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Gefährdung des Straßenverkehrs

Frage: Gefährdung des Straßenverkehrs
(37 Antworten)

 
hi leute brauch mal eure hilfe.
heute morgn (5:50uhr) fuhr ich mit einem arbeitskollegen zur arbeit.
(ich war fahrer).
auf einer landstraße fuhr ein ein auto vor mir welches ich gleich überholte mit überqueren einer durchgezogenen linie und bei nebel.
30min später kreuzten 2 bullen in meiner arbeitstellen auf und wollten mich sprechen weil der vorausfahrende mich angezeigt hat

meinet ihr die kriegen mich dran oder reicht eine aussage von mir und meonem arbeitskollegen um die sache fallen zu lassen
danke
GAST stellte diese Frage am 22.04.2009 - 14:45


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Antwort von RichardLancelot | 22.04.2009 - 15:18
Zitat:

mir ist klar das es VERBOTEN ist an alle hobby detektive aber was passiert jetzt wenn die dem anderem glauben
Nur falls du es überlesen haben solltest, das hab ich auf Seite 1 bereits geschrieben!

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 15:21
normalerweise sollte man der polizei dein posting hier stecken, nachdem du eine falschaussage getätigt hast.

wie kann man nur so auftreten wie du es tust... sowas gehört echt bestraft (und zwar nicht mit einer lächerlichen geldstrafe, ich wäre für einsperren und schlüssel wegwerfen).

halte dich an vorschriften und fertig.
gehstehe dein vergehen.

um dir die lage auf deinem niveau zu erklären:
ey digga hast du keine eier schiss vor bullen oder was man ich schwör ey voll krass!


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Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 15:22
Lancelot, wenn mein Link die Wahrheit sgt, wirds evtl teurer....

Überholen im Überholverbot:
mit Behinderung des Gegenverkehrs oder bei unklarer Verkehrslage
-150€ und 4 Pkt...

mit ganz viel Pech kann sowas rauskommen, wenn mein link stimmt....

(http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tempolimit.html)


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Antwort von RichardLancelot | 22.04.2009 - 15:26
@dh09: Wird wohl eine Auslegungssache des Richters. Allerdings glaube ich nicht das man ihm "Behinderung des Gegenverkehrs" und "unklare Verkehrslage" zur Last legen wird.
@Grasbueschel: Sehr qualifizierter Beitrag *klatsch* ... erinnert mich an einen Tauchsieder, hauptsache reinhängen. Wieso erlaubst du dir eine Einschätzung seines Niveaus?


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Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 15:28
Überholen allein im Überholverbot wird hier aber schon mit 80 eus und n Punkt angegeben. wird vllt doch nich ganz so billig^^°

Probezeit wär nich schlecht, wenn sie dann schon um is, sonst wirds noch teurer :P


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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 15:31
ach der hat den fred bestimmt nur gemacht, weil er sich total cool damit vorkommt. wie auch immer....

ich frag mich was er noch draufbezahlen müssen, wenn er lügt und sie hn damit dran kriegen....

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 15:32
@superrichi

wie mir scheint, will er sich einer strafe entziehen und eine weitere "straftat" begehen.
findest du sowas toll? ich finde sowas arm. gesetze sind nicht dazu da, um gebrochen zu werden...


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Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 15:32
er muss isch doch nich selbst einer straftat beschuldigen-.- ich würde immer erstmal sagen, dass ich es nicht war..... is ja nich meine aufgabe mir nachzuweisen, dass ich was falsch gemacht hab, dazu sind doch die andern da....

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 15:34
herzlichen glückwunsch!


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Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 15:35
hat jemand geburtstag? xD

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 15:36
zu deiner grandiosen aussage!


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Antwort von RichardLancelot | 22.04.2009 - 15:38
Zitat:
hat jemand geburtstag? xD
Yop, der Gameboy. Die Sache mit dem Überholverbot ist doch interessanter als angenommen. Es gibt eine Strafe für das Überfahren einer durchgezogenen Linie und für Überholen trotz Überholverbot. Die durchgezogene Line bedeutet aber Überholverbot...ist doch nicht so einfach wie ich mir das zu Beginn dacht.
@Grasbueschel: Seit den Zeiten von Brand ist es Aufgabe der Polizei dir die Schuld nachzuweisen, ich kenne niemanden der sofort sagen würde "Ich war`s" wenn es um seinen Führerschein geht, denn der kann heutzutage existenziell sein.


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Antwort von dh09 (ehem. Mitglied) | 22.04.2009 - 15:38
is nich so? hab ich irgendwas falsch in erinnerung?... ok. lügen ist nicht das richtige aber erstmal gar nichts sagen is doch ok... oder hab ich das rechtssystem irgendwie verdreht und man muss jetzt nachweißen ,dass man unschuldig ist?

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 15:46
steht gefälligst zu euren vergehen oder haltet euch an die vorschriften...
würdet ihr euch freuen, wenn euch einer beide beine absägt? nein?!
genau dafür gibt es gesetze!
jmd anderes zu einer straftat aufrufen, ahh herrlich...
wie wollt ihr das vor gott rechtfertigen? ;)

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 15:49
Lass Gott aus dem Spiel, macht es nur schlimmer, als es eh schon ist. Und es steht nunmal Aussage gegen Aussage, wobei, wie ich bereits anmerkte, kein grund dafür besteht dem threadsteller zu glauebn, da der andere Autofahrer ja sicherlich keine niederen Beweggründe aufweist, welche eine rache dieser Art nach sich ziehen.

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 17:08
durchgezogene linie muss nicht unbedingt gleichbedeutend mit einem überholverbot sein. solang man ausreichend seitenabstand einhalten kann und die linie nicht überfährt, darf man überholen.

 
Antwort von GAST | 22.04.2009 - 17:27
weil ja fahrspuren in deutschland 70 meter breit sind

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