Muss ich zahlen?
Frage: Muss ich zahlen?(9 Antworten)
Sehr geehrte Damen und Herren, am Mittwoch, den 09.06.2010 habe ich bei Ihnen (? - Name der Firma/des Geschäfts, wo der Vertrag geschlossen wurde?) einen Vertrag geschlossen, mit dem ich einen 1 Monat lang kostenlos per Handy ins Internetz kommen sollte. Nachdem ein Monat vergangen war, bekam ich von Vodafone eine Rechnung über 60 EUR (nicht ca. ... genauen Betrag ... wo hast du die Rechnung? Rechnungsdatum/ -Rechtnungsnummer?). Daraufhin suchte ich wiederum Ihren Mitarbeiter bei der Firma ..... auf, der sich um den Sachverhalt kümmern wollte. Einen Monat darauf kam als einzige Reaktion eine weitere Rechnung und in den Folgemonaten auch. In der Annahme, dass der Sachverhalt ja klar ist, nachdem ich den Vertrag bereits nach 2 Wochen gekündigt habe, habe ich die Rechnungen zunächst bezahlt, da ich davon ausging, dass die bezahlten Beträge meinem Konto gutgeschrieben werden. Leider war dies bis jetzt nicht der Fall. Ich bitte um Klärung und Rückerstattung der von mir bezahlten Rechnungsbeträge. Mit freundlichen Grüßen ......................................... Lieber piece, ich weiß ja nicht, wem du diesen Brief schicken willst. Ich befürchte, dass du dir nicht ganz im Klaren bist, wer überhaupt Vertragspartner ist. Vermutlich (ich gehe einfach mal davon aus, weil es meistens so ist) hast du in einem Ladengeschäft (Vodafon-Laden, Elektronic-Geschäft) einen Vertrag zur mobilen Internet-Nutzung mit Vodafone abgeschlossen. Ja einen Vertrag zur mobilen Internet-Nutzung mit Vodafone abgeschlossen, dass stimmt. Der Herr. … hat mir auch bestätigt dass es 1 Monat kostenlos sei. Und nach 3 Wochen binn ich wieder zum Laden hingegangen um diese 1 Monat flat zu kündigen damit ich keine Kosten erhalte. Alles soweit gut Nach 2 monaten bekam ioch rechnungen. Ich ging dahin um es zu klären die meinten ich hätte einen 2 jahresvertrag unterschrieben. Den zuständigen herr. Der meinte es wäre kostenlos war nicht mehr im laden bzw. wurde gekündigt etc. Debb der H.. hat mir eine simkarte gegeben Aber dieses 1 monat kostenlos internetflat war keine simkarte sondern ein stick damit konnte man 1 monat kostenblos surfen Nun muss ich knapp 200€ zahlen(letzte Mahnung) da ich nichts bezahlt(gezahlt habe) Warum muss ich zahlen? Ich sehe es nicht ein. Was kann ich dafür wenn der H. mich angeklogen hat bw. Mir falsche mitteilung gab? Ich hab auch diese Kündgung geschrieben leider ohne erfolg Was nun? Mus ich jetzt wirklich die 2 jahre zahlen? Dieser Thread wurde am 21.01. 2011 schon einmal erstellt. Wenn du die Ratschläge, die du damals bekommen hast bis jetzt nicht in die Tat umgesetzt hast, nützt es auch nichts, wenn du die Frage noch einmal stellst. |
GAST stellte diese Frage am 14.02.2011 - 19:35 |
Antwort von partygirl1013 (ehem. Mitglied) | 14.02.2011 - 20:18 |
das |
Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 14.02.2011 - 20:22 |
Bei solchen "1 Monat kostenlos..." steht in den Verträgen normalerweise immer eine Mindestlaufzeit. In der Regel sind das 2 Jahre und in der Zeit kannst du den Vertrag normal nicht kündigen. |
Antwort von GAST | 14.02.2011 - 20:37 |
aha undd as heißt ? ich muss jetzt zahlen? wie ist de ausrede meine eltern isnd harzt 4 emfänger und ich schüler |
Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 14.02.2011 - 20:38 |
Da wirst du wohl zahlen müssen. Aus genau diesem Grund liest man vorher das Kleingedruckte. Und ne Ausrede gibts da sowieso nicht, da könnte ja jeder kommen. |
Antwort von Shwayze (ehem. Mitglied) | 14.02.2011 - 20:44 |
Nebenjobs gibt es wie Sand am Meer. |
Antwort von sayyeah93 (ehem. Mitglied) | 14.02.2011 - 20:44 |
gibs nicht n gesetzlich festgelegten schutz für ne kündigung? ich glaub die liegt bei mind. 2wochen fürn kauf rücktritt.. bei den meisten firmen.. |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 14.02.2011 - 20:48 |
momentchen... schau mal in deine vertragsunterlagen, da muss mehr zum Thema stehen! Wenn dir bei Vertragsabschluss etwas kostenloses zugesichert wurde, muss sich dein Vertragspartner auch daran halten und kann nicht einfach auf das Kleingedruckte verweisen. Allerdings ist es hier schwierig nachzuweisen, was der Verkäufer einem alles versprochen hat. Ist der Vertrag mittlerweile gekündigt? Bestätigung? Hast du eine Bestätigung, dass du die SIM-Karte an einem bestimmten Tag zurückgebracht hast? Ich denke, dass wenn dies eine Art "Probier-Angebot" war (gibts oft für solche Sticks) und ein 1 monatiges Kündigungsrecht zugesichert wurde (wenn auch nur mündlich), dann wirst du wahrscheinlich auf dem Anschlusspreis und evtl der ersten Monatsgebühr sitzen bleiben. Den Grundpreis für die folgenden Monate musst du definitiv nicht zahlen, w e n n der Vertrag zu dem Zeitpunkt gekündigt war - daher wäre eine Art Bestätigung sinnvoll. Möglicherweise kann auch eine begleitende Person von damals dies bezeugen. |
Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 14.02.2011 - 20:51 |
Zitat: Was du wahrscheinlich meinst, ist das Rückgaberecht. 1. Ein gesetzliches Rückgaberecht existiert NUR im Fernabsatzgesetz - also bei Telefon-, TV- oder Online-Shopping. 2. In einem Geschäft, in dem man die Ware vor dem Kauf begutachten kann, existiert kein Rückgaberecht. Viele Geschäfte räumen ihren Kunden aber eins aus Kulanz ein. 3. Es kommt auf die genauen Konditionen im abgeschlossenen Vertrag an. |
Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 14.02.2011 - 20:55 |
Also bei solchen Angeboten ist normalerweise nur der erste Monat kostenlos und danach zahlst du. Und ne Kündigung ist auch erst nach ablauf, der Mindestlaufzeit möglich. |
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