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Schindlers Liste kein Museumspflichtiges Dokument?

Frage: Schindlers Liste kein Museumspflichtiges Dokument?
(4 Antworten)


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Hallo,

habe gerade auf Web.de gelesen das die originale Liste, die Oskar Schindler geschrieben hat, nun für rund 1,6 Millionen Euro verkauft wird.
Meine Frage, warum ist das kein Museumseigentum? Ist doch ein sehr wichtiges geschichtliches Dokument?

Hier noch die Quelle:
http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/panorama/10105376-Schindlers-Liste-steht-zum-Verkauf.html
Frage von Colaflasche (ehem. Mitglied) | am 23.03.2010 - 18:29

 
Antwort von GAST | 23.03.2010 - 18:33
Wenns
zum Beispiel ein Soldat nach dem Krieg einfach mitgehen lassen hat und keiner Ansprüche stellt, dann gehört es dem ders gefunden hat.
Alte Seeräuber-Regel. Und die stimmen immer.


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Antwort von auslese | 23.03.2010 - 18:36
Ich nehme an, weil es keine Liste einer staatlichen Institution ist, sondern ein Objekt in Privatbesitz ist. Als wichtiges Dokument bspw bei den Nürnberger Prozessen, war es sicherlich zwingend notwendig, dass diese Liste als Beweismittel hergegeben werden musste - dort sicherilch auch als Kopie archiviert wurde. Aber im Endeffekt hat der Staat faktisch kein Recht auf dessen Besitz.


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Antwort von nerva | 23.03.2010 - 20:56
Das liegt einfach daran, dass Museen nur an den Stücken ein Recht haben die sie gekauft haben oder die ihnen geschenkt oder gestiftet wurden. Selbst die historisch interessantesten Stücke finden nicht zwangsläufig den Weg in ein Museum.


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Antwort von RichardLancelot | 24.03.2010 - 08:22
Zitat:
Von der Liste soll es insgesamt sieben Exemplare gegeben haben, von denen vier weitere erhalten sind. Eine befindet sich im Bundesarchiv in Koblenz, eine im US Holocaust Museum in Washington und zwei in der Holocaust-Gedenkstätte Jad Vaschem in Jerusalem
Ich denke damit sind deine Bedenken in den Wind geschlagen Ein Exemplar von 5 erhaltenen in Privathand zu wissen schreckt ja nun niemanden.

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