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Elektronisches Lastschriftverfahren

Frage: Elektronisches Lastschriftverfahren
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Was muss ich darunter verstehen?
Frage von JESSiLi (ehem. Mitglied) | am 03.03.2010 - 20:25


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Antwort von ninazzz | 03.03.2010 - 20:27
Wird
da nicht das Geld über Computer vom Konto angezogen? >.< bin mir aber nicht ganz sicher :D


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Antwort von Briggs | 03.03.2010 - 20:29
Du stellst eine digitale Einzugsermächtigung für den jeweiligen aus, sodass er sich das Geld selbst herunterbucht.


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Antwort von JESSiLi (ehem. Mitglied) | 03.03.2010 - 20:35
Ist das sicher, oder sollte man das lieber nicht machen?


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Antwort von JESSiLi (ehem. Mitglied) | 03.03.2010 - 20:50
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Antwort von ninazzz | 03.03.2010 - 21:05
Zitat:
Die Kontodaten werden von der Karte elektronisch gelesen und auf der Kassenquittung ausgedruckt. Das Verfahren ist zwar für Sie kostengünstig, birgt aber große Risiken: Da weder eine Bonitäts- noch Sperrenprüfung der Bank- oder Sparkassenkarte stattfindet, kann keine Zahlungsgarantie gegeben werden. Außerdem kann der Karteninhaber oder das Kreditinstitut problemlos dieser Lastschrift widersprechen. ELV ist deshalb für Sie nur eingeschränkt zu empfehlen.


http://www.gutefrage.net/frage/was-bedeutet-elektronisches-lastschriftverfahren


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Antwort von cleosulz | 03.03.2010 - 21:11
Das machen wir (fast) alle mehr oder weniger täglich.
Nämlich dann, wenn wir im Laden mit unserer E-Card etwas bezahlen, ohne dass wir unsere PIN eintragen sondern lediglich den Beleg an der Kasse mit unserem (guten) Namen unterschreiben.
Der Betrag wird dann vom Unternehmen von unserem Konto per Lastschrift eingezogen.
Guck dir das nächste Mal einfach den Zettel genauer an ;)
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Antwort von JESSiLi (ehem. Mitglied) | 03.03.2010 - 21:32
Also meinst du kann ich das ruhig machen mit dem elektronischen Lastschriftverfahren?!

 
Antwort von GAST | 03.03.2010 - 21:35
Kommt drauf an... also bei wem..


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Antwort von cleosulz | 03.03.2010 - 21:38
Lies dir das durch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift

https://www.kartensicherheit.de/ww/de/pub/oeffentlich/zahlungsverfahren/zahlungsverfahren_national/elv.php
lies hier unter:
Sicherheitsverfahren bei ELV
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Antwort von cleosulz | 03.03.2010 - 21:45
Wenn dir unberechtigt ein Betrag abgebucht wird, kannst du der Abbuchung (wie auch einer schriftlich erteilten Einzugsermächtigung) widersprechen.
Die Bank muss dir dann (meines Wissens) den Betrag wieder gutschreiben.
Theoretisch kann jeder, der deine Bankdaten kennt, eine Lastschrift auf dein Konto machen und so bei dir "Geld abziehen".
Deshalb ist es auch wichtig, dass man regelmäßig seine Kontoauszüge kontrolliert, damit falschen Abbuchungen gleich wiedersprochen werden kann.

Frag doch einfach bei der "Bank deines Vertrauens" nach. Dort bekommst du sicher die richtige Auskunft.

LG Cleosulz
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Antwort von JESSiLi (ehem. Mitglied) | 03.03.2010 - 21:52
Also ich wollt mir bei www.pimkie.com ne Lederjacke bestellen.
Ich weiß nicht, ob ich es machen sollte oder nicht. -.-`

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