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Korrektur bitte

Frage: Korrektur bitte
(2 Antworten)

 
Sind die Definition etc. alle korrekt?

Und was können für Kosten anfallen(selbstkosten)


Selbstkosten, Definition:

Sie umfasst die Gesamtheit aller Kosten, im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf eines Sachgutes oder einer Dienstleistungen die anfallen.

Was für Kosten können z.B. anfallen?


Das Handelsregister in Deutschland ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts. Es informiert über wesentliche wirtschaftliche Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen und kann von jedermann eingesehen werden. Das Registerrecht gehört zum Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Handelsregister:

Es ist ein öffentliches Verzeichnis, das die Eintragung über die Kaufleute des zuständigen Registergerichts führt und es gibt über die Dokumente Auskunft. Es informiert über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen.

Es enthält folgende Angaben: Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Grundkapital sowie Stammkapital, die vertretungsberechtigten Personen wie z.B. von Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber, Prokuristen etc.

Eintragungen können sein:

* rechtserzeugend (konstitutiv, rechtsbegründend), d. h. die Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein;
* rechtsbezeugend (deklaratorisch, rechtserklärend), d. h. die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten, sie wird durch die Eintragung nur bestätigt.


Prokura:


Es ist eine durch einen Kaufmann an Mitarbeiter erteilte, umfangsreiche geschäftliche Vertretungsmacht. Es hat den Zweck, dem Handelsverkehr eine sichere Grundlage für das Vertretungshandeln der kaufmännischen Gehilfe zu bieten. Er kann fast alle Geschäfte abschließen, die auch der Inhaber des Geschäfts abschließen könnte.



Er kann Mitarbeitern entlassen und einstellen. Er kann die Vollmacht erteilen. Er kann ein Darlehen aufnehmen. Er kann ein Betriebsgrundstück kaufen.

Er darf die Firma nicht auflösen, das Insolvenzverfahren zu beantragen, die Anmeldung von Handelsregistereintragungen
GAST stellte diese Frage am 07.12.2010 - 15:52

 
Antwort von GAST | 07.12.2010 - 16:42
Kann
es niemand korrigieren/verbessern


Autor
Beiträge 11935
808
Antwort von cleosulz | 09.12.2010 - 08:04
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/charl/handelsregister.html

Amtliches Verzeichnis eines Amtsgerichtsbezirks (im Zuge der Umstellung der Handelsregister auf elektronischen Betrieb haben die einzelnen Bundesländer die Zuständigkeit örtlich auf wenige Amtsgerichte konzentriert. Innerhalb des örtlich zuständigen Amtsgericht ist ein Rechtspfleger funktionell zuständig), das alle Kaufleute beinhaltet.
Es informiert die Öffentlichkeit über maßgebliche Rechtsverhältnisse der Unternehmen.
Es ist in zwei "Abteilungen" gegliedert. Abteilung A beinhaltet die Einzelunternehmungen und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), Abteilung B die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH).

Zitat:
Es informiert über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen.


Gefällt mir in dem Zusammenhang gar nicht.
Könnte auch so verstanden werden: Sagt was über die Liquidation einer Firma aus.
Das stimmt nicht.

Im Handelsregister kann man sich über das Grund- und Stammkapital bei Kaptitalgesellschaften informieren. Aber nicht, ob die Firma pleite ist oder nicht. => da verweise ich z. B. an die Schufa oder andere Auskunfteien


http://www.iyotta.de/index.php/grundlagen/unternehmensrecht/519-eintragungen-handelsregister.html
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