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Tür eingetreten

Frage: Tür eingetreten
(9 Antworten)

 
hey.wir haben gestern in unserer wg (mehrfamilienhaus) eine party geschmissen und sind hinterher noch weggegangen.
einer wollte später nach hause gehen, hatte aber nur für oben und nicht für unten einen schlüssel und wusste nicht,wie er da rein kommen soll. er hat überall geklingelt,obwohl es halt nachts war und keine hat aufgemacht obwohl manche sogar an die sprechanlage gegangen sind. dann hat er die tür eingetreten.man muss dazu sagen ,dass er ziemlich betrunken war. es geht mir jetz aber um folgendes:die frau die unter mir wohnt,war gerade hier.beim eintreten ist das schloss rausgebrochen und ein stück holz. ich muss jetzt die vermieterin anrufen und mit ihr sprechen.ic sag ich weiss nicht wer es war,aber es ist klar,dass es jemand von MEINER party war.also würde wahrs anzeige gegen unbekannt laufen.wie viel wird es kosten,wenn das repariert wird (das schloss haben wir noch) ? und wer muss dafür aufkommen? im inet stehen irgendwie überall andere sachen...
GAST stellte diese Frage am 25.09.2010 - 16:53


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Antwort von matata | 25.09.2010 - 17:06
Du als Party-Veranstalterin und Mieterin dieser Wohnung haftest, es war ja dein Gast.
Auf eine Anzeige würde ich es nicht ankommen lassen. Rechnen musst du mit mindestens einer Stunde Schreinerarbeit und den Kosten für den Anfahrtsweg. Kann die Arbeit nicht an Ort und Stelle ausgeführt werden, sondern nur in der Werkstatt, fallen noch die Kosten für das Anbringen einer Ersatztür an mit dem Montieren des passenden Schlosses und dann auch noch wieder ausbauen.
Aber was das in Euro ausmacht, kann ich dir nicht sagen. Das musst du den Schreiner fragen.
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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 25.09.2010 - 17:07
Zitat:
man muss dazu sagen ,dass er ziemlich betrunken war
Findest du, dass das eine Entschuldigung ist?


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Antwort von TambourinMan (ehem. Mitglied) | 25.09.2010 - 17:08
Rechtlich gesehen schon - dann aber schnell ein Gutachten ;-)


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Antwort von brucelee90 (ehem. Mitglied) | 25.09.2010 - 17:10
verantwortung liegt während der Party beim Veranstalter ich wurde damals IN DER SCHWEIZ haftbar gemacht wegen diversen Sachschäden (war Veranstalter einer kleineren Party). Der ist Täter ab einer gewissen Promillegrenze nicht mehr Schuldfähig denke wenn er aber noch mit den Personen per Gegensprechanlage kommunizieren konnte ist dies wohl nicht der Fall. Wenn dies nun eine Anzeige nach sich zieht und der Täter sich nicht stellt und den Schaden reparieren lässt kommt das ganze viel viel teurer als nur die Reperatur der Türe. Am besten Schlosser oder Schreiner für Offerten anrufen und dann reparieren lassen.
Ps wenn du Fakten der Polizei gegenüber leugnest z.B dass du den Täter nicht kennst und nicht weisst wer es war ist es Strafbar


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 25.09.2010 - 17:12
ja, natürlich ist das eine entschuldigung, aber beantwortet doch lieber, die frage, anstatt auf dem betrunkenen rumzuhacken.

meinst du die tür ist reparabel oder müsste eher eine neue her? falls eine neuer hermuss kannst du ja im inet auf homepages von schreinereibetrieben mal nachsehen was die tür in etwa kosten würde. eine neue tür kann man sicherlich auch alleine einbauen, da kann man sich dann die handwerker sparen, bei einer reparatur ist das nicht so einfach. ich denke unter 200 euro wirst du nur schwer rauskommen, eher mehr.


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 25.09.2010 - 17:21
Hat denn der Täter keine Haftpflichtversicherung?


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Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 25.09.2010 - 17:24
Zitat:
Du als Party-Veranstalterin und Mieterin dieser Wohnung haftest, es war ja dein Gast.


o_O

Mach ich auch mal, wenn ich irgendwo Gast bin in nem Mehrfamilienhaus schlag ich alles Kurz und klein... is ja nich meine Schuld wenn ich eingeladen werde


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Antwort von TambourinMan (ehem. Mitglied) | 25.09.2010 - 17:27
Da es sich um keine offizielle Party mit Veranstalter etc. handelt (davon gehe ich mal aus), zählt wohl eher die Anmerkung mit der Haftpflichtversicherung. Jetzt solltet ihr vielleicht das Gespräch im Haus / mit der Vermieterin suchen, bevor ihr irgendwie Stress mit Anzeige / Sachbeschädigung etc. kriegt.

Lieber in 2 flaschen wein und ein bisschen zurückhaltung demnächst investieren - so würde ich das machen ;-)


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Antwort von matata | 25.09.2010 - 17:28
Sie haftet gegenüber dem Vermieter. Mit dem Kerl, der die Türe eingetreten hat, würde ich dann schon noch ein Wörtchen reden und von ihm das Geld wieder verlangen, das ist klar. Wenn er freiwillig jetzt schon zu seinem Schaden stehen würde und sich der Vermieterin stellt, wäre die Sache am einfachsten. Aber das ist nicht anzunehmen.
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