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Korrektur

Frage: Korrektur
(keine Antwort)

 
Das ist der Text:

http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/100ntx5ql4jw.jpg

http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/101ft8hgum1y.jpg


Das ist die Aufgabe:

http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/102v6uapx9j.jpg

und das ist die Lösung, ich bitte um Verbesserung, Korrektur etc.:



In der Kurzgeschichte geht es hauptsächlich um eine Kommunikation zwischen einer 44 jährige Verkehrsrichterin und um einen 23 jährigen Einzelhandelskaufmann.
Der Einzelhandelskaufmann erfindet Ausreden, damit er das Bußgeldbescheid nicht zahlen muss.

Die Hauptpersonen in diesem Gespräch sind der Einzelhandelskaufmann und die Verkehrsrichterin. Das Ziel von dem Einzelhandelskaufmann war, dass er das Bußgeld wegen einer überhöhten Geschwindigkeit von 92,8 km/h nicht zahlen sollte und somit erfand er bei jedem Gespräch mit der Verkehrsrichterin eine neue Ausrede.
Man erfährt von der Kommunikationssituation vieles im Text. Wie z.B. der Einzelhandelskaufmann jedes Mal eine Ausrede parat hat um die um die Verkehrsrichterin zu täuschen, damit er das Bußgeld
wegen erhöhter Geschwindigkeit nicht bezahlen muss. Dies versucht der Einzelhandelskaufmann mehrmals. Der erste Betrug war, dass seine Tachoanzeige kaputt gewesen wäre (vgl. Z. 16 f.), desweiteren war die andere Lüge, dass ein Lkw zu dicht an ihm fuhr und er keine andere Möglichkeit sah, als Gas zu geben. (vgl. Z. 23 ff.). Und die andere Lüge, indem er seine Frau an dem Tag von der Klinik abholten musste (vgl. Z. 41 f.).
Über den Einzelhandelskaufmann (Sender) erfährt man, dass er ein Lügner ist, denn er versucht jedes Mal bei der Kommunikation die Verkehrsrichterin anzulügen, damit er das Bußgeld nicht zahlen muss. Der Sender möchte erreichen, dass er nichts für das Bußgeld bezahlt. Durch sein Lügen an der Verkehrsrichterin versuchte er es, aber es gelingt ihm nicht.
Als ihm klar wird, dass dies ein grober Verstoß gegen die Gleichbehandlungsgesichtspunkte war (vgl. Z. 56 f.), sah er es ein und entschuldigte sich bei der Verkehrsrichterin (vgl. Z. 64 f.).
Für den Einzelhandelskaufmann war dies eine missglückte Kommunikation, denn durch seine ganzen Lügen (vgl. Z. 16.f.) wollte er damit erreichen, dass er das Bußgeld nicht zahlen muss, aber dies geling ihm nicht.

Für die Verkehrsrichterin war dies eine geglückte Kommunikation. Denn sie hat damit erreicht, was sie erreichen wollte. Sie hat mit dem Einzelhandelskaufmann so lange kommuniziert, bis er die Wahrheit gesagt hat.
GAST stellte diese Frage am 20.11.2010 - 21:01





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