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Kündigungschutz - lockern oder verschärfen?

Alles zu Gesetzgebung und Strafrecht

Kündigungsschutz – lockern oder verschärfen?


Arbeitnehmer in Betrieben von über 5 Mitarbeitern genießen derzeit die Auswirkungen des Kündigungsschutzgesetzes. Darin sind die Fristen und sozialen Gesichtspunkte von Kündigungen festgelegt. Bereits seit Jahren fordern Arbeitgeber und Arbeitgeberverbände die Lockerung des Gesetzes und damit die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. So wurden auf dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag die Stimmen laut, die eine Befreiung der Bestimmungen für Betriebe bis 50 Mitarbeiter vorsehen.
Auch der ehemalige Wirtschaftsminister Dr. Werner Müller (parteilos) verfolgte offenbar diese Änderungsziele. Konkrete Planungen wurden von der Regierung allerdings nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen.
Gewerkschaften befürchten, dass die Lockerung des Gesetzes eine Verschlechterung der Arbeitsmoral und geringerer Mut zu betrieblichen Mitbestimmung unter den Arbeitnehmern aufgrund der Angst vor Arbeitslosigkeit zur Folge haben könnte.
Ein weiterer Nachteil wäre die Zuwendung der besten Arbeitnehmer zu den großen Unternehmen (über 50 Mitarbeiter), da diese noch unter den Kündigungsschutz fielen.
Beispiele wie der „hire and fire“ – Arbeitsmarkt in den USA schreckt sie zudem ab. Dort können Mitarbeiter ohne die Einhaltung von Fristen und ohne Rücksicht auf soziale Aspekte gekündigt werden, daher lehnen die deutschen Gewerkschaften dies ab.
Die Gegenseite, die Arbeitgeber, vertreten eine andere Meinung. Sie kommen bei der Vorstellung des Abbaus der Bürokratie und der flexibleren Gestaltung von Personalpolitik ins Schwärmen.
Sie erkennen bessere Reaktionsmöglichkeiten von Unternehmen, auf konjunkturelle Schwankungen und damit auf eine Veränderung der Auftragslage zu reagieren.
Arbeitgeberverbände vermuten zudem einen Anreiz für Neueinstellungen und glauben somit, einem wirtschaftlichen Ziel, der Vollbeschäftigung, näher zu kommen.
Mich überzeugen zu diesem Thema vornehmlich die Stimmen der Unternehmensführungen, da sie einen neuen und noch nicht getesteten Vorschlag darstellen. Zu dieser Einschätzung scheint auch die rot-grüne Regierung gekommen zu sein. So schlägt Dr. Peter Hartz in seinem Kommissionspapier die Gründung von PersonalServiceAgenturen (PSA) vor und gesteht zu, dass das Kündigungsschutzgesetz im Ausleihungsfall der PSA umgangen würde. Ein Vorschlag, der einem Sozialdemokrat wie die Schlachtung einer „heiligen Kuh“ vorkommen muss.
Aber offensichtlich schafft die Arbeitnehmervertretung, die sich bereits mit den Agenturen einverstanden erklärt haben, und die Regierung nur so den Spagat zwischen der Befriedigung ihrer Basis und der Einleitung einer notwendigen Reform.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass die Gestaltung des Kündigungsschutzes in jedem Fall eine Gratwanderung zwischen den Sicherheitsbedürfnissen der Arbeitnehmer und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitgeber ist.
Inhalt
Ist der Kündigungsschutz in Deutschlang zu streng? Es werden die Positionen der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände und viele andere Informationen genannt. (370 Wörter)
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