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alkohol auf klassenfahrt

Frage: alkohol auf klassenfahrt
(12 Antworten)

 
guten abend,

wir fahren anfang nächsten schuljahres auf abschlussfahrt nach italien (12.klase).
unsere lehrerin schreibt ein antrag ans kultusministerium,damit wir auf klassenfahrt auch das ein oder andere bier genießen dürfen.
allerdings ist es schwer pro argumente zu finden und darum möchte ich euch um eure hilfe bitten.
postet doch bitte ein paar SCHLAGKRÄFTIGE pro argumente zum thema alkohol auf klassenfahrt!
ich bedanke mich schon einmal im voraus
mfg eric
GAST stellte diese Frage am 09.03.2010 - 20:41


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Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 09.03.2010 - 20:42
wird
nich eh auch ohne antrag getrunken?! oO

 
Antwort von GAST | 09.03.2010 - 20:42
es wird doch eh getrunken oO

naja ihr seit doch da eh schon 18 oder?


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Antwort von viorella (ehem. Mitglied) | 09.03.2010 - 20:44
Das ist mir aber auch neu. Seit wann muss man einen Antrag stellen? Wirklich daran hindern kann man das eh nicht.


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Antwort von muddaz (ehem. Mitglied) | 09.03.2010 - 20:44
als würde sich da wer dran halten.
den lehrer ist das doch auch egal und die trinken auch mal mit (also kein komasaufen dann halt sondern gemütlich abends)

 
Antwort von GAST | 09.03.2010 - 20:46
wie meine vorredner schon schrieben: es wird eh getrunken. außerdem is das bei einer lehrerin die schon einen brief schreiben will doch sowiso erlaubt. wer will das überprüfen.

also bei uns is das erlaubt. nächstes jahr fahren wir mit der schule nach holland. in den regeln steht wir sollen nicht übermäßig drogen nehmen. von einem verbot kann keine rede sein.

 
Antwort von GAST | 09.03.2010 - 20:47
Also

wir fahren bald auf Abschlussfahrt (10. Klasse) und wir dürfen ebenfalls nichts tringen aber rauchen (Sau Sinnlos weil einige sind schon sechzehn aber keiner achtzehn)

Ich denke das eine oder andere Bier wird eh getrunken, daher würde ich Sagen:

Da ihr bestimmt eine ordnungsbewusster und vorsichtiger Kurs seid, ist dass schon in Ordnung.

Und abends auf der liege am Pool in Italien da darf ein kühles Bier nicht (bestimmt) nicht fehlen.

 
Antwort von GAST | 09.03.2010 - 20:58
ist ja eignetlich komplett verboten auch wennn alle 18 sind. aber unsere lehrerin hat uns das in der 11 erlaubt wennn lehrere dabei sind und nicht zu viel. hat geklappt.

 
Antwort von GAST | 09.03.2010 - 20:58
ihr habt schon recht, saufen tun wir so oder so aber unsere tutorin is relativ dolle streng und da wärs mir lieb,wenn man die ganze sache auch offiziell machen könnte,weil dann kann ich mir den ganzen stress ersparen :P
und seit neusten ist es egal ob man 18 ist oder nicht, auf schulischen veranstaltungen sowie schule selber ist alkohol generell verboten (zumindest ist das in sachsen anhalt so, das wird auch von bundesland zu bundesland variieren)

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Antwort von matata | 09.03.2010 - 21:02
Ich finde das an und für sich in Ordnung, dass das Thema Trinken und auch das Rauchen vor der Klassenfahrt thematiert wird. Jede Lehrkraft hat vermutlich im Hinterkopf die riesige Verantwortung, die sie übernimmt, wenn sie mit euch auf Reisen geht. Das Unheil, das 3 besoffene Schweizer Schüler auf ihrer Klassenreise in München angerichtet haben, wird auch in Deutschland die Runde gemacht haben unter Lehrern und Schülern. Unter diesen Umständen verstehe ich jeder Lehrkraft, die sich versucht, ein Stück weit abzusichern.
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Antwort von viorella (ehem. Mitglied) | 09.03.2010 - 21:06
@matata, Verständlich. Aber verhindern kann man das eh nicht. Ist es da nicht besser es offiziell zu machen? Somit haben die Lehrer ein Auge auf die Schüler. Auf unsere Klassefahrt haben wir auch mit den Lehrer hin und wider mal auch zusammen ein Bierchen getrunken, und es hat gut geklappt. Natürlich bis auf ein paar Ausnahmefälle die es in jeder Klasse gibt, jedoch nicht von großer Bedeutung.

 
Antwort von GAST | 09.03.2010 - 21:18
ja es ist besser es offiziell zu machen aber dafür bräuchte ich jetzt ein paar überzeugende argumente...
ich könnte z.b. schonmal anführen,dass italien land des weines ist und da ist eine weinverkostung ja auch nicht ausgeschlossen um die traditionelle weinherstellung genießen zu können

 
Antwort von GAST | 10.03.2010 - 10:48
Überzeugende Argumente "Pro" wirst du nur aus "Schülersicht" finden;
Generell gilt: Eine Klassenfahrt / Abschlussfahrt ist eine Schulveranstaltung wie jede Veranstaltung, die im Gebäude der Schule während der Schulzeit stattfindet - und daher gilt hier striktes Alkoholverbot - auch für die volljährigen Schüler.
Falls ihr es nicht wisst: Ein Lehrer kann zu vielen Tätigkeiten auch außerhalb seiner direkten Unterrichtsverpflichtung dienstverpflichtet werden. Nur Fahrten mit Übernachtungen - also eben die Klassenfahrten - sind davon ausgenommen, hier entscheidet der Lehrer ganz allein, ob er eine solche Fahrt durchführen wird.
Wenn ihr dem Lehrer also schon im Vorhinein mitteilt, dass ihr Alkohol konsumieren wollt -an die Regeln haltet ihr euch dann doch nicht -dann könnte so mancher Lehrer seine Zusage zur Durchführung zurückziehen.
Ob ihr es glaubt oder nicht, bei einer solchen Fahrt steht ein aufsichtsführender Lehrer fast immer mit einem Bein im Gefängnis: ich erinnere nur an Badeunfälle (vor vielen Jahren auf Sylt), an Abstürze in einer vereisten Klamm, bei der Überquerung eines (relativ steilen) Grashanges im Ortler-Massiv - (alle mit Todesfolgen) oder die tödliche Alkoholvergiftungen durch Methylalkohol in der Türkei. Bei allen Fällen wird zuerst überprüft, in wie weit der Lehrer seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Ein Lehrer kann sich weigern, eine Fahrt zu planen und durchzuführen (trotz der bestehenden Bedenken macht er es in der Regel, um den seinen Schülern dieses Erlebnis zu gönnen - für ihn ist es nur 24 Stunden und mehr am Tage Stress.)

Jeder Lehrer weiß, dass Verbote nichts nützen, dass derjenige, der es darauf anlegt, sich den bestehenden Verboten zu widersetzen, dies auch tun wird.

Ich habe einen Schüler (10.Klasse), der trotz Abmahnung während der Fahrt ein zweites Mal mit Alkohol erwischt wurde, von Meran nach Hause (Norddeutschland) geschickt: die Eltern mussten die Fahrtkosten für ihn und den Sozialarbeiter, den ich anfordern musste, denn allein darf ich keinen Schüler aus dem Ausland nach hause schicken ,tragen. (Kollegen in Hannover hatten das mal gemacht, die Schülerin kam aber nicht in H. an, sondern wurde Tage später in Berlin aufgegriffen); dass auf den Schüler dann noch eine Klassenkonferenz mit der Androhung des Verweises von der Schule folgte, war nur natürlich.

Konsequenz für euch: haltet den Ball flach, bauscht das Thema Alkohol ja nicht zu stark auf! Eure Eltern müssen ja sowieso unterschreiben, dass sie wissen, dass die Fahrt eine Schulveranstaltung ist, und dass dort die Schulregeln gelten.

Falls ihr es in euren langen Schulzeit noch nicht gemerkt habt:
Schüler fordern immer mehr Vergünstigungen und Entgegenkommen seitens der Lehrer und der Schule ein, ohne aber dass sie bereit wären, ihrerseit Zu- und Eingeständnisse zu machen.

ha.lo

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