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Meine Fotos ohne Einwilligung auf Facebook. Was tun ?

Frage: Meine Fotos ohne Einwilligung auf Facebook. Was tun ?
(17 Antworten)

 
Folgendes:


Meine Cousine hat fotos von mir auf ihrer facebook seite veröffentlich, obwohl ich es ihr mehrmals ausdrücklich gesagt habe das ich das NICHT will (abgesehen davon dass sie mich nicht mal gefragt hat, ob sie meine fotos stellen darf)

Sie macht die fotos nicht weg, das regt mich sehr auf

was kann ich dagegen tun?

hilft mir bitte....
ANONYM stellte diese Frage am 03.02.2011 - 19:34


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Antwort von cookie. (ehem. Mitglied) | 03.02.2011 - 19:36
Die
Fotos melden. (20 Zeichen)


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 03.02.2011 - 19:37
melde die fotos bei facebook, die sind auch dafür verantwortlich sie zu entfernen.

 
Antwort von ANONYM | 03.02.2011 - 19:37
Ganz einfach:
Wende sich an Facebook und weise darauf hin, dass deine Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung ohne deine Einwilligung betroffen sind und dass sie die Bilder umgehend entfernen sollen.

Das kannst du schriftlich oder auch per E-Mail machen.
Verlange eine Bestägigung und Benachrichtigung von der Löschung.
Schicke/nenne aber den Link zur Seite, wo deine Bilder stehen.

Damit ist nicht zu Spaßen.

 
Antwort von ANONYM | 03.02.2011 - 19:39
@1349 wie lange dauert es bis die fotos entfernt werden, wenn ich diese melde?


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 03.02.2011 - 19:41
das weiß ich nicht, ich kann mich im gegensatz zu dir auf meine freunde und bekannten verlassen.

 
Antwort von ANONYM | 03.02.2011 - 19:41
Hier mal der reine Gesetzestext des KUG:

§ 22 (Recht am eigenen Bild)

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.


§ 23 (Recht am eigenen Bild, Ausnahmeregelungen)

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


§ 33 (Strafvorschrift)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt


Das bedeutet, deine Cousine begeht bereits eine strafbare Handlung, die allerdings nur auf Antrag verfolgt wird.
Schlimmstenfalls könntest du sie also bei der Poizei anzeigen, am besten mit einer gespeicherten Kopie der Internetseite.


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Antwort von cookie. (ehem. Mitglied) | 03.02.2011 - 19:41
Da dauert meistens ur lange. Hab vor nem Monat ein Profil gemeldet und es wurde noch immer nicht gelöscht.

 
Antwort von ANONYM | 03.02.2011 - 19:43
Zitat:
ich kann mich im gegensatz zu dir auf meine freunde und bekannten verlassen.


schön für dich-.- sei dir mal nicht so sicher


@cookie : oh nee.....:(

 
Antwort von ANONYM | 03.02.2011 - 19:43
hey danke anonym

sehr hilfreich.....

 
Antwort von ANONYM | 03.02.2011 - 19:44
Zitat:
Das dauert meist zu lange ....


Deswegen nicht nur "melden" sondern richtig Druck machen mit einem entsprechenden Schreiben.

Mail ihnen doch einfach die Paragrafen, falls sie die noch nicht kennen ^^


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 03.02.2011 - 19:44
vll hätte ich einfach schreiben sollen, dass ich diese funktion aus gegebenen gründen noch nicht nutzen musste. das hätte wohl niemand falsch verstanden.
nichts für ungut.


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Antwort von cookie. (ehem. Mitglied) | 03.02.2011 - 19:53
Das Profil, das ich gemeldet habe, haben auch mehrere Freunde von mir gemeldet, trotzdem ist es noch da. Ich wette, dass das bei Fotos noch länger dauert :S

 
Antwort von ANONYM | 03.02.2011 - 19:54
aus welchem grund habt ihr das profil gemeldet ? (auch wegen fotos?

 
Antwort von ANONYM | 03.02.2011 - 20:09
An Bildern, die bei Facebook hochgeladen werden gehen die Rechte an Facebook über (zumindest lese ich das hier):

http://www.frankfurter-magazin.de/?p=1033

Da deine Cousine durch das Hochladen ohne deine Zustimmung gegen deine Persönlichkeitsrechte verstoßen hat, dürfte Facebook keine Rechte daran haben.

Deswegen würde ich sie umgehend auf die Persönlichkeitsrechtsverletzung hinweisen und auffordern umgehend die Bilder zu löschen.



Schmöckere mal da:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=253688&ccheck=1

http://www.facebook.com/topic.php?uid=78473119613&topic=10554


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Antwort von cookie. (ehem. Mitglied) | 03.02.2011 - 20:14
Es war so ein Mobbingprofil. Wir haben es wegen den Fotos und den Statusen (die Mehrzahl von Status?!) gemeldet. Die Statusmeldungen waren nur Texte in dem ein Mädchen beschimpft wurde und die Fotos sind Fotos von dem Mädchen nur mit Photoshop verändert und unter den Fotos standen auch nur Sachen wie "wie hassen dich alle blablabla". Naja, zumindest ist bist jetzt noch nichts passiert.


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Antwort von brabbit | 03.02.2011 - 20:16
Warum verpetzt du nicht deine Cousine bei deiner Tante und bei deinem Onkel?
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1
Antwort von dragonflyer1 | 12.02.2011 - 19:57
du kannst sie anzeigen bekommst rund 3.100€ schadensersatz von ihr, also ich fotografiere sehr gerne und kenne mich da bisschen aus, fotos von anderen menschen darf ich haben auch ohne nachfragen nur wenn ich diese ohne einwilligung veröffentliche ( wie eben facebook) dann kann man diese Person anzeigen und bekommt eben satt kohle^^
und das bild wird dann auch gelöscht aus dem netz^^
aber da es ja deine verwandtschaft ist, würd ich es einfach facebook melden! wobei facebook löscht eigentlich nie irgendwas und auch so sendet facebook deine Daten weiter nach USA
aber das ist nen anderes Thema

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