Ausbildung und Arbeitszeit
Frage: Ausbildung und Arbeitszeit(19 Antworten)
Hei ihr lieben, ich habe heute angefangen mit meiner ausbildung als verkäuferin in einem schuh & sport-geschäft Ich bin 17 , also noch nicht volljährig, muss ich dann alle 6 tage die woche arbeiten, oder bekomme ich auch mal einen tag frei? weil die letzte azubin ( vor etwa 3 jahren) musste jede wochentage arbeiten ( außer sonnntags :P ) hab jetzt ein wenig angst, dass ich garkeine freizeit mehr habe :(( & mein chef hat mir dazu noch keine stellungnahme gegeben, da er viel um die ohren hat, deshaln frage ich mal euch.. |
Frage von Linda***** (ehem. Mitglied) | am 02.08.2010 - 23:05 |
Antwort von matata | 02.08.2010 - 23:08 |
Wie ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Linda***** (ehem. Mitglied) | 02.08.2010 - 23:10 |
also berufsschule muss mir noch schreiben, mein chef muss mich noch anmelden also meine zeiten die regelmäßige auszubildungszeit beträgt 7,5 stunden die regelmäßige wöchentl. ausbildungsszeit beträgt 37, 5 stunden |
Antwort von Kubi (ehem. Mitglied) | 02.08.2010 - 23:11 |
Minderjährige dürfen nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Die beiden Ruhetage in der Woche sollten nach Möglichkeit aufeinander folgen. Minderjährige Azubis dürfen maximal 40 Stunden wöchentlich und acht Stunden täglich arbeiten. Sie dürfen an einzelnen Tagen auch bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden, aber nur, wenn sie an einem anderen Tag der Woche entsprechend weniger arbeiten. Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden, das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht! Im Arbeitsvertrag darf bei Minderjährigen, die Vollzeit arbeiten, also maximal eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden vermerkt werden. Wenn dort weniger steht, gilt laut Günstigkeitsprinzip die Regelung des Ausbildungsvertrages. |
Antwort von brabbit | 02.08.2010 - 23:15 |
Nach Kubi müsste alles in Ordnung sein. So ist halt das Leben. Das Leben ist kein Ponyhof. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Linda***** (ehem. Mitglied) | 02.08.2010 - 23:18 |
oh, ja dann hält sich mein chef nicht dran, wenn er mich die ganze wohe arbeiten lässt :( |
Antwort von brabbit | 02.08.2010 - 23:19 |
Auch am Wochenende? oO ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Linda***** (ehem. Mitglied) | 02.08.2010 - 23:19 |
ja eben :( auch am samstag geht zwar nur bis 2, aber trotzdem muss ich dann um halb 9 anfangen :( |
Antwort von -max- (ehem. Mitglied) | 02.08.2010 - 23:46 |
nachher verlangt der noch, dass du den Kunden Schuhe verkaufst... tztztz |
Antwort von GAST | 03.08.2010 - 00:06 |
ich möchte auch ne geregelte 5-tage-woche haben ^^ |
Antwort von Kubi (ehem. Mitglied) | 03.08.2010 - 00:19 |
Masta geh erst mal einen Tag in der Woche arbeiten..dann kannste dich noch mal melden ;) |
Antwort von GAST | 03.08.2010 - 00:21 |
*hust* lass uns mal nen tag tauschen! xP mal gucken wie lange du "und warum? und warum und warum und warum" aushälst ^^ |
Antwort von Kubi (ehem. Mitglied) | 03.08.2010 - 00:24 |
Wenn wir tauschen würden dann würdest du ja schon nach einem Tag heulend auf der Intensivstation liegen..während ich mir an den Füssen spiele XWer schlau ist der stellt sich dummX ;) |
Antwort von GAST | 03.08.2010 - 00:27 |
aber um auf deine Frage zurück zu kommen...Lies dir mal $$ 15ff. JArbSchG durch ;-) da wird deine Frage beantwortet... 15 - Fünf-Tage-Woche Jugendlichen dürfen an FÜNF Tagen in der Woche arbeiten. die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen. 16 - Samstagsruhe hier kommt es drauf an, ob ihr eine offene Verkaufsstelle seid...Wenn ja, dann dürfen Jugendliche an Samstagen beschäftigt werden. Jedoch sollten zwei Samstag im Monat beschäftigungsfrei bleiben. Dieser freie Tag muss die dann aber wieder gegeben werden Quelle: Mein Arbeitsgesetz ^^ |
Antwort von Kubi (ehem. Mitglied) | 03.08.2010 - 00:31 |
Masta das hab ich schon vor einer Stunde geschrieben..guten morgen ;) |
Antwort von GAST | 03.08.2010 - 00:33 |
du hast aber nicht die samstagsruhe erwähnt und auch nicht die rechtliche grundlage...jetzt weiß sie, was sie sagen muss, wenn ihr chef fragt wo es steht |
Antwort von Linda***** (ehem. Mitglied) | 03.08.2010 - 22:20 |
also dort wo ich arbeite, ist ein familienbetrieb vllt deswegen ? :S |
Antwort von Linda***** (ehem. Mitglied) | 03.08.2010 - 22:38 |
? :(............ :$ |
Antwort von Geissbock | 03.08.2010 - 23:15 |
Eigentlich kannst du auch einfach direkt deinen Chef fragen. Es gibt öfters mal ne Diskrepanz zwischen dem, was im Vertrag steht, und dem, was man tatsächlich macht. Ich kenne Azubis, die locker 60-80 Std. die Woche arbeiten - Überstunden natürlich gut bezahlt. Die sind allerdings nicht im Verkauf tätig. ^^ |
Antwort von cleosulz | 03.08.2010 - 23:30 |
Also das mit der 5-Tage-Woche für Jugendliche kenne ich so auch nicht bzw. anders: In Firmen, wo der Mittwochmittag frei ist, wird oft gerne am Samstag gearbeitet ( Einzelhandel, ländliche Gebiete). Dort wird dann gesagt: 4 x ganztags, 2 x halbtags = 39,5 oder 40-Stundenwoche. http://www.jugend.rlp.de/jugendarbeitsschutz.html#c525 Wenn man den § 15 genau durchliest, dann kann man zu der Erkenntnis kommen, dass das, was ich oben geschildert habe, rechtens ist, mit der einen Einschränkung, dass dies nur gilt, wenn du am Samstag um 13.00 Uhr Feierabend hast. Ich würde aber nicht gleich am 1. Tag mit der Tür ins Haus fallen (und falls es mir im Betrieb gefallen würde, möglichst auch erst nach Ablauf der Probezeit) und danach, falls du tatsächlich immer an 6 Tagen arbeiten sollst .... nachfragen. Meistens hat man mind. 1 x im Monat oder als Azubi jeden 2. Samstag frei. Frag doch mal bei deinen Mitschülern an der Berufsschule nach bzw. bei den Lehrern. Die kennen sich meistens auch aus. Ansonsen wünsche ich dir einen guten Berufsstart --- das Leben ist kein Ponyhof, willkommen im Club. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
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