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Entschuldigung mit 18?

Frage: Entschuldigung mit 18?
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Hallo. :D

ich bin vor kurzem 18 geworden und hab an einem tag gefahlt. ich hab meine entshculdigung selbst geschrieben, und meine klassenlehrerin akzeptiert diese nicht. sie sagt, ich brauche ein ärztliches attest oder von meiner mutter eine entschuldigung. ich verstehs auch nicht. auf jeden fall ist meine mutter nicht zuhase für die nächste zeit, sie kann sie mir nicht schreiben und die lehrerin droht sie anzurufen. sie sagt, sven, ein mitschüler, der ebenfdalls 118 ist und schwänzt, bekommt die entshculdigung auch von der mutter.

ich gehe in NRW auf eine schule, eine städtische Realschule, und wollte jetzt wissen ob ich mit 18 eine entschuldigung selbst schreiben kann, und wenn ja, was ich meiner lehrerin sage, dass sie diese akzeptieren muss. wo steht dass sie es akzeptieren MUSS?

schonmal danke für die olgende hilfe!
Frage von eisstrahl (ehem. Mitglied) | am 29.06.2011 - 21:21


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:22
Wieso
hast Du gefehlt?


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Antwort von eisstrahl (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:23
ich hatte schlimme bauchschmerzen.


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:25
normalerweise brauchst du eine entschuldigung von deinem erziehungsberechtigten. und da du 18 bist, bist du das selbst, also muss sie deine entschuldigung annehmen.
ein ärtzliches attest kann sie aber einfordern, wenn die den verdacht hat dass du geschwänzt hast.


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Antwort von eisstrahl (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:27
das habe ich ihr gesagt, aber sie sagt, dass ich von meinen eltern eine brauche. und sie sagt, in der letzten konferenz sei das beschlossen worden. wie kann ich ihr das noch weiß machen, sie versteht das nicht.


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Antwort von .dmt (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:27
Also in BW ists so, dass deine Entschuldigung reicht, ausser an besagtem Tag ist eine Arbeit geschrieben worden oder du hättest eine GFS halten müssen, dann brauchst du ein Attest (da helfen auch Eltern nichts [ausser es sind Ärzte^^]).


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:28
Mit 18 braucht man Mama`s Unterschrift nicht mehr. Da kann sie noch soviel in ihrer Konferenz beschliessen. Man muss die Unterschrift der Erziehungsberechtigten einholen.

Ausser sie würden explizit schreiben: Unterschrift der Eltern.. was aber sehr wohl ungewöhnlich wäre


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Antwort von .dmt (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:29
Wenns eine Privatschule ist, können die das ggf auch selbst regeln.
Aber eigendlich sind deine Eltern nicht mehr deine Erzieher.
Ich würd mal meine Anwalt fragen.


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Antwort von eisstrahl (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:29
so ists bei uns eigentlich ja auch. trotzdem meint sie mir mit einem anruf bei meiner mutter zu drohen.


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Antwort von eisstrahl (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:31
welch ironie, ihr mann ist rechtsanwalt! :)

also im iinternet hab ich gelesen, dass wenn sie jetzt meine eltern anrufen, dass das rechtswiedrig wäre, da meine eltern keinen einfluss mehr au mich haben, und sogesehen "fremde" in solcher beziehung dann gewertet werden.


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:32
Dann lass sie doch die Mama anrufen. Ist doch egal?


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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:33
Naja, du bist 18. Laut Gesetzgeber bist du jetzt volljährig. Da kann die nen Kopfstand machen und mit den Ohren wackeln. Such halt die Stelle im Grundgesetz raus und hau ihr das um die Ohren...

bzw Warum sollte es eine Drohung sein mit deiner Mutter zu reden?^^


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Antwort von eisstrahl (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:33
meine mama ist der festen übertzeugung man muss immer in die shcule, auch wenn man krank ist, damit man nihts verpasst, und wenn sie das erfährt, dann krieg ich ärger, und aus einmal fehlen wird immer gedreht. da ist sie ganz schlimm. darum will ich das möglichst vermeiden. :)


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Antwort von Grizabella | 29.06.2011 - 21:34
Man kann sich auch wegen so einer Entschuldigung anstellen... es ist doch normal, dass man sich mit 18 selbst entschuldigen kann. Dann müssten die euch aber mal vorher informieren, wenn die das beschlossen haben, und nicht erst hinterher. Denn ein ärztliches Attest kannst du jetzt ja auch nicht mehr bringen.


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:36
Dann erklär deiner Mutter mal, dass man nicht immer in die Schule gehen muss, wenn man krank ist. Du kannst dann sagen, du lernst das Zeug gleich nach und lässt dir alles erklären...

Bin sicher keine Vorbildfunktion, aber wenn ich wusste, dass ich am nächsten Tag nichts neues habe, ging ich nicht hin. Gab halt dementsprechend viele Absenzen +-200 pro Semester.

Aber solange ich die Noten erreiche, stört das niemand.


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Antwort von .dmt (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:37
Hmm, mein Arzt hat mir mal ein Attest für vor 4 Monaten gegeben, also möglich sollte es sein.

Aber unnötig, da wie mehrfach gesagt: Das kannst du selber und wenn die was anderes sagen, dann droh ihnen mit nem Rechtssteit.


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Antwort von eisstrahl (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:40
also ich war auch mal früher,vor 1 oder 2 jahren beim arzt, und wollte ein attest für vor 2 tagen, und er hat gesagt, dass er das eigentlich nicht darf. das hab ich immernoch stark im hinterkopf.
aber wegen einem fehltag, kurz vor abschlusszeugnis, mti dem anwalt kommen, ich weiß nicht. so ein anwalt kostet dch sicher auch geld. und da nehm ich lieber den anschiss von meiner mutter in betracht.


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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:42
Geht doch ganz einfach:


1. Lehrer fragen wo das steht
2. Warten
3. Lehrer kommt und gibt zu, dass dies nicht geht
4. Lächeln

Wer redet hier von Anwalt? Ich bitte dich, wegen der Schule wegen 1 Absenz o.O


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Antwort von paradoxon (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:42
Wenn du 18 bist, bist du für dich selbst verantwortlich. Dann musst du die Entschuldigung schreiben, deine Eltern haben damit nichts mehr zu tun.
In bestimmten Situation, z.B. wenn du eine Klausur wegen Krankheit versäumst, brauchst du ein ärztliches Attest. Oder wenn du ständig ohne ausreichende Entschuldigung fehlst, kann angeordnet werden, dass du für jedes Fehlen ein ärztliches Attest brauchst; das müsste die Lehrkraft bei der Schulleitung beantragen.
Aber dich als Volljährige wieder in den Minderjährigenstatus zu versetzen - das geht nicht so einfach. Das kann in gewissen Grenzen nur ein Gericht, garantiert nicht eine Frau Lehrerin. Da brauchst du keinen Anwalt.


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Antwort von tobi18 | 29.06.2011 - 21:45
die allgemeine schulordnung besagt folgendes:

Mit dem Eintritt der Volljährigkeit erlöschen die rechtlichen Vertretungsrechte der Eltern

es müsste eigentlich reichen wenn deine klassenlehrerin die entschuldigung entgegen nimmt, falls sie das nicht macht klär deine lehrerin auf oder leg ne schriftliche beschwerde beim direktor ein.


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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:46
auf jeden Fall solltest du von jetzt an verlangen, dass sie dich mit "Sie" anspricht, sonst kannst du auch anfangen sie "Du" zu nennen^^

Ich hatte mal mit nem Dreckssack von Lehrer nen Streit drüber, der hat sich geweigert mich zu siezen, also hab ich ihn geduzt, der wär beinahe explodiert, hat mir mit Schulverweise gedroht^^ Als er dann meinen Namen haben wollte hab ich ihn direkt mal nach seinen Personalien gefragt... naja ich hatte den Lehrer eh nie und zudem war das 2 Wochen vor der letzten Abiprüfung, ergo konnte mir auch alles egal sein^^ Im Recht war ich auf jeden fall, schließlich war ich volljährig und er ein eingebildetes Arschloch...

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