Menu schließen

Ist man im Recht wenn..

Frage: Ist man im Recht wenn..
(30 Antworten)


Autor
Beiträge 0
14
wenn ich beispielsweise an ner bushaltestelle stehe und dann irgendson asi mit seinen kompanen kommt und sich vor mich stellt und daraufhin mich grundlos schlagen will? (wie z.b.
"du has misch scheiße angekuuckt, altah") rein theoretisch? also wenn ich sehe er holt zum schlag aus darf ich dann schon zuschlagen, oder muss ich warten bis ich eine sitzen hab? ^^
Frage von WaYnee (ehem. Mitglied) | am 09.12.2009 - 19:09


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:32
Antwort von E___ | heute - 19:26 Uhr

Denkst draußen bringt dir dein blöder Karate Unterricht was?

 
Antwort von GAST | 09.12.2009 - 19:36
bleibt mal locker.... ich würde denne ne reinhaun... ybert davor gilt party palmen weiber un` bier


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:37
wieso antwortet der nicht?^^
schizophren oder einfach nur vergesslich ;o


Autor
Beiträge 722
1
Antwort von E___ | 09.12.2009 - 19:37
Ne gibts auch in der Realität
--> http://videos.rofl.to/clip/zuhaelter-gegen-karate-profi

Das ist aber auch ein Karteprofi.


Autor
Beiträge 722
1
Antwort von E___ | 09.12.2009 - 19:38
Ja wart doch mal einfach bis ich antworte. Ich schreibe im Dunkeln und muss erstmal die Tasten auf der Tastatur finden.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:38
:D ok sorry ^^ ^^ ^^


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:40
woah voll der powerranger ^^


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von WaYnee (ehem. Mitglied) | 09.12.2009 - 19:41
aber das heißt ja nicht dass die grundlagen nicht genügen um sich zu wehren? außer der "gegner" ist irgendson boss von tekken 3 ^^
sonst wär das ganze ja sinnlos

 
Antwort von GAST | 09.12.2009 - 19:59
Der andere hat keinen Anspruch auf Schadensersatz (Körperverletzung) nach §823 BGB, wenn ein Rechfertigungsgrund vorhanden ist.
Dies wäre vorhanden, wenn die BGB §§ 227 ff. eintritt.

§227 II:
"Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."
=> also zur Abwendung und es muss verhältnismäßig sein; d.h. mit ner Knarre darfst nicht auf den schießen. Es wäre ja möglich, dass er dir nur angst machen will und dich gar nicht schlagen, von daher solltest du lieber ausweichen oder blocken, statt ihm eine reinzuhauen.

vgl §§ 228 Notstand, 229 Selbsthilfe

 
Antwort von GAST | 09.12.2009 - 20:06
Was soll denn dieser Rassismus hier?
Deine Vorurteile kannst du dir sonst wo reinstecken!
Zu der Frage:Wollte auch grad "§227 II" sagen.

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Smalltalk-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Smalltalk
ÄHNLICHE FRAGEN: