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Ist man im Recht wenn..

Frage: Ist man im Recht wenn..
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wenn ich beispielsweise an ner bushaltestelle stehe und dann irgendson asi mit seinen kompanen kommt und sich vor mich stellt und daraufhin mich grundlos schlagen will? (wie z.b.
"du has misch scheiße angekuuckt, altah") rein theoretisch? also wenn ich sehe er holt zum schlag aus darf ich dann schon zuschlagen, oder muss ich warten bis ich eine sitzen hab? ^^
Frage von WaYnee (ehem. Mitglied) | am 09.12.2009 - 19:09


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Antwort von Nightwalk (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:10
Soweit
ich weiß....gilt die Notwehr erst dann,..wenn praktisch der andere mit dem schlag angefangen hat,...bin auf dem Gebiet aber auch kein Fachmann,....also...evtl. google benutzen ?! Anwalt aufsuchen...in der Nase bohren...ka,...


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:10
ich glaube du musst warten bis du eine sitzen hast, es sei denn es gibt zeugen, die bestätigen können, dass er wirklich handgreiflich geworden wäre.

 
Antwort von GAST | 09.12.2009 - 19:11
eig darfst du in notwehr handeln. du darfst den türken mit der großen fresse aber nich selbst zusammenschlagen damit er was lernt. das wäre körperverletzung.
dann schiebt man DICH vllt sogar ab. xDD


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Antwort von Nightwalk (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:12
@gut_und_guenstig :

Hat er i-wann von "Türken" erwähnt,..ich glaube nicht...rassismus ist nämlich unerwünscht,...und verboten,...


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Antwort von E___ | 09.12.2009 - 19:13
Musst warten bis dir das Messer in den Bauch gerammt wurde oder du die Kugel im Kopf hast oder in deinem Fall die Faust im Gesicht.

 
Antwort von GAST | 09.12.2009 - 19:14
Zitat:
Hat er i-wann von "Türken" erwähnt,..ich glaube nicht...rassismus ist nämlich unerwünscht,...und verboten,...


ja die hat er erwähnt.
is man ein rassist wenn man die wahrheit sagt?


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Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:14
gut_und_guenstig hat sich nur verschrieben er meinte "deutschtürke" so deutsche die "einen auf türken tun" . u know? ;D

nehmen wir mal an ich wäre ich also ne mega kampfmaschine xDD
dann darf ich ihn nur schlagen bis ich flüchten kann ne? aber wenn ich auf den bus warte und er mit dem gleichem bus fährt soll ich dem dann so oft kinnhaken geben bis ich aussteige? xD

 
Antwort von GAST | 09.12.2009 - 19:16
WaYnee hat hier recht. ich habe keinen unterschied zwischen deutschtürken und türken gemacht.


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Antwort von Nightwalk (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:16
vll. sollte man sich überlegen,...warum man sich überhaupt schlagen will ? *sinnlos*


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:17
g_u_g du redest stuss

 
Antwort von GAST | 09.12.2009 - 19:18
ist totaler schwachsinn das man warten muss bis man eine sitzen hat.
wenn man merkt das man geschlagen wird darf man natürlich zuerst zuschlagen

 
Antwort von GAST | 09.12.2009 - 19:20
vllt rede ich stuss. denn alles was ich geschriebn habe schreibe ich aus meiner persönlichen erfahrung.
und keiner kann mir erzählen dass er sich noch nich über pöbelnde und prügelnde ausländer aufgeregt hat, womit ich nich die ganze volksgruppe meine.
oder habt ih angst vor der toleranzkeule?.


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Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:21
"vll. sollte man sich überlegen,...warum man sich überhaupt schlagen will ? *sinnlos*"

dann ruf ihn an und sags ihm :o ich mein nur weil der michimmer so schief anguckt^^ außerdem kam der mal an "guck nich so man, wallah isch fi** disch" da hab ich ja nichts großes gemacht nur ein lässiges "jaja heul nicht" ;D
aber meiner meinung nach muss man sich sowas nicht sagen lassen, da das ja schon die gegen die ehre geht..

hab grad was gefunden..

Paragraph 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib,
Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die
Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig,


Paragraph 32 StGB - Notwehr
1.Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2.Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Juristisch für die Notwehr entscheidend ist die Frage, wo der Angriff beginnt. Der
Gesetzgeber verlangt von Ihnen nicht, daß Sie warten, bis die Faust des Übeltäters
Ihnen das Nasenbein gebrochen hat. Sie dürfen juristisch und müssen selbst-
verteidigungstechnisch mit Ihrer verhältnismäigen Verteidigung einsetzen, sobald der
Angriff beginnt. Das heißt, z.B., wenn der Gegner zum Schlag ausholt, zum Tritt sein
Gleichgewicht verlagert oder zur Angriffsvorbereitung die Distanz in deutlich
erkennbarer feindlicher Absicht verändert..


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Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:24
nochmal was anderes zwischendurch..

wenn ich in keinem kampfsportverein bin, nur mal paar verschiedene "grundlagen" von verschiedenen kampfsportarten gelernt habe, und den rest zuhause.. muss ich den dann vorwarnen vonwegeen " ich mach kampfsport zieh ab oder du hast eine kleben" ^^ oder so ähnlich :D sowas muss man doch machen wenn man kampfsport macht, muss man das so auch? weil wenn ich dem auf die fresse haue will ich nichts rechtswidriges tun :o


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Antwort von E___ | 09.12.2009 - 19:26
Denkst draußen bringt dir dein blöder Karate Unterricht was?


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Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:27
ja? denkst du das gibts nur in filmen?


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Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:28
übrigens war karate nicht unter den kampfsportarten xD


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Antwort von E___ | 09.12.2009 - 19:30
Hast dir zuhause Videos von Billy Blank reingezogen.


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Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:31
auf jedenfall xDD
beantworte doch meine frage?
"glaubst du das gibts nur in filmen?"


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Antwort von E___ | 09.12.2009 - 19:32
Ja was gibt es nur in Filmen?

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