Menu schließen

Gefährdung des Straßenverkehrs

Frage: Gefährdung des Straßenverkehrs
(37 Antworten)

 
hi leute brauch mal eure hilfe.
heute morgn (5:50uhr) fuhr ich mit einem arbeitskollegen zur arbeit.
(ich war fahrer).
auf einer landstraße fuhr ein ein auto vor mir welches ich gleich überholte mit überqueren einer durchgezogenen linie und bei nebel.
30min später kreuzten 2 bullen in meiner arbeitstellen auf und wollten mich sprechen weil der vorausfahrende mich angezeigt hat

meinet ihr die kriegen mich dran oder reicht eine aussage von mir und meonem arbeitskollegen um die sache fallen zu lassen
danke
GAST stellte diese Frage am 22.04.2009 - 14:45


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 14:49
wollt ihr sagen, dass er sich das eingebildet hat, dass du ihn überholt hast?...

naja, wenn er allein war, dann seit ihr auf jedenfall in der Zeugenmehrheit.
wenn er viel zu langsam unterwegs war, dann könnt ihr ihn wegen nötigung anzeigen, aber bei nebel glaub ich das nich......

ansonsten.... ja, am Ar***.... aber so schlimm wird doch die strafe nich sein, oder?


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 14:49
ich hoffe, dass die ich dran kriegen!


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 14:51
hast du überhaupt jemanden gefärdet oder nur gefärdendes verhalten an den tag gelegt?...

Tiffy, manchmal bei nebel, wenn man die strecke kennt, sind die vorrausfahrenden wirklich NERVIG und man sieht doch ziemlich bald (vorausgesetzt der gegenverkehr hat auch licht an) wann einer entgegenkommt...


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 14:53
die durchgezogene linie wird wohl ihren sinn haben. entweder is da ne kurve oder sonstwas. sonst wärs mir ja egal mit nebel und sonstwas. ich machs ja auch.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 14:54
Wenn man die Stecke kennt....... gibt auch genug stellen wo die durchgezogene linie nur da is, weil z.b. ein feldweg mündet und dort traktoren rein und rausfahren und das werden die ja früh um 6 noch nich.....

genauso gibts aber auh genug stellen wo eine linie hingehört und keine ist. das is viel schlimmer!

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 14:54
@Tiffy,...

"ich hoffe, dass die ich dran kriegen!"

Unfreundliches Verhalten, oh na so was aber auch,... und das von dir! Tz tz tz tz,.... *kopf Schüttel* Also von allen hät ich das von dir am wenigsten erwartet!

Das gibt ne Verwarnung von mir! Eine Imaginäre Verwarunung!
*Verwarnt!*


Autor
Beiträge 6130
38
Antwort von RichardLancelot | 22.04.2009 - 14:58
Naja, selbst wenn, "Überfahren einer durchgezogenen Linie" führt weder zu Fahrverbot noch zu Probezeitverlängerung und kostet sicher nicht mehr als 30€...


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 14:58
mal noch ne andere frage an den lieben Onkel, is das auf dem foto dein Auto? xD


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 14:59
und ob die schon um 6 fahren! hier zumindest schon. über den genauen straßenverlauf können wir wohl beide nichts sagen nehm ich an. is aber wahrscheinlich, dass die linie berechtigt ist.

@ soulfrezer: da kennst du mich aber schlecht ;) du hast doch echt nix zu tun xD

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 15:01
@Tiffy,...
Also zu tun ? Ne was ist das,...?
Definiere mir auch mal das Wort "Arbeit" bitte, ich habs oft gehört und kann damit nichts anfangen!

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 15:02
Zitat:
meinet ihr die kriegen mich dran oder reicht eine aussage von mir und meonem arbeitskollegen um die sache fallen zu lassen

Selber Schuld. Memm nicht wegen den paar Euro rum.


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 15:04
"Tätigkeit (Aktivität) bezeichnet ein Handeln, ein Tätigsein des Menschen, und kann sowohl körperliche wie geistige Verrichtungen beinhalten. Soweit Tätigkeiten unmittelbar dem Zeitvertreib und Lustgewinn des tätigen Menschen dienen, werden sie unter dem Spielbegriff subsumiert. Tätigkeiten, die zweckmäßig und zielgerichtet auf die Erfüllung bestimmter individueller und gesellschaftlicher Verpflichtungen ausgerichtet sind, werden unter dem Begriff Arbeit zusammengefasst."

bitteschön :)

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 15:06
Was hat bitte das kennen der Strecke mit der Berechtigung, bei Nebelzu überholen, zu tun? Es bringt dir nichts, wenn du de Strecke kennst, wenn auf einmal plötzlich ein anderes fahrzeug da ist.

Zu den genauen Umständen kann hier wohl niemand etwas sagen, von daher hinfällig. Ich finde eine Anzeige überzogen, allerdings ist sie gerechtfertigt, da eindeutig ein Fehlverhalten vorliegt.

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 15:07
@Tiffy
Achsooo,...
*grins*

Danke!
Aber....
es klingt nicht gerade nach einem meiner Grösten Hobbys!^^

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 15:11
also wir sind uns ja wohl alle einig das tiffy89 und vater abrahm die genaue fragestellung nicht verstanden haben.
es war zwar nebel aber nicht viel nur ein bisschen sichtweite ca. 200m

mir ist klar das es VERBOTEN ist an alle hobby detektive aber was passiert jetzt wenn die dem anderem glauben

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 15:12
Wen interessiert den Nebel. Du bist über eine durchgezogene Linie gefahren.......


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Speedy3000 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 15:13
die durchgezogene linie soll eine art mauer darstellen die nicht überfahren werden darf

die regeln im straßenverkehr haben schon ihren sinn, sonst wären die nicht da. es ist sein gutes recht. aber die werden dem eher glauben nehm ich an, denn die kennen diese "jungen raser" nur zu gut und wennde ne falschaussage machst kannste deswegen auch noch drankommen. außerdem wird die strafe wesentlich geringer ausfallen, wenn jemand einsichtig ist und nicht alles abstreitet


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 15:14
von wegen nich verstanden, du darfst da nich überholen, also musste blechen. nebel oder nich is doch scheißegal, deswegen hat der andere dich nich angezeigt. tja, wenn man was verbotenes tut, darf man sich eben nich erwischen lassen.
ob und was das kostet wirst du bestimmt in ein paar tagen erfahren. is doch scheiß egal, so viel wirds nich sein. sonst frag nen polizisten oder such dir n bußgeldkatalog. kann dir nur sagen, dass scheinbar fast alles da erhöht wurde.
pappnase!

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 15:14
Warum sollten sie ihm nicht glaube?! Es besteht für ihn doch keinerlei Motivation zu lügen, da er dich doch nicht kennt, oder?!


Autor
Beiträge 0
14
Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 15:15
http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tempolimit.html

keine ahnung, wie aussagekräftig das is...

Verstoß melden
Hast Du eine eigene Frage an unsere Laberecke-Experten?

> Du befindest dich hier: Support-Forum - Laberecke
ÄHNLICHE FRAGEN: