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Gewaltenteilung Gesetzgebungverfahren

Frage: Gewaltenteilung Gesetzgebungverfahren
(2 Antworten)


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Was bedeutet es für die Gewaltenteilung, wenn die Regierung so intensiv in den Gesetzgebungsprozess eingebunden ist?
Frage von RosalieStolze (ehem. Mitglied) | am 29.10.2013 - 19:28


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Antwort von matata | 29.10.2013 - 20:39
Um welchen Staat geht es bei deiner Frage? Das muss man wissen,
sonst lässt sich die Frage nicht beantworten - leider.
________________________
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Antwort von haithabu (ehem. Mitglied) | 29.10.2013 - 21:08
Zitat:
die Regierung so intensiv in den Gesetzgebungsprozess eingebunden


Die Regierung ist zwar formal die "Exekutive", also die "ausführende" Gewalt - d.h. die Regierung führt Gesetze entsprechend ihrer Bestimmung (so wie vom Parlament beschlossen) aus - , doch ein Großteil der Gesetzesvorhaben innerhalb einer Legislaturperiode wird von der Regierung veranlasst / beantragt und dann erst durch das Votum der "Legislative", also durch das Parlament zum Gesetz.

Es ist also ganz "normal", dass "die Regierung so intensiv in den Gesetzgebungsprozess eingebunden" ist.

Wir haben dann noch die "Jurisdikative", also die Gewalt des Bundesverfassungsgerichtes. das auf Antrag betroffener Parteien/Bürger etc beschlossene Gesetze auf ihre Übereinstimmung mit unserer Verfassung, dem Grundgesetz, überprüft.

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