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Mittelbare Diskriminierung: -indirekte Diskriminierung

Frage: Mittelbare Diskriminierung: -indirekte Diskriminierung
(3 Antworten)

 
Mittelbare Diskriminierung: -indirekte Diskriminierung


Eine mittelbare Diskriminierung ist, wenn bestimmte Personen nach neutralen Vorschriften, Kriterien oder Verfahren in besonderer Weise benachteiligt werden.

z.B.:

Sämtliche Personen bewerben sich um eine bestimmte Stelle und müssen einen Test in einer bestimmten Sprache absolvieren, obwohl die Beherrschung der betreffenden Sprache für die Ausübung der Tätigkeit nicht erforderlich ist.

Die Folge:
viele Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache könnten ausgeschlossen werden

oder ist das doch mittelbare Benachteiligung,wenn ja,was ist dann mittelbare Diskriminierung?

Danke im Voraus

LG



P.S.: die Erklärung mehr beachten als das Beispiel
GAST stellte diese Frage am 22.10.2009 - 22:02

 
Antwort von GAST | 22.10.2009 - 22:11
hat
keiner i.welche Ideen ?


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von WerderFuchs (ehem. Mitglied) | 22.10.2009 - 22:13
Wikipedia:
Nach einer Definition der Europäischen Union liegt eine mittelbare Diskriminierung vor,

wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren bestimmte Personen aufgrund ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung in besonderer Weise benachteiligen können
_________________________________

http://www.wien.gv.at/verwaltung/antidiskriminierung/formen.html#unmittelbar

Unmittelbare (direkte) Diskriminierung
Unmittelbare (direkte) Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund der in der Definition genannten Merkmale gegenüber einer anderen Person schlechter gestellt wird.

Beispiele für unmittelbare Diskriminierung:

Ein Farbiger fühlt sich in einem Wiener Spital schlechter behandelt als sein weißer Bettnachbar.
Eine Bedienstete beziehungsweise ein Bediensteter der Stadt Wien wird bezüglich einer Beförderung immer wieder vertröstet. Sie/er meint, dies geschieht, weil sie/er nicht in Österreich geboren ist.
Eine Bedienstete oder ein Bediensteter der Stadt Wien macht über eine Frau mit Kopftuch, die bei ihr oder ihm vorspricht, negative Bemerkungen.


Autor
Beiträge 8717
33
Antwort von auslese | 22.10.2009 - 22:14
Grundsätzlich ist das erst einmal ein normales Bewerber-Ausschlussverfahren. Es kommen eben nur die Besten durch - siehe NC-Prinzip an Deutschlands Hochschulen.

Wie würdest du denn die Begriffe "Diskriminierung" und "Benachteiligung" definieren?

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