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Was kann man ab 18. machen?

Frage: Was kann man ab 18. machen?
(35 Antworten)


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Die Frage steht schon im Titel:

Was kann man ab dem 18.
Lebensjahr alles machen?


Schreibt mal auf, was euch so spontan einfällt. ;)
Frage von Fragensteller (ehem. Mitglied) | am 06.09.2010 - 21:19


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Antwort von 00Frie | 06.09.2010 - 21:40
in
die ü-18-abteilung vom videoverleih gehen


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 06.09.2010 - 21:46
das erste was ich gemacht hab ist, dass ich mit dem skyline meines cousins auf die nordschleife bin.
ansonsten würde ich dir auch vorschlagen 19 zu werden, sowas besonderes ist es nun auch nicht ein jahr älter zu werden.


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 06.09.2010 - 21:51
Kreditkarte kannste jetzt haben


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Antwort von DerMitSkill (ehem. Mitglied) | 06.09.2010 - 21:54
DU kannst ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Bundeswehr gehen.


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Antwort von cleosulz | 07.09.2010 - 14:11
heiraten .... <3

einen Kredit aufnehmen, Sachen auf Raten kaufen :(
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Antwort von Fragensteller (ehem. Mitglied) | 07.09.2010 - 19:31
Gibt doch bestimmt noch mehr Dinge.. :)


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Antwort von cleosulz | 07.09.2010 - 19:46
- Auto ohne Begleitung fahren,
- sofern man es sich leisten kann: daheim ausziehen
- wählen (Bundestag, Landtag, Gemeinderat)
- Überstunden machen
- Akkordarbeit leisten
- Nachtarbeit leisten
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Antwort von GAST | 07.09.2010 - 19:48
CASINO :D (20zeichenichgehmalinscasinospielenregel)


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Antwort von cleosulz | 07.09.2010 - 20:06
@sarinha*
Spielkasino nicht unbedingt mit 18 - in manchen (Bundes-)Ländern erst ab 21 oder 25 Jahren.

Beispiel:
Zitat:
Der Zutritt zur Spielbank Baden-Baden ist gemäß Spielbankgesetz in Baden-Württemberg erst ab 21 Jahren möglich.

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Antwort von mopselratz | 07.09.2010 - 20:15
Du kannst bei Stufenfahrten selbst unterschreiben, und nicht deine eltern. du kannst den entschuldigungsbogen selbst unterschreiben, und entschuldigungne selber schreiben, ohne das die eltern da rüber gucken... :D

ja, ansonsten hast du jetzt die volle verantwortung für dein leben. oder?^^

 
Antwort von GAST | 07.09.2010 - 20:20
praxisgebühren zahlen! :D


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Antwort von cleosulz | 07.09.2010 - 21:12
kleiner Waffenschein, Waffenschein, Waffenbesitzkarte beantragen ...(ob man sie bekommt ...?)
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Antwort von matata | 07.09.2010 - 21:16
erwachsen werden - das ist nicht das gleiche wie volljährig!
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Antwort von ANONYM | 07.09.2010 - 21:21
Pornos schauen..... hahahaha


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Antwort von matata | 07.09.2010 - 21:24
Du kommst wie die Alte Fasnacht hinten drein, das hatten wir gestern schon einmal....
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