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Kurzgeschichte: Kommunikationsanalyse - Korrektur, bitte

Frage: Kurzgeschichte: Kommunikationsanalyse - Korrektur, bitte
(15 Antworten)

 
In der Kurzgeschichte geht es hauptsächlich um eine Kommunikation zwischen eine 44 jährige Verkehrsrichterin und um ein 23 jährige Einzelhandelskaufmann. Der Einzelhandelskaufmann erfindet ausreden, damit er das Bußgeldbescheid nicht zahlen muss.


Die Hauptpersonen in diesem Gespräch sind der Einzelhandelskaufmann und die Verkehrsrichterin. Das Ziel von dem Einzelhandelskaufmann war, dass er das Bußgeld wegen einer überhöhten Geschwindigkeit von 92,8 km/h gefahren ist und somit erfand er bei jedem Gespräch bei der Verkehrsrichterin eine neue Ausrede.

Man erhält von der Kommunikationssituation vieles im Text. Wie z.B. will der Person also der Einzelhandelskaufmann zum Ausdruck bringen, dass er jedes Mal eine Ausrede parat hat um die Verkehrsrichterin zu täuschen, damit er das Bußgeld wegen erhöhter Geschwindigkeit nicht bezahlen muss. Dies versucht der Einzelhandelskaufmann mehrmals. Der erste Betrug war, dass sein Tachoanzeige kaputt gewesen wäre (vgl. Z. 16 f.), des Weiteren war die andere Lüge, dass ein Lkw zu dicht an ihm fuhr und er keine andere Möglichkeit sah, als Gas zu geben. (vgl. Z. 23 ff.). Und die andere Lüge, indem er seine Frau ein Tag vor dem Klinik abholten musste (vgl. Z. 41 f.).

Über den Einzelhandelskaufmann (Sender) erfährt man, dass er ein Lügner ist, denn er versucht jedes Mal bei der Kommunikation die Verkehrsrichterin anzulügen, damit er das Bußgeld nicht zahlen muss. Der Sender möchte erreichen, dass er nichts für das Bußgeld bezahlt. Durch sein Lügen an der Verkehrsrichterin versuchte er es, aber es gelingt ihm nicht. Als ihm klar wurde, dass dies ein grober Verstoß gegen der Gleichbehandlungsgeschichtspunkte war (vgl. Z. 56 f.) wurde er weich und entschuldigte sich bei der Verkehrsrichterin (vgl. Z. 64 f.).

Für den Einzelhandelskaufmann war dies ein missglückte Kommunikation, denn durch sein ganzen Lügen (vgl. Z. 16.f.) wollte er damit erreichen, dass er fürs Bußgeld nicht zahlen muss, aber dies geling ihm nicht.

Für die Verkehrsrichterin war dies eine geglückte Kommunikation. Denn sie hat damit erreicht, was sie erreichen wollte. Sie hat mit dem Einzelhandelskaufmann so lange kommuniziert, bis er die Wahrheit gesagt hat.
GAST stellte diese Frage am 20.11.2010 - 18:14


Autor
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808
Antwort von cleosulz | 20.11.2010 - 22:33
Hallo, ist das eine "bekannte" Kurzgeschichte?

Name / Titel der Geschichte - Autor ...?
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Antwort von ANONYM | 20.11.2010 - 22:41
In der Kurzgeschichte geht es hauptsächlich um die Kommunikation zwischen zwei Personen:
Dies sind eine 44 jährige Verkehrsrichterin und ein 23 jähriger Einzelhandelskaufmann. Der Einzelhandelskaufmann erfindet Ausreden, damit er den Bußgeldbescheid nicht zahlen muss.

Die Hauptpersonen in diesem Gespräch sind der Einzelhandelskaufmann und die Verkehrsrichterin. Das Ziel des Einzelhandelskaufmann war es, dass er das Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreibung (von 92,8 km/h gefahren ist?) nicht bezahlen muss und daher erfand er während des Gesprächs mit der Verkehrsrichterin ständig eine neue Ausrede.

Man erfährt von der Kommunikationssituation vieles im Text. Wie z.B. will die Person, also der Einzelhandelskaufmann, zum Ausdruck bringen, dass er jedes Mal eine Ausrede parat hat um die Verkehrsrichterin zu täuschen, damit er das Bußgeld wegen erhöhter Geschwindigkeit nicht bezahlen muss. (? Was willst du damit sagen?)
Dies versucht der Einzelhandelskaufmann mehrmals. Der erste Betrugsversuch war die Angabe,, dass seine Tachoanzeige kaputt gewesen wäre (vgl. Z. 16 f.), des Weiteren war die andere Lüge, dass ein Lkw zu dicht an ihm fuhr und er keine andere Möglichkeit sah, als Gas zu geben. (vgl. Z. 23 ff.). Eine weitere Lüge, indem er behauptete, seine Frau ein Tag vor dem Klinik abholten musste (vgl. Z. 41 f.).

Über den Einzelhandelskaufmann (Sender) erfährt man, dass er ein Lügner ist, denn er versucht jedes Mal bei der Kommunikation die Verkehrsrichterin anzulügen, damit er das Bußgeld nicht zahlen muss. Der Sender möchte erreichen, dass er nichts für das Bußgeld bezahlt. Durch sein Lügen an der Verkehrsrichterin versuchte er es, aber es gelingt ihm nicht. Als ihm klar wurde, dass dies ein grober Verstoß gegen der Gleichbehandlungsgeschichtspunkte war (vgl. Z. 56 f.) wurde er weich und entschuldigte sich bei der Verkehrsrichterin (vgl. Z. 64 f.).

Für den Einzelhandelskaufmann war dies ein missglückte Kommunikation, denn durch sein ganzen Lügen (vgl. Z. 16.f.) wollte er damit erreichen, dass er fürs Bußgeld nicht zahlen muss, aber dies gelingt ihm nicht.

Für die Verkehrsrichterin war dies eine geglückte Kommunikation. Denn sie hat damit erreicht, was sie erreichen wollte. Sie hat mit dem Einzelhandelskaufmann so lange kommuniziert, bis er die Wahrheit gesagt hat.

 
Antwort von GAST | 20.11.2010 - 22:51
Hallo, ist das eine "bekannte" Kurzgeschichte?

nein

 
Antwort von GAST | 20.11.2010 - 23:45
Habe ich die Aufgaben erfüllt?


Autor
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Antwort von matata | 20.11.2010 - 23:46
Aber die Kurzgeschichte hat trotzdem einen Titel und einen Autor !Wie heisst der Autor und wie ist der Titel der Geschichte?
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Antwort von GAST | 20.11.2010 - 23:48
Das ist der Text:

http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/100ntx5ql4jw.jpg

http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/101ft8hgum1y.jpg


Das ist die Aufgabe:

http://img3.fotos-hochladen.net/uploads/102v6uapx9j.jpg

 
Antwort von GAST | 21.11.2010 - 11:13
Könnte es jemand verbessern

 
Antwort von ANONYM | 21.11.2010 - 11:32
Welche Analyse-Form solltest du auswählen?

Der Einzelhandelskaufmann versucht sich zu verteidigen und bringt daher ständig neue Ausreden als Argument.
Die Richterin ist in dem Dialog überlegender, weil sie das Bemühen des Einzelhandelskaufmanns erkennt. Sein Ziel ist es, mit einer geringeren Bestrafung davon zu kommen.
Ihr Ziel ist es, eine gerechte Bestrafung.
Sie baut ihm "goldene Brücken", in dem sie zu erkennen gibt, dass sie ihn durchschaut hat und dass - sollte er auf seine Einlassungen bestehen, er das Verfahren nur unnötig in die Länge zieht und er an einer Bestrafung nicht vorbei kommt.

Deshalb regt sie auch die Einspruchsrücknahme an.
Der Einzelkaufmann sieht seine Lage ein (er kann sich nicht verbessern - im Gegenteil, es entstehen womöglich noch höhere Verfahrenskosten durch einen Sachverständigen) und nimmt daher seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück.

Deine Einschätzung:
geglückte und missglücke Kommunikation teile ich.

 
Antwort von GAST | 21.11.2010 - 11:59
Die analyseform habe ich gepostet. unter aufgabe..

 
Antwort von GAST | 21.11.2010 - 14:52
In deinem Aufgabenblatt sind doch die ganzen Aspekte aufgelistet, unter denen du das Gesprächsprotokoll (eine Kurzgeschichte ist es ja nicht) analysieren sollst.

Aber das machst du so gut wie nicht.

Insbesondere geht es um die Kommunikationsmodelle von Watzlawick und Schulz von Thun. Dazu schreibst du nichts.

Bei diesen Kommunikationsmodellen geht es im Grunde nicht um Wahrheit oder Lüge, sondern um die verschiedenen Botschaften, die ein Satz enthalten kann. Hinzu kommt die nonverbale Kommunikation und der Beziehungsaspekt. Dazu würde ich an deiner Stelle mehr schreiben.

 
Antwort von GAST | 21.11.2010 - 15:39
nach Schulz v. Thun

In dem Gesprächsprotokoll geht es hauptsächlich um die Kommunikation zwischen zwei Personen:
Dies sind eine 44 jährige Verkehrsrichterin und ein 23 jähriger Einzelhandelskaufmann. Der Einzelhandelskaufmann erfindet Ausreden, damit er den Bußgeldbescheid nicht zahlen muss.
Die Hauptpersonen in diesem Gespräch sind der Einzelhandelskaufmann und die Verkehrsrichterin. Das Ziel des Einzelhandelskaufmanns war es, dass er das Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreibung nicht bezahlen möchte. Er versucht sich zu verteidigen und bringt daher ständig neue Ausreden als Argument.
Man erfährt von der Kommunikationssituation vieles im Text. Wie z.B. will die Person, also der Einzelhandelskaufmann, zum Ausdruck bringen, dass er jedes Mal eine Ausrede parat hat um die Verkehrsrichterin zu täuschen, damit er das Bußgeld wegen erhöhter Geschwindigkeit nicht bezahlen muss. Dies versucht der Einzelhandelskaufmann mehrmals. Der erste Betrugsversuch war, die Angabe, dass seine Tachoanzeige kaputt gewesen wäre (vgl. Z. 16 f.), des Weiteren war die andere Lüge, dass ein Lkw zu dicht an ihm fuhr und er keine andere Möglichkeit sah, als Gas zu geben. (vgl. Z. 23 ff.). Eine weitere Lüge, indem er behauptete, seine Frau ein Tag vor dem Klinik abholten musste (vgl. Z. 41 f.).
Über den Einzelhandelskaufmann (Sender) erfährt man, dass er ein Lügner ist, denn er versucht jedes Mal bei der Kommunikation die Verkehrsrichterin anzulügen, damit er das Bußgeld nicht zahlen muss. Der Sender möchte erreichen, dass er nichts für das Bußgeld bezahlt. Durch sein Lügen an der Verkehrsrichterin versuchte er es, aber es gelingt ihm nicht. Als ihm klar wurde, dass dies ein grober Verstoß gegen der Gleichbehandlungsgeschichtspunkte war (vgl. Z. 56 f.) wurde er weich und entschuldigte sich bei der Verkehrsrichterin (vgl. Z. 64 f.).
Die Richterin ist in dem Dialog überlegender, weil sie das Bemühen des Einzelhandelskaufmanns erkennt. Sein Ziel ist es, mit einer geringeren Bestrafung davon zu kommen.
Sie baut ihm "goldene Brücken", in dem sie zu erkennen gibt, dass sie ihn durchschaut hat und dass, sollte er auf seine Einlassungen bestehen, er das Verfahren nur unnötig in die Länge zieht und er an einer Bestrafung nicht vorbei kommt.
Deshalb regt sie auch die Einspruchsrücknahme an.
Der Einzelkaufmann sieht seine Lage ein (er kann sich nicht verbessern - im Gegenteil, es entstehen womöglich noch höhere Verfahrenskosten durch einen Sachverständigen) und nimmt daher seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück.
Für den Einzelhandelskaufmann war dies ein missglückte Kommunikation, denn durch sein ganzen Lügen (vgl. Z. 16.f.) wollte er damit erreichen, dass er fürs Bußgeld nicht zahlen muss, aber dies geling ihm nicht.
Für die Verkehrsrichterin war dies eine geglückte Kommunikation. Denn sie hat damit erreicht, was sie erreichen wollte. Ihr Ziel war es dass er eine gerechte Bestrafung bekam, was er auch bekam.
Sie hat mit dem Einzelhandelskaufmann so lange kommuniziert, bis er die Wahrheit gesagt hat.


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Antwort von matata | 21.11.2010 - 16:11
nach Schulz v. Thun

In dem Gesprächsprotokoll geht es hauptsächlich um die Kommunikation zwischen zwei Personen:
Dies sind eine 44-jährige Verkehrsrichterin und ein 23-jähriger Einzelhandelskaufmann. Der Einzelhandelskaufmann erfindet Ausreden, damit er den Bußgeldbescheid nicht bezahlen muss.
Die Hauptpersonen in diesem Gespräch sind der Einzelhandelskaufmann und die Verkehrsrichterin. Das Ziel des Einzelhandelskaufmanns ist es, dass er das Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreibung nicht bezahlen soll. Er versucht sich zu verteidigen und bringt daher ständig neue Ausreden als Argumente.
Man erfährt von der Kommunikationssituation vieles im Text. Wie z.B. will die Person, also der Einzelhandelskaufmann, zum Ausdruck bringen, dass er jedes Mal eine Ausrede bereit hat um die Verkehrsrichterin zu täuschen, damit er das Bußgeld wegen erhöhter Geschwindigkeit nicht bezahlen muss. Dies versucht der Einzelhandelskaufmann mehrmals. Der erste Betrugsversuch war die Angabe, dass seine Tachoanzeige kaputt gewesen sei (vgl. Z. 16 f.), des Weiteren gab es eine andere Lüge, dass ein Lkw zu dicht hinter ihm fuhr und er keine andere Möglichkeit sah, als Gas zu geben. (vgl. Z. 23 ff.). Eine weitere Lüge, indem er behauptete, seine Freundin einen Tag vorher aus der Klinik abgeholt zu haben (vgl. Z. 41 f.).
Über den Einzelhandelskaufmann (Sender) erfährt man, dass er ein Lügner ist, denn er versucht jedes Mal bei der Kommunikation die Verkehrsrichterin anzulügen, damit er das Bußgeld nicht zahlen muss. Der Sender möchte erreichen, dass er keine Strafe bezahlt. Durch die Lügen an die Verkehrsrichterin versuchte er es, aber es gelingt ihm nicht. Als ihm klar wurde, dass dies ein grober Verstoß gegen die Gleichbehandlungsgesichtspunkte war (vgl. Z. 56 f.) wurde er weich und entschuldigte sich bei der Verkehrsrichterin (vgl. Z. 64 f.).
Die Richterin ist im Dialog überlegener, weil sie das Bemühen des Einzelhandelskaufmanns erkennt. Sein Ziel ist es, mit einer geringeren Bestrafung davon zu kommen.
Sie baut ihm "goldene Brücken", in dem sie zu erkennen gibt, dass sie ihn durchschaut hat und dass, sollte er auf seinen Einlassungen bestehen, er das Verfahren nur unnötig in die Länge ziehe und er an einer Bestrafung nicht vorbei komme.
Deshalb regt sie auch die Rücknahme des Einspruches an.
Der Einzelkaufmann sieht seine Lage ein (er kann sich nicht verbessern - im Gegenteil, es entstehen womöglich noch höhere Verfahrenskosten durch einen Sachverständigen) und nimmt daher seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück.
Für den Einzelhandelskaufmann war dies ein missglückte Kommunikation, denn durch sein ganzen Lügen (vgl. Z. 16.f.) wollte er damit erreichen, dass er kein Bußgeld zahlen muss, aber dies gelingt ihm nicht.
Für die Verkehrsrichterin war dies eine geglückte Kommunikation. Denn sie hat damit erreicht, was sie erreichen wollte. Ihr Ziel war es dass er eine gerechte Bestrafung bekam, was er auch bekam.
Sie hat mit dem Einzelhandelskaufmann so lange kommuniziert, bis er die Wahrheit gesagt hat.
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Antwort von GAST | 21.11.2010 - 16:18
dank dir matata, ist es den acuh ein analyse zur kommunikation ? oder fehlt da was?


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2102
Antwort von matata | 21.11.2010 - 16:21
Ja, jetzt ist die Kommunikation analysiert wie in der Aufgabe vorgegeben.
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Antwort von GAST | 21.11.2010 - 16:24
ok danke dir vielmals matata

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