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Kann ein neugeborenes erben?

Frage: Kann ein neugeborenes erben?
(7 Antworten)


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Bräuchte mal kurz hilfe:


Eine Fabrikantin hat gerade ein baby bekommen.
Acht tage nach der geburt verunglückt sie tödlich.
Ihre Tochter bleibt völlig unverletzt zurück.
In ihrem Testament hat die Fabrikantin der Tochter die Fabrik vererbt.
Geht das?

Danke schonmal =)
Frage von 1233210 (ehem. Mitglied) | am 09.09.2009 - 16:43


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 09.09.2009 - 16:44
klar geht das.
warum soltle das denn nicht gehen?


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Antwort von 1233210 (ehem. Mitglied) | 09.09.2009 - 16:46
keine ahnung...ich frag mich nur wie denn ein 8 tage altes kind eine fabrik übernehmen soll? :)


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 09.09.2009 - 16:47
ja natürlich geht das.

rein rechtlich ist sie dann auch die eigentümerin von allem, aber vorerst würden sich verwandte oder andere von der mutter bestimmte personen um das unternehmen kümmern. das müssen sie aber im interesse des kindes tun und treten ihre position zu gunsten des kindes ab, wenn es alt genug ist bzw volljährig.


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 09.09.2009 - 16:47
denk doch mal einen schritt weiter, warum kann das denn keiner mehr? schonmal was von gestzlichem vormund gehört?


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Antwort von Speedy3000 (ehem. Mitglied) | 09.09.2009 - 16:48
Ja genau wie Dominik04 sagt
klar kann sie es erben, dieses erbe wird nur solange die tochter noch keine 18 ist von treuhändern verwaltet, diese aber im interesse des kindes handeln müssen.


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Antwort von auslese | 09.09.2009 - 16:53
Im Mittelalter wurden selbst 6 Jährigen Kindern die Regentschaft über ganze Königreiche vermacht.


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Antwort von Banihasi (ehem. Mitglied) | 09.09.2009 - 19:12
Lt. §1 BGB ist man ab Geburt rechtsfähig, d.h. man ist auch Träger von Grundrechten und somit auch des Eigentumsrechts (Art. 14 GG). Somit wäre die Frage geklärt, ob es das Erbe annehmen kann/darf.
Das wäre mal die rechtliche Seite ;)

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