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§109 BGB

Frage: §109 BGB
(2 Antworten)


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(1) Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt.
Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden.

Kann mir das jemand erklären?
ALso einmal in Amateur deutsch wiedergeben :D?
DAnke
Frage von PersianBoy (ehem. Mitglied) | am 12.02.2010 - 15:47


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Antwort von PersianBoy (ehem. Mitglied) | 12.02.2010 - 16:46
~Close~

Da niemand antwortet,such ich andere Hilfe :(.


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Antwort von evolv (ehem. Mitglied) | 12.02.2010 - 17:11
Wennn du als minderjährige einen vertrag abschliesst, dann musst der vertrag erst von deinen eltern (z.B.) genehmigt werden. in der zeit von vertragsabschluss bis zur genehmigung kann die andere seite den vertrag widerrufen/stornieren. der widerruf muss nicht unbedingt ggü deine eltern gemacht werden, sondern kann auch an den minderjährigen gestellt werden.

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