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Ich habe versehentlich da hingeguckt. Polizei?

Frage: Ich habe versehentlich da hingeguckt. Polizei?
(29 Antworten)


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Hallo,

kam von der Schule und habe ganz normal zu Mittag/Nachmittag gegessen.
Ich aß meine Speise am Esstisch und kann durch das Küchenfenster über die Straße und ins gegenüberliegende Haus sehen. Gardienen waren alle offen. Zufällig sehe ich dann wie die von gegenüber nackt mich anstarrt und die Gardienen zu macht. Sie muss bestimmt denken, dass ich mit Absicht den Moment abgewartet habe. Was ja nicht stimmt! Was kann ich denn dafür wenn die nackt durch die Wohnung hüpft und nicht mal die Gardienen geschlossen hat?

Muss ich jetzt mit Polizei oder ähnlichem rechnen? Habe da schon etwas Schiss ...

Danke
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Frage von brabbit | am 01.02.2011 - 17:10


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Antwort von KingOfLoveSan (ehem. Mitglied) | 01.02.2011 - 17:12
ne
musste nicht habe was ähnliches durchgemacht

 
Antwort von GAST | 01.02.2011 - 17:13
Ich denke nicht.. Ich mein die Frau geht ja selbst das Risiko ein,wenn sie nackt vor dem Fenster, mit offenen Gardinen steht .. Das ist ja nicht dein Problem.. Anscheinend will sie gesehen werden :-):-)


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Antwort von Arturik (ehem. Mitglied) | 01.02.2011 - 17:14
Hi,
die ist doch selbst schuld wenn sie nackt durch die Wohnung hüpft.
Außerdem hat sie null Beweise, das es Absicht von dir war


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Antwort von mopselratz | 01.02.2011 - 17:15
Warum machst du dir sorgen, wenn du weißt, dass es keine Absicht von dir war? ? ?


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 01.02.2011 - 17:16
vll hat die frau das mit absicht gemacht?^^
ne also da brauchste dir echt kein kopf machen, solange dir das nicht regelmäßig passiert:D


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Antwort von brabbit | 01.02.2011 - 17:16
Sie kann ja was anderes behaupten und übertreiben. Dann sieht die Sache anders aus ^^ Die Frau kann es ja anders auffassen als ich.
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Antwort von Arturik (ehem. Mitglied) | 01.02.2011 - 17:18
Sie brauch beweise wenn sie dich anzeigen will :D


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 01.02.2011 - 17:18
dann stehts aussage gegen aussage und sie kanns dir ja nicht beweisen.
wer nackt vorm fenster steht ist selbst schuld.
was macht die denn, wenn ein passant vorbeigeht? der hat ja quasi dann ne nahaufnahme..:D


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Antwort von brabbit | 01.02.2011 - 17:19
Okay :) Iwie habt ihr schon Recht ^^ Ich warte noch ein bisschen ab. Man hat da trotzdem noch ein mulmiges Gefühl^^
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Antwort von 0_0 | 01.02.2011 - 17:19
deine frage kann doch net ganz ernst sein xD


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Antwort von I.need.money (ehem. Mitglied) | 01.02.2011 - 17:20
ich bin auch nicht ganz sicher, ob er uns nicht doch bisschen verarscht:D


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Antwort von cleosulz | 01.02.2011 - 17:20
Hallo, ist deine Frage ernst gemeint?

Das wäre ja fast so, wie wenn ich mir da Gedanken machen müsste:
Ups, ich sitz im Gras im Naturfreibad und die Dame im Badeanzug vor mir wechselt ihre nasse Badekleidung gegen ihre U-Hose aus.
Dabei erblicke ich ihren Hintern. Muss ich jetzt befrüchten blind zu werden?

In beiden Fällen nö.
Ich wurde nicht blind und
du bekommst höchstens Polizeibesuch, wenn jemand die Dame angezeigt hat.
So nackig sich der Umwelt zu zeigen ist nämlich nicht erlaubt.
Schon mal was von Exhibitionismus gehört (gibt es aber nur bei Männern); bei Frauen ist zu prüfen, ob nicht Erregung öffentlichen Ärgernisses in Betracht kommt.

.... => trifft das bei dir zu? ich meine die Erregung bzw. bist zu öffentlich?

http://de.wikipedia.org/wiki/Exhibitionismus
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Antwort von mopselratz | 01.02.2011 - 17:21
Aber das ist dann ihre Sache. Freu dich einfach, dass du zum ersten mal in deinem Leben (wenn es zutrifft) hautnah ne nackte frau gesehn hast :D


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Antwort von Colaflasche (ehem. Mitglied) | 01.02.2011 - 17:24
mopselratz ich glaub der hat schon mehr vernascht als du^^


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Antwort von brabbit | 01.02.2011 - 17:25
Habe schon mehrere Nackedeis gesehen. Auch nackte Frauen^^

Und ja ich meine es wirklich ernst. Es passiert zwar nicht häufig und aus dem Grund habe ich ja ein bisschen Schiss. Weil mir das normalerweise nicht in dieser Form passiert.
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Antwort von cleosulz | 01.02.2011 - 17:32
Dann nimms als neue Lebenserfahrung.
Nackte Frau am Fenster ..... na ja.

Übrigens: Drafi Deutscher hatte wegen ähnlicher Aktionen einen Karriereknick .... und nicht die, die ihn gesehen hatten.

oder ging es bei dir so:
Eine alte Frau ruft bei der Polizei an und will einen
Exhibitionisten anzeigen, der sich vor ihr am Fenster entbloesst
habe. Ein Polizist wird vorbeigeschickt (wegen dem
erhoehten Alter der Dame), um den Sachverhalt aufzu-
nehmen und zu klaeren.
"Ja, wo ist er denn nun?"
Alte Dame: "Wenn sie sich im Bad auf das Hoeckerchen stellen,
und dann an der Brause festhalten und sich ganz weit nach
rechts beugen, wenn sie auf den Zehen stehen, dann koennen
sie genau in sein Fenster gucken..."
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Antwort von Prometheus700 | 01.02.2011 - 17:42
Cleosulz

"Schon mal was von Exhibitionismus gehört (gibt es aber nur bei Männern)"

Nein, bei Frauen stört sich, im Gegensatz zu Männern niemand am Exhibitionismus(da in verschiedenen Spielarten omnipräsent und erwünscht) - außer neidischen Geschlechtsgenossinnnen.... :)


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Antwort von schorly | 01.02.2011 - 17:47
nuja, wenn keine bulleri vor der tür steht, kansnte dich freuen ne nackte frau gesehn zu haben ;) hoffentlich is die gute noch jung :P
aber normal darf da nix passiern, wenn sie sich nackt ans fenster stellt.. bitte :D
und wenn sie gesehn werden wollte, dann war sie ja erfolgreich, nud auch :D


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Antwort von cleosulz | 01.02.2011 - 17:48
... @Prometheus700 .....
ich hatte mich undeutlich ausgedrückt.
Die Strafbarkeit von Exhibitionismus gibt es im deutschen Strafgesetzbuch nur für Männer.
Eine Frau wird nicht wegen Exhibitionismus strafrechtlich verfolgt.

Bei Frauen kommt u. U. der Straftatbestand "Erregung öffentlichen Ärgernisses" in Betracht.

§ 183 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/183.html

Das Gesetz spricht deutlich "von einem Mann".
Was brabbit sah, war wohl eine Frau.

Und ob ich neidisch bin, das weißt du nicht ^^
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Antwort von GAST | 01.02.2011 - 17:51
Ich frage mich ja, wie sie den Vorfall beweisen wollen würde - außer mit einem öffentlichen Forumtopic, den sie zufällig bei e-hausi findet...

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