Ist man im Recht wenn..
Frage: Ist man im Recht wenn..(30 Antworten)
wenn ich beispielsweise an ner bushaltestelle stehe und dann irgendson asi mit seinen kompanen kommt und sich vor mich stellt und daraufhin mich grundlos schlagen will? (wie z.b. |
Frage von WaYnee (ehem. Mitglied) | am 09.12.2009 - 19:09 |
Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:32 |
Antwort von E___ | heute - 19:26 Uhr |
Antwort von GAST | 09.12.2009 - 19:36 |
bleibt mal locker.... ich würde denne ne reinhaun... ybert davor gilt party palmen weiber un` bier |
Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:37 |
wieso antwortet der nicht?^^ schizophren oder einfach nur vergesslich ;o |
Antwort von E___ | 09.12.2009 - 19:37 |
Ne gibts auch in der Realität --> http://videos.rofl.to/clip/zuhaelter-gegen-karate-profi Das ist aber auch ein Karteprofi. |
Antwort von E___ | 09.12.2009 - 19:38 |
Ja wart doch mal einfach bis ich antworte. Ich schreibe im Dunkeln und muss erstmal die Tasten auf der Tastatur finden. |
Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:38 |
:D ok sorry ^^ ^^ ^^ |
Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:40 |
woah voll der powerranger ^^ |
Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:41 |
aber das heißt ja nicht dass die grundlagen nicht genügen um sich zu wehren? außer der "gegner" ist irgendson boss von tekken 3 ^^ sonst wär das ganze ja sinnlos |
Antwort von GAST | 09.12.2009 - 19:59 |
Der andere hat keinen Anspruch auf Schadensersatz (Körperverletzung) nach §823 BGB, wenn ein Rechfertigungsgrund vorhanden ist. Dies wäre vorhanden, wenn die BGB §§ 227 ff. eintritt. §227 II: "Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden." => also zur Abwendung und es muss verhältnismäßig sein; d.h. mit ner Knarre darfst nicht auf den schießen. Es wäre ja möglich, dass er dir nur angst machen will und dich gar nicht schlagen, von daher solltest du lieber ausweichen oder blocken, statt ihm eine reinzuhauen. vgl §§ 228 Notstand, 229 Selbsthilfe |
Antwort von GAST | 09.12.2009 - 20:06 |
Was soll denn dieser Rassismus hier? Deine Vorurteile kannst du dir sonst wo reinstecken! Zu der Frage:Wollte auch grad "§227 II" sagen. |
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