Menu schließen

Frage zur Autoversicherung wegen Autounfall

Frage: Frage zur Autoversicherung wegen Autounfall
(9 Antworten)


Autor
Beiträge 0
14
Hi an alle!

ich hatte vor ein paar Wochen einen Autounfall und hab eine teilschuld bekommen.
Deshalb hat die Versicherung des gegners gesagt dass ich nur 50% bekomme. Jetzt kam ein gutachter und hat den schaden auf 4000 euro geschätzt der wagen ist aber nur noch 2900 auf dem markt wert; deswegn ist es ein wirtschaftlicher totalschaden. Nun will ich den wiederbeschaffungswert-restwert(600euro) haben, also 2900-600= 2300 euro. bkomm ich jetzt die 2300 oder nur die hälfte weil die versicherung ja nur 50% übernehmen wollte, sprich 1150?

Danke schonmal im voraus!
Frage von hurra_ich_bin_da (ehem. Mitglied) | am 14.11.2011 - 17:48


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von hurra_ich_bin_da (ehem. Mitglied) | 14.11.2011 - 18:09
hat
denn keiner eine idee?


Autor
Beiträge 63
0
Antwort von luisaaaa | 14.11.2011 - 18:10
ich hab leider von sowas keine ahnung, sorry


Autor
Beiträge 4080
17
Antwort von S_A_S | 14.11.2011 - 18:12
Nur die Hälfte. Teilschuld ist Teilschuld.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von hurra_ich_bin_da (ehem. Mitglied) | 14.11.2011 - 18:18
@sas bist du dir ganz sicher? weil das sich eig meiner meinung nach nur auf einen reperaturfall bezieht oder? da ich aber jetzt einen wirtschaftlichen totalschaden habe wird das glaub ich anders geregelt oder?


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Maia_eats_u (ehem. Mitglied) | 14.11.2011 - 18:21
Bevor hier alle mit Gesetzestexten, Paragraphen, usw. um sich werfen: Eine wirklich sichere und wasserdichte Antwort zu derartigen Rechtsfragen bekommt man nicht im Internet. Wende dich doch bitte an einen Experten.

Grüße
Maia


Autor
Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 14.11.2011 - 18:22
Du kriegst die Hälfte von deinem Schaden.
Wiederbeschaffungswert - Restwert = Dein Schaden.
Da kannst du dann noch 25 bis 30 EUR Pauschale (für Telefon usw.)dazu rechnen und sonstige Kosten, die dir entstanden sind, wie z. B. Abschleppkosten usw.

Von dieser Gesamtsumme bekommst du dann 50 %.
SAS hat da schon Recht.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 4080
17
Antwort von S_A_S | 14.11.2011 - 18:25
Nur mal überlegen: Wieso solltest du nicht mehr eine Teilschuld haben, weil das Auto ein Totalschaden hat?
Die Schuldfrage ist von der SChadenshöhe doch völlig unabhängig.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Warrior_Orochi (ehem. Mitglied) | 14.11.2011 - 18:26
Der einfachste Weg ist, bei der Versicherung nachzufragen.


Autor
Beiträge 11943
808
Antwort von cleosulz | 14.11.2011 - 19:02
Zitat:
Bevor hier alle mit Gesetzestexten, Paragraphen, usw. um sich werfen: Eine wirklich sichere und wasserdichte Antwort zu derartigen Rechtsfragen bekommt man nicht im Internet. Wende dich doch bitte an einen Experten.


Meines Wissens gehören Rechtsanwaltskosten, die aus Anlass der Geltendmachung des Schadens entstehen auch zu den Schadenskosten.

Du könntest dir also einen "Anwalt leisten" und die Hälfte dieser RA-Kosten müsste dann die gegnerische Versicherung als Schaden bezahlen.
Je nach dem, was der Anwalt "noch für dich herausschlagen kann" kann dies von Vorteil sein. Vor allem, wenn er mehr als die 50 %, die die Versicherung dir bezahlen will, erstreiten kann.
Ist aber ein Kostenrisiko und eigentlich nur zu empfehlen, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.
Kannst ja mal prüfen, ob ggf. der Fahrzeughalter (falls du es nicht bist - vielleicht ist das Auto ja auch auf deine Eltern angemeldet ?)eine RSV (auch für alle Fahrer) hat.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Kummer & Sorgen-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Kummer & Sorgen
ÄHNLICHE FRAGEN: