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Autoversicherung - bin ich trotzdem versichert?

Frage: Autoversicherung - bin ich trotzdem versichert?
(12 Antworten)

 
hey,

mein Opa hat sein auto so versichert, dass eigentlich nur leute ab 25 damit fahren dürfen.
jetzt will ich aber morgen außnahmsweise damit einkaufen fahren...wenn was passiert, bin ich dann wirklich überhauptnicht versichert? weil manche meinen auch, dass wenn das ne ausnahme ist ich trotzdem versichert bin. kennt ihr euch damit aus?
ANONYM stellte diese Frage am 06.08.2010 - 21:42


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Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 06.08.2010 - 21:47
Wenn die Versicherung solche "Ausnahmen" akzeptiert.


Ich glaube dabei geht es eher um Notfälle wie "schnell ins Krankenhaus" etc.

Ich glaube nicht, dass irgendeine Versicherung sich darauf einlassen würde bei jeder Shoppingtour wo ein Unfall entsteht, sich mit Gerichtsverfahren vollpflastern zu lassen.


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Antwort von donytoni (ehem. Mitglied) | 06.08.2010 - 21:51
kommt auf die versicherung an. mein opa is bei ADAC. da is das gleiche ab 23. wir waren da heute zufällig, um mal zu fragen, weil ich auch ma mitm bmw rumfahren will^^ und die meinte man muss versichern lassen unter 23. is ziemlich teuer. aaaber: wenn ich jetz beispielsweise unfall verursachen würde, fragen die, wie oft ich das auto gefahren hätte, und wenn mein großvater sagen würde "sporadisch", dann zahlt die Versicherung und er muss halt dafür die normale Abstufung in Kauf nehmen. Kommt denke ich auf die Toleranz der Versicherung an und die Meisten versuchen sich glaube ich eher vor Regulierungen zu drücken.

 
Antwort von ANONYM | 06.08.2010 - 21:53
hm ich weiß gar nicht bei welcher versicherung mein opa ist...aber ich bin beim adac...naja...es wird bestimmt nichts passieren^^


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Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 06.08.2010 - 21:56
Info:

nur weil man beim ADAC Mitglied ist, hat man noch lange keine Autoversicherung beim ADAC


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Antwort von donytoni (ehem. Mitglied) | 06.08.2010 - 21:57
dachte ich auch, bevor ich mein Auto nach 2 Monaten Schrott gefahren habe :D


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Antwort von Sarin | 06.08.2010 - 23:00
also bei den meisten versicherung läuft es folgendermaßen ab:

enge familienmitglieder dürfen mit dem auto fahren, aber auch nur für einen begrenzten zeitraum, also wenn du paar mal damit fährst ist es in ordnung. und sollte auch etwas passieren bist du mitversichert. Nur neigen dann viele versicherungen dazu, dass dann der vertrag umgestellt werden muss und zwar so, dass man einen offenen fahrerkreis einbindet,was teurer für dein opa dann sein wird, denn da darf jeder mitfahren ohne altersgrenze.
Und dein opa wird dann auch ganz normal gestuft.

Aber die meisten versicherungen verzichten dann drauf, damit die kunden dann nicht kündigen.

also so dramatisch wirds schon nicht werden.


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Antwort von 00Frie | 06.08.2010 - 23:00
hey, meines erachtens wird ein solcher sachverhalt bei den versicherungen i.d.r. so behandelt, dass die versicherung versucht zu ermitteln, wie oft du (in etwa) auch sonst mit dem auto fährst. der schaden wird dann i.d.r. durch die versicherung übernommen, allerdings wird dein opa ab sofort den versicherungsbeitrag zahlen in dem unter 25jährige mitversichert sind. hinzu würde eine art nachzahlung kommen, welche sich daraus berechnet, wie oft theoretisch auch sonst ein unter 25jähriger das auto fährt und der bisherigen versicherungsdauer. diese nachzahlung dürfte jedoch nicht allzu hoch sein (es ist ja davon auszugehen, dass bisher kein unter-25-jähriger einen unfall mit diesem auto gemacht hat, wodurch die versicherung keine entsprechenden kosten begleichen mussten).
-> bin mir nicht 100% sicher ob es so ist, habe es aber schon oft so gelesen/ gehört!
... gute fahrt!


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Antwort von Sarin | 06.08.2010 - 23:05
ja das stimmt so, das ist ja auch mit dem offenen fahrerkreis gemeint. und der beitrag ist mind. um 15% höher.


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 06.08.2010 - 23:08
erstmal...es gibt einen unterschied zwischen haftpflicht- und kaskoversicherung!

die kaskoversicherung kommt für schäden am eigenen fahrzeug auf und ist vom fahrzeughalter freiwillig abzuschließen. sie kommt auch nur für schäden auf, die von der im vertrag angegebenen personengruppe (opa+oma) verursacht.

die haftpflichtversicherung kommt für generell für schäden an anderen fahrzeugen, personen und gegenständen auf, meist bis zu einer summe von 100 Millionen Euro. diese versicherung MUSS abgeschlossen sein, damit das auto für den straßenverkehr zugelassen ist. sie gilt für das fahrzeug, also ist egal wer fährt, die versicherung muss zahlen, kann jedoch nach einem schadensfall den vertrag kündigen.

das heißt: wenn dein opa bei der kasko nur sich als fahrer angegeben hat, und du baust einen unfall, dann bleibst du auf den reparaturkosten sitzen. die haftpflicht zahlt aber den verursachten schaden an fremdeigentum auf jeden fall (wenn man nen brückenpfeiler rammt können schonmal mehrere millionen zusammenkommen, deshalb die hohe deckungssumme).

was sarin usw schreiben sind kulanzregelungen der versicherer. darauf hat man nicht zwingend einen rechtsanspruch im schadensfall.


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Antwort von 00Frie | 06.08.2010 - 23:15
japp @ dominik, da geb ich dir vollkommen recht. ich hatte meine antwort auch nur auf die haftpflicht bezogen (und wie die versicherung in so einem fall verfährt) -> der haftpflichtschaden wird prinzipiell erstmal gezahlt, allerdings hat es folgen auf den beitrag etc.
kaskoschaden wird natürlich anders behandelt, ich denke jedoch dass hier auch ein "ähnliches" verhalten der versicherung zu erwarten ist, also dass sie vorerst zahlen wird was wiederum eine (deutliche) änderung der versicherungskonditionen sowie eine nachzahlung zur folge hat...


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Antwort von Sarin | 06.08.2010 - 23:17
das stimmt nicht ganz, also ich bin mir zu 100% sicher, dass man auch für einen schaden aufkommt, der von personen angerichtet wurde die nicht im Vertrag eingebunden sind.
doch es erfolgt dann sehr oft eine vertragsumstellung.
und ob kasko oder haft, spielt keine rolle.
das gilt natürlich auch nur, wenn die vertragsbedingungen erfüllt sind, also kein vorsätzliches handeln vorliegt....

deswegen sollten man vorher bei der versicherung angeben, dass für ein tag jmd anderes das fahrzeug fahren wird.
meist liegt dieser zeitraum bei maximal 2-4 wochen und ohne mehrkosten.
so hat man auch die sicherheit nochmal dass man garantiert versicherungsschutz hat.


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Antwort von S_A_S | 07.08.2010 - 00:25
Wenn die Versicherung dafür aufkommt, dann wird sie aber mit sehr großer Wahrscheinlichkeit für den Versicherungszeitraum verlangen, dass auch der Betrag für unter 25Järhrige Faher bezahlt wir.d

Einfach so aus nettigkeit zahlen die das auch nicht!

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