wird darüber abgestimmt, ob dieses Gesetz zustande kommt oder nicht.
Nicht über Stuttgart 21.

Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, dann steigt die Landesregierung aus dem Projekt aus. Muss aber mit Regressforderungen (in nicht unerheblichen Höhe, die Rede ist von 4,5 Mrd. EUR) rechnen.

Die Volksabstimmung heißt in Ba-Wü also nicht:
Sind sie für oder gegen S 21
sondern
sind sie dafür, dass die Landesregierung ihr Kündigungsausrecht ausübt oder nicht.

Keine Kündigung heißt: Stuttgart 21 ja.
Kündigung heißt: Stuttgart 21 nein.

Ist doch ganz einfach ... oder?
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Antwort von cleosulz | 26.11.2011 - 18:43
Zitat:
Morgen sind doch diese Stuttgart 21 Wahlen!?


Und übrigens:
Das sind keine Wahlen .... das ist eine Volksabstimmung.
Da besteht ein kleiner Unterschied.

Das ist übrigens die erste Volksbabstimmung seit der Frage, ob aus Baden und Württemberg das neue Bundesland Baden-Württemberg "geschaffen" werden soll.

Also Volksabstimmungen gibt es nicht sehr oft.
Sie sind bei uns die Ausnahme, im Gegensatz z. B. in der Schweiz.
Dort wird das Volk öfters zu seiner Meinung gefragt, wenn es um die Verwirklichung von Projekten - oder eben Nicht-Verwirklichung - geht.



Erstmals entscheiden die Baden-Württemberger selbst über eine Gesetzesvorlage.

Gegenstand der Volksabstimmung ist die Abstimmung über die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung „Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz).“

Warum kam es zu diesem Gesetz?
Bauherrin von Stuttgart 21 ist die Deutsche Bahn. Das Land Ba-Wü ist lediglich mit einem Kostenanteil von 824 Millionen Euro an der Finanzierung des Gesamtprojekts beteiligt.
Nur über diese Landesmittel kann gegebenenfalls mittels einer Kündigung der entsprechenden Finanzierungsverträge entschieden werden.
In der Abstimmung werden die Baden-Württemberger also danach befragt, ob die Landesregierung eine solche Kündigung aussprechen soll oder nicht.
Mit anderen Worten, ob sie das entsprechende Gesetz (Kündigung) wollen oder nicht.

Die Volksabstimmung könnte zur Folge haben, dass die Finanzierungsvereinbarung des Landes zu Stuttgart 21 gekündigt wird.

Die Volksabstimmung brächte auch eine Ablehnung des Gesetzes, wenn weniger als 1/3 der Abstimmberechtigten Bürger ihr Recht nicht wahrnehmen, egal, ob die Mehrheit dafür (also für den Austritt) ist oder nicht.
Es kommt als auch auf die Abstimmungsbeteiligung an.
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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 26.11.2011 - 18:46
und ich hab das echt fürn schärz gehalten^^
->
http://tinyurl.com/bnjgkat


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Antwort von matata | 26.11.2011 - 20:40
Das ist kein Scherz, denn wenn die Deutschen Stuttgart nicht ausbauen mitsamt dieser Bahnlinie, werden die Regressforderungen vor allem der Schweiz, die schon einige Vorleistungen erbracht hat, um diese Bahnlinie weiter zu führen, enorm sein. Die Schweiz hat
- Land gekauft
- Verträge mit Italien und Deutschland geschlossen
- Bahnlinien geplant und auch schon ausgebaut
- Rollmaterial bestellt und schon beschafft
- ihre internationalen Verbindungen so geplant, dass sie den Schienenverkehr, der von Deutschland zu erwarten ist, auch aufnehmen und weiter leiten kann
- Verlade- und Entlademöglichkeiten für Lastwagen geschaffen, die auf dem Schienenweg nach Deutschland und zurück fahren sollen, anstatt auf den Strassen

Wenn das alles nicht zustande kommt, wird der Schweiz ein immenser wirtschaftlicher Schaden zugefügt, für den eigentlich die Verhinderer aufkommen müssten.
Wer soll das bezahlen?
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Antwort von ANONYM | 26.11.2011 - 21:06
Die Frage ist letztendlich auch:
Wird Stuttgart 21 nicht gebaut oder (nach einem Ja zum Kostenausstieg) einfach nur anders?

Die Bahn will bauen, und zwar jetzt - nicht erst 2020 oder 2025.

Anders (z.B. oberirdisch oder mit anderen Schleifenlösungen - anstatt der Tunnel) wäre ja möglich .... aber wieder würden Jahrzehnte Planungszeit ins Land ziehen und letztendlich wäre (meiner Meinung nach) niemand wirklich gedient.
Warum man nach fast 20 Jahren Planungszeit, jetzt wo es ans Abreißen geht, plötzlich kalte Füße bekommt und protestiert, verstehe ich persönlich nicht.
Da haben wir wohl vor 20 Jahren geschlafen.

Was passieren wird, wenn die staatliche Förderung für das Projekt gekippt wird, verag ich nicht zu sagen. Ich befürchte jedoch allerhand Regressforderungen und ein Stillstand in der weiteren bundesweiteren Verkehrsförderung was Ba-Wü betrifft.
Es könnte dann heißen: Was wollt ihr: Ihr hättet die Chance gehabt und nicht gewollt ... jetzt sind die dran, die wollen.


@matata:
ich bin ehrlich, meine Befürchtungen und Bedenken sind da eher egoistischer Natur. Ich denke, die Schweiz bekommen auch so noch genügend Verkehr aus Deutschland .... Die Eidgenossen müssen deswegen keinen Bankrott anmelden.

Und ... der Bahnhof in Stuttgart wird schließlich nicht neu geschaffen. Diesen Bahnhof gibt es schon. Er soll nur effizienter ausgebaut werden und an bestehende (Fern)-Schienennetze angeschlossen bzw. diese ausgebaut werden.


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 26.11.2011 - 21:23
Zitat:
@matata:
ich bin ehrlich, meine Befürchtungen und Bedenken sind da eher egoistischer Natur. Ich denke, die Schweiz bekommen auch so noch genügend Verkehr aus Deutschland .... Die Eidgenossen müssen deswegen keinen Bankrott anmelden.

Und ... der Bahnhof in Stuttgart wird schließlich nicht neu geschaffen. Diesen Bahnhof gibt es schon. Er soll nur effizienter ausgebaut werden und an bestehende (Fern)-Schienennetze angeschlossen bzw. diese ausgebaut werden.


Vertrag ist Vertrag, wer ihn bricht der zahlt. Schenken tun wir euch sicher nichts?!

 
Antwort von ANONYM | 27.11.2011 - 18:43
Ich habe nochmals gesucht und gefunden:
Zitat:
Artikel 60 der Verfassung des Landes Ba-Wü

(1) Eine durch Volksbegehren eingebrachte Gesetzesvorlage ist zur Volksabstimmung zu bringen, wenn der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zustimmt. In diesem Fall kann der Landtag dem Volk einen eigenen Gesetzentwurf zur Entscheidung mitvorlegen.

(2) Die Regierung kann ein vom Landtag beschlossenes Gesetz vor seiner Verkündung zur Volksabstimmung bringen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt. Die angeordnete Volksabstimmung unterbleibt, wenn der Landtag mit Zweidrittelmehrheit das Gesetz erneut beschließt.

(3) Wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt, kann die Regierung eine von ihr eingebrachte, aber vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung bringen.

(4) Der Antrag nach Absatz 2 und Absatz 3 ist innerhalb von zwei Wochen nach der Schlußabstimmung zu stellen. Die Regierung hat sich innerhalb von zehn Tagen nach Eingang des Antrags zu entscheiden, ob sie die Volksabstimmung anordnen will.

(5) Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt.



Im Fall von Stuttgart 21:
Partizipation oder einfach nur den schwarzen Peter weiter schieben?

Wenn die erforderliche Wahlbeteiligung nicht erreicht wird, dann wird S 21 gebaut und dann kann der Grüne Ministerpräsident immerhin sagen:
Wir hätten S21 (tief) gestoppt, aber das Volk hat anders entschieden.


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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 27.11.2011 - 20:28
mit scherz meinte ich, wie der antrag gestaltet ist (nämlich total verwirrend!)

so wie`s ausschaut, haben die s21befürworter auch die relative mehrheit der abgegebenen stimmen, beruhigt mich sehr.

ich hoffe, die grünen im parlament akzeptieren`s immer noch nich und machen sich weiter zum affen. genau wie die wutbürger, die den park immernoch nich räumen wollen...


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Antwort von cleosulz | 27.11.2011 - 21:01
Du verwirrst mich - fast genau so wie der Abstimmzettel:
.... so wie`s ausschaut ....... mehrheit der ...., beruhigt mich sehr.

Ich hoffe, die ........ akzeptieren`s immer noch nicht .....
.... genau wie die Wutbürger .......

Was wünscht/hoffst du?
Dass S21 so kommt, wie es geplant war und die Grünen es trotzdem nicht akzeptieren und die Wutbürger weiterhin im Stadtpark sich anketten?

Ich persönlich möchte nicht mehr für solche Einsätze bezahlen müssen^^.
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Antwort von C. Baerchen (ehem. Mitglied) | 27.11.2011 - 21:05
rotgrün blamiert sich eig schon in nrw
in bawü sollen se mal weiter schön antistaatstragend weitermachen, damit se mal wieder ihre normalen stimmwerte bekommen^^


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Antwort von matata | 27.11.2011 - 21:23
Sind die Abstimmungsresultate schon bekannt? Was ist heraus gekommen? Das interessiert mich wirklich.
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Antwort von ANONYM | 27.11.2011 - 21:24
Baden-Württemberg hat abgestimmt:

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=8923240/2cpnnh/index.html

Das Kündigungsgesetz zu Stuttgart 21 ist angenommen, wenn die Mehrheit der abstimmenden Bürger – mindestens jedoch ein Drittel aller Stimmberechtigten (das entspricht rund 2,5 Millionen Stimmberechtigten) – mit "Ja" stimmt.

Land Baden-WürttembergWahlbeteiligung: 48,3 %
Ja-Stimmen 41,2%
Nein-Stimmen 58,8 %

Das Ergebns war eigentlich so zu erwarten - jedenfalls kann der Grüne Ministerpräsident sich jetzt aus seinem Wahlversprechen winden, was sinngemäß hieß, die Grünen wollten "S21 verhindern".

Jetzt kann ersagen:
Er hätte ja gewollt - nur die Bürger dieses Landes wollen nicht.
Somit wäscht er seine Hände in Unschuld.

Lassen wir es dabei und denken uns was wir wollen... tun wir ja doch^^

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