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Gewaltenteilung

Frage: Gewaltenteilung
(5 Antworten)


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Hey Leute,

brauche dringend eure Hilfe............!

ich muss dringend mit eigenen Worten diese Aufgaben wiedergeben:
1.) Erklärt mit eigenen Worten den Begriff Gewaltenteilung!
2.) Gibt es gegenseitige Kontrollen? Wenn ja wie!
3.) Wo ist die Gewaltenteilung festgelegt?
4.) Was sichert die Gewaltenteilung?

Und die Lösung bitte dann als Fliestext.........!

Das is so schwer......!

Danke im Voraus an die die sich damit beschäftigt haben......:)
Frage von habvielahnung (ehem. Mitglied) | am 07.10.2009 - 18:40

 
Antwort von GAST | 07.10.2009 - 18:42
Gerne, sonst noch Wüsnche? Wenn du schonmald abei bist, nur zu, was du willst.


Trotz deinem Namen, der vor Ironie nur so strotzt, traue ich dir den gebrauch von Google zu.


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Antwort von habvielahnung (ehem. Mitglied) | 07.10.2009 - 18:44
nöö

es is jaa ein Forum wo sich Leute gegenseitig helfen.....:P

und in google werden zu viele Fachbegriffe benutzt......!

 
Antwort von GAST | 07.10.2009 - 18:45
Helfen ist ungleich die Aufgaben für dich erledigen. Wenn du die fachbegriffe nicht verstehst musst du sie halt nachschlagen.


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Antwort von habvielahnung (ehem. Mitglied) | 07.10.2009 - 19:03
ich hab die aufgaben 1 und 2 fertig ( die zwei bestimmt falsch)
kannse jaa noch mit hier rein tun damit sie korregiert werden können

1.)
Es gibt 3 Arten von Gewalten im Staat:
• die gesetzgebende Gewalt (Legislative)
• die ausführende Gewalt (Exekutive)
• die richterliche Gewalt (Judikative)

( meine Meinung nach is es zu wenig, aber ich weiß nicht was ich noch hinschreiben soll )

2.)
Wenn die gesetzgebende Gewalt mit der ausführenden in einer Person vereinigt ist, dann gibt es keine Freiheit, denn man muss befürchten, derselbe Herrscher werde tyrannische Gesetze geben um sie tyrannisch auszuführen. Es gibt ferner keine Freiheit, wenn die richterliche Gewalt nicht von der gesetzgebenden und von der ausführendenden Gewalt getrennt ist. Ist sie mit der gesetzgebende Gewalt vereinigt, so wäre die Macht über Leben und Freiheit der Bürger willkürlich, denn der Richter wäre Gesetzgeber. Wäre sie mit der ausführenden Gewalt verbunden, so hätte der Richter die Macht eines Unterdrückers.

( ich glaub ,dass das falsch ist )


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Antwort von habvielahnung (ehem. Mitglied) | 07.10.2009 - 19:14
Ich hasse das Thema........!

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