§109 BGB
Frage: §109 BGB(2 Antworten)
(1) Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt. Kann mir das jemand erklären? ALso einmal in Amateur deutsch wiedergeben :D? DAnke |
Frage von PersianBoy (ehem. Mitglied) | am 12.02.2010 - 15:47 |
Antwort von PersianBoy (ehem. Mitglied) | 12.02.2010 - 16:46 |
~Close~ |
Antwort von evolv (ehem. Mitglied) | 12.02.2010 - 17:11 |
Wennn du als minderjährige einen vertrag abschliesst, dann musst der vertrag erst von deinen eltern (z.B.) genehmigt werden. in der zeit von vertragsabschluss bis zur genehmigung kann die andere seite den vertrag widerrufen/stornieren. der widerruf muss nicht unbedingt ggü deine eltern gemacht werden, sondern kann auch an den minderjährigen gestellt werden. |