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Schule abmelden

Frage: Schule abmelden
(22 Antworten)

 
Kann ich einfach ins Sekretertiat gehen und dort mich abmelden oder kann ich einfach wegbleiben? Muss ich zu einer Behörde oder so. Wie sieht da mit Kindergeld aus, bekomm ich das dann noch?
GAST stellte diese Frage am 04.10.2009 - 23:49


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Antwort von s-qasi (ehem. Mitglied) | 04.10.2009 - 23:52
in
deutschland herrscht 11 jahre schulpflicht wobei die berufsschule auch als schuljahr angesehen wird du bist 17 also wenn du keine ausbildung hast sieht das schlecht aus ...desweiteren müsstest du dich dann glaub ich arbeitslos melden und würdest dann auch darüber geld bekommen und kein kindergeld mehr
da du noch keien 18 bist geht das eh net so einfach glaube ich


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Antwort von matata | 04.10.2009 - 23:54
Du meldest dich auf dem Sekretariat ab. Du bist ja sicher nicht fertig mit der Schule und musst an einem anderen Ort angemeldet werden. Das würde dann auch das Schulsekretariat machen. Mit dem Kindergeld kenne ich mich nicht aus, am besten fragst du dann grad.
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Antwort von s-qasi (ehem. Mitglied) | 04.10.2009 - 23:56
wie gesgat ich glaube kaumd as er sich mit 18 ohne einverständniss der eltern einfach so abmelden kann ud erst recht nicht wenn er keine neue schule hat

 
Antwort von GAST | 04.10.2009 - 23:58
so viel ich weiß, bekommt man nur solange kindergeld solange man zur schule geht oder ne ausbildung macht...


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 05.10.2009 - 00:00
kindergeld bekommst ja nicht du, sondern deine eltern. und die bekommen das bis du 25 bist oder ein eigenes einkommen hast.
(wie das bei hartz IV-eltern aussieht weiß ich nicht...)

dich einfach abmelden ist schwer, wenn du deine schulpflicht noch nicht erfüllt hast. wenn du allerdings wegen schlechter leistungen von der schule fliegst, nimmt dich keine andere mehr auf, dann bist die schule los.
würd ich aber nicht machen, wenn aus deinem leben nochmal was werden soll.

mein gott, reiß dich zusammen und mach nen abschluss!

 
Antwort von GAST | 05.10.2009 - 00:00
Ich kann doch einfach nicht mehr hingehen.


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Antwort von s-qasi (ehem. Mitglied) | 05.10.2009 - 00:02
kannste machen ja aber deine eltern bezahlen dann ne strafe von 1000 euro aufwärts:)


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Antwort von matata | 05.10.2009 - 00:02
Das kannst du schon, aber dann kann es passieren, dass deine Eltern noch ein Bussgeld bezahlen müssen wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.Und da werden sie begeistert sein von.
Was ist los, warum willst du nicht mehr zur Schule gehen?
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Antwort von s-qasi (ehem. Mitglied) | 05.10.2009 - 00:04
es kann nicht passieren es wird passieren...nen freund von mir hat das auch so weit gemacht er is einfach net mehr gekommen und dann fragt halt die schule lieber herr blabla zeigen sie mir bitte welche schule sie nun aufgenommen hat... da du aber keine hast wird das weitergeleitet und deine eltern müssen zahlen da sie die pflicht haben dich in die schule zu bringen...er musste glaub ich 1600 euro bezahlen

das wird natürlich dann auch noch mehr wenn du weiter nicht hingehst


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Antwort von Peter | 05.10.2009 - 00:04
wer glaubt, dass er 17 ist?^^
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Antwort von GAST | 05.10.2009 - 00:07
ich bin 17 1/2 du komiker. ja aber ich hab doch die 10te klasse gemacht da hat man doch einen abschluss. da muss ich doch nicht mehr zur schule wenn ich nicht will?


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Antwort von matata | 05.10.2009 - 00:07
Das weiss man nie so genau bei unsern Usern, ob sie 10 sind oder 60. Aber dumm wäre es, die Schule zu schwänzen, wenn er eigentlich noch schulpflichtig wäre.
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Antwort von Peter | 05.10.2009 - 00:09
ich weiß übrigens nur von 9 jahren schulpflicht - allerdings auch nur vom hörensagen...
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Antwort von GAST | 05.10.2009 - 00:10
Seit wann herrscht bitte in Deutschland elf Jahre Schulpflicht? Die Schulpflicht endet mit Vollendung der zehnten Klasse.

 
Antwort von GAST | 05.10.2009 - 00:13
Pädda, in manchen Bundesländern nach der neunten, in einigen aber erst nach der zehnten Klasse. Also ist man mit der Zehnten auf der sicheren Seite

 
Antwort von GAST | 05.10.2009 - 00:15
Laut Wikipedia zählt nicht die Klasse, sondern die Anzahl der Jahre. Also muss man wohl neun bzw. zehn Jahre absitzen, egal in welcher Stufe man dann nach dieser Zeit ist.


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Antwort von s-qasi (ehem. Mitglied) | 05.10.2009 - 00:29
ich sagte doch man muss 11 jahre machen zumindest in nds... wenn du 9 jahre gehst und hs abschluss machst gehste doch danach auch noch zur schule entweder berufsschule oder berufsvorbereitungsschule... niemand is mit 9 jahren fertig oder du arbeitest im kiosk oder als kellner oder wirst mutter

 
Antwort von GAST | 05.10.2009 - 00:36
Du sagtest in Deutschland, aber es ist nicht pauschal in allen Ländern Deutschlands gleich. Liegt daran, dass das Schulwesen den Ländern an sich unterliegt.
Zitat:
niemand is mit 9 jahren fertig oder du arbeitest im kiosk oder als kellner oder wirst mutter

Und schon ist das Vorherige hinfällig


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Antwort von s-qasi (ehem. Mitglied) | 05.10.2009 - 00:45
ja ich glaube einfach nicht das es so einfach is nach 9 jahren zu arbeiten ohne ne berufsschule zu besuchen is ja eigtl auch egal seine frage is beantwortet für alles weitere sollte er mit seinem lehrer reden oder zb BIZ anrufen oder sonstwo

 
Antwort von GAST | 05.10.2009 - 12:57
so hab mich abgemeldet. die im sekreteriat hat nix gesagt

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