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Vorfahrt für freie Entfaltung

Frage: Vorfahrt für freie Entfaltung
(1 Antwort)

 
hallo leute (:
ich habe drei fälle bekommen und ich soll nun mit dem gg arbeiten (Art.2) ob die freie Entfaltung der Persönlichkeit gewährleistet wird

nur das problem ist das ich sowas noch nie gemacht habe aber wir bald schon die klausur darüber schreiben >.<

Fall 1:
Peter B.
ist wegen Planung eines Terroranschlags auf einen Flughafen zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt. Um gegen die Haftbedingungen zu protestieren, beginnt er einen Hungerstreik. Nach 8 Tagen ordnet der Leiter der JVA die Zwangsernährung des Häftlings an.

Fall 2:
Das Bundesverfassungsgericht untersagt einem bundesweit Rechtsextremisten, sich auf die Dauer von 2 Jahren in Wort, Schrift und Bild öffentlich zu äußern. Er hatte wiederholt bei Kundgebung und in Zeitungsartikeln den Strafbestand der Volksverhetzung erfüllt.

Fall 3:
Frau M. ist freischaffende Künstlerin. Eines Tages geht sie zum Rathaus ihrer Heimatstadt und bemalt die graue Fassade mit Ornamenten.


Vielen Dank für die Hilfe im Voraus :D
ANONYM stellte diese Frage am 04.09.2011 - 17:00


Autor
Beiträge 11943
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Antwort von cleosulz | 04.09.2011 - 18:15
hier ist alles nachzulesen:

http://www.bpb.de/publikationen/0CODZU,0,0,Die_Grundrechte_im_Grundgesetz.html#

Fall 1:
Zwangsernährung ist zulässig.
Lies nach und schreib,
warum das so ist!

Fall 3:
Sachbeschädigung ....!
Wo endet die Freiheit des einzelnen - da wo sie die des anderen einschränkt oder beschädigt.
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