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Entschuldigung mit 18?

Frage: Entschuldigung mit 18?
(36 Antworten)


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Hallo. :D

ich bin vor kurzem 18 geworden und hab an einem tag gefahlt. ich hab meine entshculdigung selbst geschrieben, und meine klassenlehrerin akzeptiert diese nicht. sie sagt, ich brauche ein ärztliches attest oder von meiner mutter eine entschuldigung. ich verstehs auch nicht. auf jeden fall ist meine mutter nicht zuhase für die nächste zeit, sie kann sie mir nicht schreiben und die lehrerin droht sie anzurufen. sie sagt, sven, ein mitschüler, der ebenfdalls 118 ist und schwänzt, bekommt die entshculdigung auch von der mutter.

ich gehe in NRW auf eine schule, eine städtische Realschule, und wollte jetzt wissen ob ich mit 18 eine entschuldigung selbst schreiben kann, und wenn ja, was ich meiner lehrerin sage, dass sie diese akzeptieren muss. wo steht dass sie es akzeptieren MUSS?

schonmal danke für die olgende hilfe!
Frage von eisstrahl (ehem. Mitglied) | am 29.06.2011 - 21:21


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Antwort von .dmt (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:53
Wenn nichts hilft: Wen interessierts :D
1 Tag.
Dass sind maximal 10 Fehlstunden, tendenziell eher weniger, deswegen macht doch keiner Stress.


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Antwort von eisstrahl (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:55
und wenn es tatsächlich in der konferenz beschlossen ist, darf die schule sich dann gegen die allgemeinen schulordnungen "beschließen"? ich denke nämlich nicht..


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Antwort von Jiushi (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:56
jop zeigst es ihr in der schulordnung wobei meistens das bei lehrern meistens wenig bringt da sies irgendwie hinderehen wobei bei uns können sie dir die unterschrift verweigern wenn sie dir net glauben


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Antwort von Jiushi (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 21:57
sonst so schwierig kann doch die unterschrift der mutter net sein ^.^


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Antwort von eisstrahl (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 22:15
aber kann sie den in der konferenz gegen die schulordnung beschließen? :)


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Antwort von .dmt (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 22:21
Dann könnten sie ja auch Prügelstrafen wieder einführen^^.
Gesetz ist Gesetz, daran können ein paar dahergelaufene Lehrer nichts drehen.


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Antwort von eisstrahl (ehem. Mitglied) | 29.06.2011 - 22:23
Nieder mit den beamten! :D xD

danke für die hilfe. :)

 
Antwort von ANONYM | 30.06.2011 - 11:17
Ich denke, ihr bildet euch zu viel ein auf eure Volljährigkeit. Hast du auch schon einmal über die Pflichten eines Volljährigen (nicht bloß seine Rechte, z.Bsp. die Entschuldigung jetzt selber schreiben zu können) nachgedacht?

 
Antwort von GAST | 30.06.2011 - 11:34
Sie muss das akzeptiren !


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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 30.06.2011 - 13:11
Zitat:
Ich denke, ihr bildet euch zu viel ein auf eure Volljährigkeit. Hast du auch schon einmal über die Pflichten eines Volljährigen (nicht bloß seine Rechte, z.Bsp. die Entschuldigung jetzt selber schreiben zu können) nachgedacht?


Nein, daran denken wir nicht, Volljährigkeit = grenzenlose Freiheit!

Friede den Hütten! Krieg den Palästen!


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Antwort von sayyeah93 (ehem. Mitglied) | 30.06.2011 - 13:34
Zitat:
Friede den Hütten! Krieg den Palästen!

was hast du denn genommen xD


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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 30.06.2011 - 14:05
hab grad ne Prüfung geschrieben und schreib jetzt um 16 uhr noch eine, und morgen und montag sind nochmal je eine drann, wie soll ich das sonst ertragen?^^

Naja, sag jetzt nicht, du hast NIE kleines Arschloch gesehen^^


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Antwort von sayyeah93 (ehem. Mitglied) | 30.06.2011 - 14:12
ui.. tja musst ja keine prüfung schreiben.. kannst ja auch zuhause bleiben und ne entschuldigung nachreichen XD

doch den ersten teil hab ich gesehen..


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Antwort von eisstrahl (ehem. Mitglied) | 30.06.2011 - 14:32
Also ich hab heute mit meiner lehrerin geredet, und sie meinte die allgemeine schulordnung gilt nur für die oberstufe..? :D


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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 30.06.2011 - 14:39
häh? warum heißt es dann allgemeine Schulordnung und nicht Oberstufen-Schulordnung?^^


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Antwort von .dmt (ehem. Mitglied) | 30.06.2011 - 14:41
Dann hat deine Lehrerin keine Ahnung :D

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