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Vor 50 Jahren, am 3. Mai 1957

Frage: Vor 50 Jahren, am 3. Mai 1957
(1 Antwort)

 
Vor 50 Jahren, am 3. Mai 1957, verabschiedete der Bundestag das Gleichberechtigungsgesetz. Bis zu diesem Zeitpunkt stand das geltende Ehe- und Familienrecht nicht im Einklang mit dem Gleichheitsgebot der Verfassung, da innerhalb der Familien ausschließlich die Männer zu bestimmen hatten. Entscheidungen über Arbeitsaufnahme, Geldangelegenheiten und Kindererziehung waren ihre Entscheidungen, Frauen hatten sich zu fügen.


Das Gleichberechtigungsgesetz trat 1958 in Kraft und stärkte die Rolle der Ehefrauen. So wurde die Zugewinngemeinschaft der Güterstand im Bürgerlichen Gesetzbuch, die Vorrechte der Väter in Erziehungsfragen wurden zwar nicht gänzlich aufgehoben aber doch eingeschränkt und die Frauen konnten ihre Arbeitsverhältnisse auch gegen den Willen der Ehemänner bestehen lassen. In der damaligen hitzigen Plenardebatte brachte der SPD- Abgeordnete Karl Wittrock mit Blick auf das Beharren der Union auf dem „Letztentscheid des Mannes“ das vorherrschende patriarchalische Denken treffend auf den Punkt: „Hier soll also durch den Gesetzgeber ein Recht für den Mann ausschließlich deshalb geschaffen werden, weil es sich um den Mann handelt!“
Das damals noch im BGB enthaltene Letztentscheidungsrecht des Vaters und seine alleinige gesetzliche Vertretung des Kindes wurden bereits 1959 durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt.
Auch wenn sich in diesen 50 Jahren viel verändert hat - bei einer wirklichen Gleichstellung von Frauen und Männern sind wir noch nicht angelangt.
Gerade bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen zeigt sich, dass es Entgeltgleichheit noch herzustellen gilt. Frauen sind qualifizierter denn je und wollen Familie und Beruf vereinbaren. So steigt ihre Erwerbsbeteiligung, aber nach wie vor sind sie nicht adäquat in den Führungsetagen von Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung und Verwaltung vertreten.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden weiter kontinuierlich mit unserer Politik dafür sorgen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser möglich wird. Mit dem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote schaffen wir die erforderlichen Rahmenbedingungen. Wir brauchen flexible Arbeitszeiten und Betreuungsmodelle.
Auch nach 50 Jahren ist eine eigenständige Frauen- und Gleichstellungspolitik für die SPD- Bundestagsfraktion ein aktuelles Thema.



Was war denn der Grund für das Gleichberechtigungsgesetz?
GAST stellte diese Frage am 27.04.2009 - 18:21


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Antwort von ellimaus92 (ehem. Mitglied) | 27.04.2009 - 19:04
Das Gleichberechtigungsgesetz sollte den Auftrag des Grundgesetzes nach Art. 3 Abs. 2, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, im einfachgesetzlichen Bundesrecht konkret umsetzen.


Die dem Gesetzgeber für die Anpassung des „einfachen Rechtes“ an Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes gesetzte Frist verstrich am 31. März 1953, ohne dass der Gesetzgeber zu diesem Zeitpunkt etwas am Eherecht und am Recht der elterlichen Gewalt, die immer noch nahezu ausschließlich dem Ehemann zustand, geändert hatte.Neben anderen konservativen Kreisen hatten auch die Kirchen in Stellungnahmen davor gewarnt, die „natürliche Eheordnung“ durch eine Gleichberechtigung zu stören.

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