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Widerruf

Frage: Widerruf
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WIDERRUFSRECHT
Sie sind berechtigt,die auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-mail) oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen.


Ich hab wirklich einen ganzen Monat Zeit?
___________
Frage von *Money* (ehem. Mitglied) | am 21.04.2010 - 13:59

 
Antwort von GAST | 21.04.2010 - 14:05
scheint
so^^.........


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Antwort von *Money* (ehem. Mitglied) | 21.04.2010 - 14:30
joa, iwie komisch.. da i dacht hätt dass es nur 2 wochen sand..

aber vllt sind die 2 wochen nur vom gesetz festgelegt und man darfs frei erweitern ;-)


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Antwort von wuschels (ehem. Mitglied) | 21.04.2010 - 14:52
es sind 2 wochen! es gab schon mal fälle wo das auch drin stand und die denn behauptet haben es sei ein tipp fehler gewesen! ich würde bei sowas aufpassen und mich an die 2 wochen halten!
bei was eigendlich genau steht das? hoffe das es kein gewinnspiel ist! das ist reine verarsche!


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Antwort von *Money* (ehem. Mitglied) | 21.04.2010 - 14:54
neee, ebay artikel.. hab nen akku ersteigert der gerade zuhause bei den eltern ist und meine sis hat gesagt, der funktioniert nicht (ich bin nich zuhause, hab eigene whg)

is halt wohl besser so jetz zurückzuschicken, denn im moment hab ich ja noch nen anspruch auf widerruf nach § 355 bgb und ab der dritten woche nicht..


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Antwort von wuschels (ehem. Mitglied) | 21.04.2010 - 15:10
deswegen! einfach gleich zurück schicken und denn ist gut! ist der schon bezahlt? weil bei ebay ist es mit dem geld so ne sache!

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