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Deutsch: ist das Urteil gerecht?

Frage: Deutsch: ist das Urteil gerecht?
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IHR KENNT DAS BESTIMMT:UND ZWAR BRAUCHE ICH EINIEGE MEINEN VON MANCHE VON EUCH FINDET IHR DAS URTEIL GERECHT? SCHREIBT MIR BITTE UND SAGT MIR WIESO IHR DAS URTEIL GERECHT FINDET?

Urteil Kündigung von Kassiererin wegen Pfandbons rechtens

Das Arbeitsgericht Berlin hat am Donnerstag die fristlose Kündigung einer Kassiererin wegen mutmaßlicher Unterschlagung als rechtswirksam bestätigt.
Gewerkschaften hatten für sie demonstriert, weil sie dem Unternehmen Schikanierung ihrer Mitglieder vorwerfen.

Es bestehe der dringende Verdacht, dass die Frau Pfandbons, die Kunden verloren hatten, an sich genommen und zulasten ihres Arbeitgebers eingelöst habe, teilte das Gericht mit. Die Beträge habe sie beim Mitarbeiterkauf für sich verbraucht. Dieser Verdacht sei durch die Aussagen der vernommenen Zeugen bestätigt worden.

Unter dem Motto "Solidarität für Emmely" hatten Gewerkschaften und Politiker wiederholt für eine Weiterbeschäftigung der Kassiererin demonstriert, die über 30 Jahre für das Unternehmen tätig war. Sie werfen der Lebensmittelkette Schikanierung von Gewerkschaftsmitgliedern vor. Die 50-Jährige war Anfang des Jahres entlassen worden, weil sie zwei Pfandbons für leere Flaschen im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll.

Die Richter vertraten die Auffassung, der begangene Betrug reiche für eine Verdachtskündigung aus. Dabei komme es nicht auf den Wert der Pfandbons an. Maßgeblich sei vielmehr, dass das Vertrauensverhältnis nachdrücklich zerrüttet worden sei. Dabei habe das Arbeitsgericht auch berücksichtigt, dass die Klägerin im Prozess wiederholt betont habe, dass sie das vorgeworfene Verhalten auch überhaupt nicht als gravierend ansehe. Gegen die Entscheidung hat das Gericht Berufung zugelassen.

Danke !
Frage von SpecialWoman (ehem. Mitglied) | am 31.05.2011 - 20:58


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Antwort von matata | 31.05.2011 - 21:01
Was hast du für eine Meinung dazu? Äussere dich einmal dazu.
Dann können wir uns darüber unterhalten. Aber über "nichts" kann man nicht diskutieren!
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Antwort von SpecialWoman (ehem. Mitglied) | 31.05.2011 - 21:05
es geht hier nicht um meiner Meinung,und was ich davon halte..
sonder um andere was sie davon halten
ob sie dieses Urteil gerecht finden oder nicht .. :)


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Antwort von cleosulz | 31.05.2011 - 21:09
Recht nach Paragraphen und moralisches Recht sind nicht immer identisch.

Nach den §§ ist das Urteil "richtig". Fraglich ist nur, ob es moralisch auch gerechtfertigt ist.
Arbeitsrechtsprozesse sind immer schwierig. Und bei einer Kassiererin, bei der man ja besonderes Vertrauen haben muss, immerhin hat sie ihre Hand an der Kasse (!) muss man von einem besonderen Vertrauensverhältnis ausgehen.
Wenn durch eine (Pfandbon-)Unterschlagung - und nichts anderes hat die Frau getan, ein Arbeitnehmer sagt "Das Vertrauensverhältnis sei beschädigt", dann muss man dies wohl akzeptieren. Egal, ob das 1,50 EUR ist oder nicht.
Was die Frau gemacht hat, ist in keinem Fall richtig.

Anderes Beispiel:
Es liegt eine Geldbörse mit 100 EUR auf dem Gehweg.
Was tust du?
- das Geld herausnehmen und die Börse in den Müll werfen?
- das Geld herausnehmen und die leere Börse abgeben?
- die Börse mit dem Geld abgeben?

Ziff.1 und 2 wären Fundunterschlagung und somit strafbar.
Ziff. 3 ist korrekt. Das würde ich auf jeden Fall machen.

So: Nun findest du ein 2-EUR-Stück?
Gehst du damit auch zum Fundbüro oder steckst du es ein?

Vermutlich steckst du es ein (ich vermutlich auch), vor allem, wenn du nicht weißt, wer es verloren hat.

Aber das ist auch eine Straftat. Nun eben vielleicht "moralisch noch verzeihbar".

Nicht verzeihbar wäre sie m.M., wenn ich sehe, dass dir das Geld herunter gefallen ist und ich dir nichts sage und das Geld einfach einstecke.

Das würde ich sogar mit Diebstahl gleichseiten. Auch wenn es nur 2 EUR sind.


Eine Kassiererin hat ein besonderes Vertrauens- und Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen und alles was mit Geld zu tun hat (auch ein Pfandbon) sollte besonders sorgsam behandelt werden.
Daher gilt: Keine liegen gelassene Bons einlösen!


Anders sehe ich diesen "Maultaschenprozess", wo einer Küchenmitarbeiterin wegen 2 oder 3 Maultaschen, die eigentlich für die Biotonne bestimmt waren, gekündigt wurde.
Das ist Quatsch ... alber lt. Arbeitsrecht zulässig.
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Antwort von Harvard (ehem. Mitglied) | 31.05.2011 - 21:10
Jo, Vertrauen ist halt nicht mehr da. Da kann man nicht meckern. Aber es lag wohl eher daran, dass man die erst-beste Gelegenheit gesucht hat, um ihr zu kündigen. Vielleicht war sie nicht mehr so produktiv, oder wird nicht mehr gebraucht.


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Antwort von SpecialWoman (ehem. Mitglied) | 31.05.2011 - 23:11
danke sehr :)
das wollte ich hören :)
hat mir sehr geholfen

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