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Lohnsteuerkarte

Frage: Lohnsteuerkarte
(3 Antworten)


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Eine Ausbildung läuft ja über eine Lohnsteuerkarte.
Das ist dann normalerweise Lohnsteuerklasse 6 und da wird ja keine Lohnsteuer abgezogen. Sobald man aber eine Zweitlohnsteuerkarte hat,also Klasse 1,wird einem dann von der zweiten Lohnsteuerkarte was abgezogen? Meine Freundin meint, dass bei der zweiten Lohnsteuerkarte nicht nichts abgezogen wird, solang die Tätigkeit nich über 400€ läuft.
Kennt sich da jemand aus?
Frage von *Haselhörnchen* (ehem. Mitglied) | am 19.04.2009 - 20:36

 
Antwort von GAST | 19.04.2009 - 20:40
bei
einem minijob,auf 400,-euro,werden keine sozialen abgaben bezahlt


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808
Antwort von cleosulz | 19.04.2009 - 20:53
//srbg.de/steuerklasse-6-bei-der-lohnsteuer.html

1. Beschäftigung, ledig und nicht Rentner:
Lohnsteuerklasse 1 (wenn Verdienst über 400 EUR).
Lohnsteuerklasse 6: Für jeden weiteren steuerpflichtigen Job (über 400 EUR).
Also: Egal ob in Ausbildung oder nicht:
Bei der Ausbildung wird meistens keine Lohnsteuer abgezogen, weil die Ausbildungsvergütung unterhalt dem lohnsteuerpflichtigen Einkommen von mtl. ? liegt. In der Regel werden da nur die Sozialabgaben (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenverzicherung) abgezogen, keine Lohnsteuer).
Wenn du dann noch einen 400 - EUR-Job hast, brauchst du dafür keine weitere Lohnsteuerkarte.
Nur für einen Zusatzjob, der mehr als 400 EUR mtl. bringt.
Mit der 2. (zusätzlichen) Lohnsteuerkarte (falls dein 2. Job 401,00 EUR mtl. bringt) bekommst du dann die ungünstigere Lohnseuerklasse 6.

Wenn du zwei 400-Euro-Jobs hast, musst du aufpassen.
Beträgt da das Gesamteinkommen mehr als 400 EUR mtl. musst du auch Lohnsteuer zahlen.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Finanzämter da gerne und umfassend Auskunft geben können.
...................................................................
Du musst also immer aufpassen:
Unterschied Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte (kann auch bei einem Einkommen von unter 400 EUR möglich sein. Dann bezahlst du anteilig Sozialversicherungsbeiträge) oder Beschäftigung ohne Lohnsteuerkarte unter 400 EUR mtl.: Dann bezahlst du nichts.
Dein Arbeitgeber bezahlt dann aber eine Pauschale für dich (30 %), du kostest ihn dann mehr als die 400 EUR, die er dir ausbezahlt.

s. auch: //www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/mini-jobs.htm
________________________
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Antwort von *Haselhörnchen* (ehem. Mitglied) | 19.04.2009 - 21:06
Alles klar,ich danke euch!

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