Menu schließen

Hotel Zimmer buchen

Frage: Hotel Zimmer buchen
(10 Antworten)

 
Hi leute habe mal ne ganz dumme fragen


weisst jemand ab welchem alter man in der schweiz ein hotelzimmer buchen darf?

danke, im voraus
GAST stellte diese Frage am 01.04.2011 - 19:26


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von paradoxon (ehem. Mitglied) | 01.04.2011 - 20:12
Wieso ist die Frage dumm?

In der Schweiz ist man mit 18 volljährig und somit voll handlungsfähig (die Handlungsfähigkeit entspricht der deutschen Geschäftsfähigkeit). Dann darfst du selbständig Rechtsgeschäfte tätigen,
also auch ein Hotelzimmer buchen. Vorher brauchst du die schriftliche Genehmigung der Eltern.
Wenn du aus dem Ausland ohne Eltern in die Schweiz (oder ein anderes Land) einreist, brauchst du dafür ebenfalls die schriftliche Genehmigung der Eltern (ohne die nimmt z.B. keine Fluggesellschaft dich mit).

Eine "beschränkte Handlungsfähigkeit" (wie die Abstufungen nach Altersklassen in Deutschland) gibt es in der Schweiz übrigens nicht.

 
Antwort von GAST | 01.04.2011 - 20:20
aber jetzt rechtsgeschäfte kann ich doch mit 16 unterschreiben sprich lehrvertrag , kann man dann nicht mti 16 ein hotelzimmer buchen?

sry wenn ich so dumm zrück frage :-P

 
Antwort von GAST | 01.04.2011 - 20:57
habe noch ne andere fragen
wie sieht es eigentlich mit jugendheerbergen aus
kann man bei diese auch erst am 18 buchen?


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 01.04.2011 - 21:17
streng genommen kannst du alle Rechtsgeschäfte tätigen, einige sind nur "schwebend wirksam", das heißt, dass wenn deine Eltern die Zustimmung nachträglich verweigern, sind sie unwirksam.
Ein Zimmer anmieten müsste gehen. Egal ob im Hotel oder in einer Jugendherberge.
Es erleichtert für dich die Anmietung, wenn du ein Schreiben deiner Eltern dabei hast, wonach sie dir das erlauben, da theoretisch der Hotelbetreiber "nein" sagen kann.

Zitat:
Ab 14 Jahren können Jugendliche allein in Jugendherbergen reisen. Sie benötigen hierzu aber bis zum 18. Geburtstag noch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, denn diese haben die Aufsichtspflicht und werden zur Verantwortung gezogen, wenn ihre Kinder unterwegs oder auch in der Jugendherberge etwas anstellen oder ihnen etwas passiert.

Neben dem eigenen Personalausweis (dieser kann normalerweise ab 16 Jahren ausgestellt, aber auch früher beantragt werden), sollten die Jugendlichen auf alle Fälle auch eine Reisevollmacht dabei haben, die von ihren Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist.

Folgende Unterlagen sollten unbedingt mitgeführt und in der Jugendherberge vorgelegt werden:

* Eine Fotokopie des Personalausweises des Vaters oder der Mutter oder des jeweiligen Erziehungsberechtigten
* Zusätzlich ein Schreiben der Eltern, in dem sie die Reise ausdrücklich erlauben.
* Telefonnummern der Eltern oder des Erziehungsberechtigten

Impfausweis und Krankenkarte sollten immer im Besitz des Jugendlichen sein. Ebenfalls - falls vorhanden - ein Allergiepass oder eine Mitteilung, welcher Arzt im Notfall angesprochen werden soll.

Geben Sie am besten das konkrete Ziel der Reise Ihres minderjährigen Kindes auf einem Schreiben an, dass sie auch unterzeichnen. Auch die Telefonnummer (Handy, Festnetz - geschäftlich und privat) sollte nicht vergessen werden!
In Verbindung mit der Kopie eines elterlichen Ausweises, können dann zum Beispiel Zoll oder Polizei - wenn notwendig - feststellen, dass die Unterschrift auf der Vollmacht echt ist. Deshalb sollte auch immer der Erziehungsberechtigte die Vollmacht unterschreiben, dessen Ausweiskopie der Jugendliche mitführt.

Außerdem:
Minderjährige benötigen die vorhergehende Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die nicht lediglich für sie einen rechtlichen Vorteil bieten oder mit Mitteln bewirkt - das heisst es muss tatsächlich gezahlt - werden, die ihnen ausdrücklich zu diesem Zweck überlassen wurden. Geben Sie daher Ihrem Kind eine entsprechende Vollmacht und ausreichend Barmittel auf die Reise mit.

Weist der minderjährige Gast also eine entsprechend ausgestaltete Reisevollmacht in der Jugendherberge vor, die ihn nach Sinn und Zweck zu den damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäften, wie den Abschluss von Belegungsverträgen, ermächtigt, sind diese wirksam zustande gekommen. Kartenzahlung wird von minderjährigen Jugendlichen in Jugendherbergen nicht akzeptiert.

Neben der allgemeinen Verkehrssicherheitspflicht, die dem DJH-Landesverband Hessen e.V. und den Herbergsleitern für jeden Gast in einer Jugendherberge obliegt, besteht gegenüber Minderjährigen eine gewisse Aufsichtspflicht.
Herbergsleiter haben aber auch das Recht, den minderjährigen Gast nach Hause zu schicken, wenn sein Verhalten sich als risikoträchtig für die eigene oder die Sicherheit anderer minderjähriger Gäste erweist.
Quelle(n):
http://www.djh-hessen.de/elternportal/al…

________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 01.04.2011 - 21:22
Übrigens:

Den Lehrvertrag darf man auch mit 15 schon unterschreiben ....... aber bis 18 müssen immer die Eltern oder der sonstige gesetzliche Vertreter ebenfalls unterschreiben ... ^^

Voll geschäftsfähig bist du nämlich erst mit 18 Jahren.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 01.04.2011 - 21:31
ok vielen dank für die Infos :-D
jettzt hab ich no eine frage

ok bis 18 braucht man die unterschrift usw.. von den eltern
aber jetzt die frage ;
bis an dem tag wo man genau 18 wird
oder, ab dem 18 lebensjahr ;-) sprich anfangs Jahr ( wenn man noch nciht 18 ist aber , man wird am dezemeber 18)


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von paradoxon (ehem. Mitglied) | 01.04.2011 - 21:31
In Deutschland ist es so, dass die Eltern mit unterschreiben müssen, wenn ein Nicht-Volljähriger einen Lehrvertrag abschließt. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das in der Schweiz anders ist.

Zur Frage mit den Jugendherbergen würde ich die gleiche Gesetzesgrundlage annehmen wie für ein Hotel. In Deutschland ist es jedenfalls so, dass der Erziehungsberechtigte das sog. "Aufenthaltsbestimmungsrecht" über den Minderjährigen hat. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Jugendlicher ohne schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten (also in den meisten Fällen der Eltern) in einer Jugendherberge aufgenommen wird. Da in der Schweiz nur die Alternativen geschäftsfähig/nicht geschäftsfähig gegeben sind, wird es da nicht anders sein.
Ich versuche mich aber mal schlau zu machen und poste es dir dann.


Bis dahin schöne Grüße in die wunderschöne Schweiz


Autor
Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 01.04.2011 - 21:33
Ab dem Tag, an dem du 18 Jahre alt wirst, also an deinem 18. Geburtstag bist du für dich alleine verantwortlich.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von paradoxon (ehem. Mitglied) | 01.04.2011 - 21:37
Nachtrag:
Zitat:

Ich versuche mich aber mal schlau zu machen und poste es dir dann.

Hat cleosulz bereits erledigt ;)


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Andrea223 (ehem. Mitglied) | 26.07.2012 - 11:26
Ich habe schon oft bei XXXXXXXXXXX gebucht und noch nie Probleme gehabt. Auch nicht mit
Stornierungen.



Link gelöscht, Werbung ist nicht erwünscht hier.

Ausserdem ist die Frage schon älter, vom April 2011. Es wurde erschöpfend beantwortet, unter welchen Umständen ein Minderjähriger verreisen oder Zimmer buchen kann.

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Laberecke-Experten?

397 ähnliche Fragen im Forum: 0 passende Dokumente zum Thema:
> Du befindest dich hier: Support-Forum - Laberecke
ÄHNLICHE FRAGEN: