Widerruf schreiben
Frage: Widerruf schreiben(8 Antworten)
Hey! Ich habe blöderweise zwei stromverträge abgeschlossen, weil ich ein bischen verplant war. Mir wurd gesagt, dass ich dort einen Widerruf schreiben muss. Weiß jmd. wie das konkret vor sich geht? Danke im Vorraus für eure Hilfe |
Frage von Phoenix90 | am 28.07.2009 - 14:19 |
Antwort von Nightwalk (ehem. Mitglied) | 28.07.2009 - 14:23 |
google |
Antwort von cleosulz | 28.07.2009 - 14:41 |
Da musst du mal in deine beiden Verträge rein schauen. Steht das so was - z. B.: Widerrufsrecht Ich kann den Vertrag bis spätestens 2 Wochen nach Vertragsbestätigung durch xxxxx ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs ist für bereits erfolgte Lieferungen Wertersatz zu leisten. .................................... Wenn die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, dann schreibst du denen einfach einen Brief (am besten per Einschreiben). enthalten sollte der Brief: Deinen Absender, den Empfänger (bitte lach nicht, ich habe schon Pferde kotzen sehen und Briefe ohne diese Angaben erhalen - nett, wem soll ich das Schreiben zuordnen), vielleicht deine Kundennummer (falls du die schon kennst) und den schönen Satz: "Hiermit widerrufe ich den Vertrag vom .......mit sofortiger Wirkung. Ich bitte mir den Widerruf schriftlich zu bestätigen". Etwas kniffliger wird die Sache, wenn die Widerrufsfrist bereits vorbei ist. Dann musst du einen Vertrag wohl kündigen. Und das geht nur innerhalb einer Kündigungsfrist und diese steht dann auch wieder in deinen Verträgen drin. Also pauschal - sozusagen vom grünen Tisch aus - können wir dir hier nicht helfen. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Phoenix90 | 28.07.2009 - 14:47 |
Das Problem ist, dass ich den Vertrag mit den Stromanbieter, den ich gerne weiterhin haben möchte, nicht mehr finden kann und der andere nicht einmal eine Adresse des Anbieters enthält. |
Antwort von Freezy | 28.07.2009 - 14:48 |
Für die Adresse des anderen Anbieters gibt es ne Antwort: Google! Für den Verschwundenen Vertrag gibt es auch ne Antwort: Suchen! ... Du landest nochmal bei Peter Zwegat wenn du so weiter machst ^^ |
Antwort von cleosulz | 28.07.2009 - 14:55 |
Du hast einen Vertrag mit einem Stromanbieter abgeschlossen und in dem Vertrag steht nicht einmal drin, wer dein Vertragspartner ist? Verstehe ich dich da richtig? Wo hast du den Vertrag geschlossen (auf der Straße, bei dir daheim oder im Internet?). Wie lange ist das schon her? Ich kann mich nur Freezy anschließen: Google mal. Dann schau, ob du dabei nicht irgendwo die Telefonnummer raus kriegst und dann rufst du da ganz doof an (tu halt so, als wärste ne Tussy und bitte um umgehende Zusendung einer Vertragskopie, am besten per Fax oder per E-Mail). und dan gehst du zu Aldi, Lidl, oder sonst wo hin und kaufst dir einfach 3 - 4 Ordner und fängst an deine Unterlagen abzuheften. Aber Obacht: Nicht den Ordner verschlampern! :( ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Phoenix90 | 28.07.2009 - 14:57 |
Ich hab den Vertrag in eine Haustürgeschäft abgeschlossen, weil ich da wieder was verplant hatte. Bislang habe ich bloß eine Art Anmeldeboden. Das ist jetzt knapp 4 Tage her, ist am letzten Freitag passiert. |
Antwort von cleosulz | 28.07.2009 - 15:16 |
Meines Wissens kann man Haustürgeschäfte innerhalb von 2 Wochen widerrufen. Auf dem Zettel, den man da bekommt, steht in der Regel auch, wohin man den Widerruf schicken muss. Schau doch mal genau hin, was da steht. Vorsichtshalber schick dein Widerrufsschreiben per Einschreiben weg (Kopie für deine Unterlagen nicht vergessen, Einschreibezettel darauf heften!). Wenn du den Strombetreiber kennst, kannst du denen auch zusätzlich eine E-Mail oder ein Fax von dem Widerruf schicken. Warum war das ein Haustürgeschäft? Hast du jemanden angefordert oder kam derjenige zufällig an deine Haustüre? Wenn du jemand "angefordert" hast, dann könnte sein, dass die 2-Wochenfrist nicht gilt. Hab mal für dich gegoogelt und das gefunden: ttp://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Haustuer-geschaefte.htm Wenn du Pech hast, hast du 2 Verträge die gültig sind. Einen musst du dann halt kündigen und ggf. bis zum Wirksamwerden der Kündigung musst du beide bezahlen. ________________________ e-Hausaufgaben.de - Team |
Antwort von Freezy | 28.07.2009 - 15:16 |
Ja und? Wenn du nur einen Anmeldebogen hast ist doch alles kk? Anmeldebogen = Anmeldung soll noch erfolgen = noch nicht angemeldet = noch kein Vertrag = alles ok? |
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