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Altersunterschied

Frage: Altersunterschied
(71 Antworten)

 
Ich möchte mal eure persönliche Meinung dazu wissen, wie ihr es findet, wenn eine 17-jährige einen fast 32-jährigen freund hat?
GAST stellte diese Frage am 29.04.2011 - 12:22


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Antwort von FramusGitarrist (ehem. Mitglied) | 22.05.2011 - 19:47
Seit
wann sind die beiden zusammen?

 
Antwort von ANONYM | 23.05.2011 - 10:59
also das ist schon n heftiger unterschied..
da sollten manche an meiner schule das nicht mehr so ekelhaft finden, wenn eine aus der 8. mit einem aus der 11. zusammen ist..
sie grad erst 14 er 17.. >>ist das eigentlich schon grenzwertig?
da gibts von manchem nämlich üble sprüche zu hören..


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Antwort von Cyanwasserstoff (ehem. Mitglied) | 23.05.2011 - 12:14
Also zur gesetzlichen Lage : Beziehungen zwischen einem Erwachsenen und einem Maedchen/Jungen ab 16 Jahren sind rechtlich erlaubt und somit nicht strafbar !

Zitat:
Schutzalter 18 Jahre

Nach der am 30. Oktober 2008 vom Bundestag beschlossenen und am 5. November 2008 in Kraft getretenen[1] Neufassung von § 182 StGB sind sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren dann strafbar, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Die sexuellen Handlungen finden unter Ausnutzung einer Zwangslage statt (Absatz 1). Strafrechtlich verantwortlich ist hier jeder mindestens 14 Jahre alte Täter.
Die sexuellen Handlungen finden gegen Entgelt statt (Absatz 2). Strafbar macht sich in diesem Fall nur ein mindestens 18 Jahre alter Täter.

Der Versuch eines Verstoßes gegen § 182 ist strafbar.

Außerdem werden sexuelle Handlungen mit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren nach § 174 StGB bestraft, wenn dem Täter der Jugendliche zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist und das damit verbundene Abhängigkeitsverhältnis missbraucht wurde.

Das heisst uebersetzt, dass sofern kein Arbeitsverhaeltnis, Schuler-Lehrer-Verhaeltnis oder Betreuungsverhaeltnis vorliegt und es auf beiderlei Einverstaendnis geschieht sind Beziehungen eines Erwachsenen mit einem Maedchen oder Jungen ab 16 Jahren erlaubt !

Ich sehe in solchen Beziehungen keine moralischen Bedenken, die liegt darin, dass meine eigene Freundin wesentlich aelter ist als ich !
Daher spreche ich aus Erfahrung ! Aehnlich verhaelt es sich mit Homosexualitaet und sei es lesbischer oder schwuler Natur !
Sobald ein Verhaeltnis nicht der Norm der Allgemeinheit entspricht wird dagegen gelaestert und das obwohl es sehr oft zu Unrecht geschieht !Wenn sich 2 Personen lieben, dann sollte es unabhaengig von Alter und Geschlecht sein !
(Schutzbefohlene u16 stellen dabei eine Ausnahme dar ... )
Eigentlich sollten man ihnen beglueckwuenschen und nicht niedermachen !

Gruesse
Cyanwasserstoff

 
Antwort von GAST | 23.05.2011 - 20:17
Und was ist, wenn der Typ bald das Referendiat bzw. ein längeres Praktikum bei ihr an der Schule macht? Ist das dann auch strafbar

 
Antwort von GAST | 23.05.2011 - 20:22
"Und was ist, wenn der Typ bald das Referendiat... bei ihr an der Schule macht?"
Wenn da eine Beziehung bekannt werden sollte, wird der Mann ganz schnell wo anders seinen Vorbereitungsdienst ableisten.

 
Antwort von GAST | 23.05.2011 - 20:24
Auch wenn die schon vorher zusammen waren?

 
Antwort von GAST | 23.05.2011 - 20:26
"Auch wenn die schon vorher zusammen waren?" Ja!

 
Antwort von GAST | 23.05.2011 - 20:28
Aber wieso denn bei einem Praktikanten?
Das verstehe wer.

 
Antwort von GAST | 23.05.2011 - 20:31
das ist einfach so geregelt. fängt ja schon bei der notenvergabe an

 
Antwort von GAST | 23.05.2011 - 20:50
Ich habe nichts von einem Praktikanten geschrieben. Der Praktikant befindet sich in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis, welches bei weitem nicht dasselbe ist wie ein Vorbereitungsdienst.
Der Referendar befindet sich- sofern er Beamter auf Widerruf ist- in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis -nicht zu den Mädchen- sondern zum Dienstherrn.
Deshalb wird eine Beziehung problemlos als ein Verstoß gegen jenes Dienst- und Treueverhältnis ausgelegt und dies kann nicht nur einen Schulwechsel zur Folge haben, sondern das Ende der Laufbahn. Das ist gar nicht gut.

 
Antwort von GAST | 23.05.2011 - 21:30
Also ist es nicht verboten wenn er Praktikum macht?

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