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vertrag (fahrschule)

Frage: vertrag (fahrschule)
(14 Antworten)

 
ich hab eine frage zum führerschein.
es ist ja so geregelt, dass wenn man den vertrag unterschreibt, dann auch die theorieprüfung spätestens im nächsten jahr um dieselbe zeit ablegen muss, sonst läuft der vertrag ab und man muss wieder alles neu beantragen. gilt das auch für die praxisprüfung? ich glaube schon, weißt das jemand von euch?
GAST stellte diese Frage am 07.04.2009 - 12:47


Autor
Beiträge 6489
9
Antwort von Peter | 07.04.2009 - 12:50
ich denk mal, das kommt ganz auf deinen vertrag an...^^


aber war das nciht durch das zuständige amt mit den formularen dort begrenzt und nicht durch den vertrag?
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 07.04.2009 - 12:56
1 Jahr nach deiner Theorieprüfung musst deine Praktische Prüfung machen.

 
Antwort von GAST | 07.04.2009 - 12:57
ich habe probleme mit der fahrschule und hab schon eine andere gefunden, aber meine ellis sagen, dass ich abwarten soll und gucken soll, wie mein fahrlehrer reagiert, weil wenn ich eine kündigung schicke, dann kommt alles auf mich.. aber ich habe den vertrag ende juli geschrieben (also die formulare, die man beim amt abgeben muss) und die theorieprüfung schon in november 08 bestanden. ich möchte am liebsten jetzt sofort zu der neuen fahrschule wechseln, meine ellis meinen ich soll lieber abwarten und an verkehrsübungsplätzen üben. mein problem habe ich schon gestern geschildert: http://www.e-hausaufgaben.de/Thema-126165-probleme-mit-der-fahrschule.php

 
Antwort von GAST | 07.04.2009 - 12:58
@ vater abraham
also das muss spätestens in nov 09 bestanden sein, die praxisprüfung.. weil ich letztes jahr in november meine theorieprüfung hatte.

 
Antwort von GAST | 07.04.2009 - 12:59
Hast ja noch genug Zeit....

 
Antwort von GAST | 07.04.2009 - 13:21
soweit ich weiß bezahlst du einmal den grundbetrag und darfst dann ein jahr lang die theoriestunden der fahrschule in anspruch nehmen, die prüfung kann danna uch später sein, die praktische allerdings nur höchstens 1 jahr später. und wenn du wechselst musst du gar keine kündigung schreiben oder dich in irgendeiner form mit der alten fahrschule auseinandersetzen. das regelt alles die neue fahrschule über den zuständigen tüv

 
Antwort von GAST | 07.04.2009 - 13:33
achso okay danke für eure beiträge. das problem jetzt ist, dass meine eltern denken, dass ich genug mist gebaut hab, obwohl ich gar nichts dafür kann, wenn der fahrlehrer sich so benimmt und meine eltern wollen abwarten, bis der fahrlehrer sich selbst meldet. ich bin der meinung, dass ich jetzt sofort die fahrschule wechseln soll und mein führerschein so schnell wie möglich hinter mir machen soll, weil sonst vergess ich ja auch das gelernte und ich will verdammt mein führerschein haben. ich hab das führerschein mit 17 beantragt und jetzt bin ich 18 und habe immer noch nicht meinen führerschein! versteht ihr was ich meine.. und meine eltern sagen, dass ich lieber abwarten soll.. okay kann ich verstehen, aber länger als 2 wochen warte ich wirklich nicht ab.. was meint ihr dazu?

 
Antwort von GAST | 07.04.2009 - 13:35
ich würde deine eltern gar nicht verstehen. lassen die da gar nicht mit sich reden? probiers doch mal. und wenn sie dann immer noch der meinung sind, dann mach einfach dein ding, du bist schließlich 18. geh zu der neuen fahrschule und der wird alles weitere regeln.
als ich gewechselt hab bin ich nur hingegangen um mich zu informieren, 2 stunden später war der wechsel beim tüv klargemacht und ich konnte am nächsten tag gleich fahren.

 
Antwort von GAST | 07.04.2009 - 13:41
ja das ist es ja, eine eltern machen sich immer umsonst sorgen, das regt mich so auf. die sagen zu mir so, dass ich immer das mache, was ich will und nie auf denen höre, deshalb baue ich immer mist. kann ich nicht nachvollziehen, aber egal. das problem nun ist, dass ich nicht alle stunden bezahlt habe bei der alten fahrschule und mein fahrlehrer meinte am anfang, dass er mir paar fahrstunden gratis geben würde und jetzt meint er ich habs vergessen.. du kriegst doch die paar fahrstunden nicht gratis. mein vater und der fahrschullehrer hatten das geeinigt. und deshalb ist es jetzt unklar, wieviel geld er kassieren soll und deshalb wollen meien ellis, dass ich einfach abwarten soll und vllt. würde der fahrlehrer sich melden...

 
Antwort von GAST | 07.04.2009 - 13:44
wenn der die nachricht bekommt, dass du gewechselt hast wird der sich schon um sein geld kümmern, das kannste glauben. und wenn daran was nicht rechtens ist, hat mir mein neuer fahrlehrer angeboten ich solle ihm die rechnungen zeigen und er überprüft die.

 
Antwort von GAST | 07.04.2009 - 13:45
mein fahrlehrer hat nicht die fahrstunden unterschrieben.. ich habe nur ein gelbes kleines heft bekommen, wo ich alle fahrtermine reinschreibe, das wars

 
Antwort von GAST | 07.04.2009 - 13:47
dann ist er selbst schuld, wenn er kein buch geführt hat kann er dir auch keine stunden nachweisen, die du bezahlen müsstest

 
Antwort von GAST | 07.04.2009 - 13:48
er hat nur in seinem terminkalender die stunden reingeschrieben

 
Antwort von GAST | 07.04.2009 - 13:51
vll hat er nachträglich noch in seinem pc buch geführt..kann ich mir jedenfalls gut vorstellen. ich kann dir nur raten den wechsel so schnell wie möglich zu machen. das was da in deiner fahrschule abgeht kann nicht in ordnung sein. und du musst deinem fahrlehrer das geld auch nicht hinterhertragen, darum kann der sich selbst kümmern und falls du bedenken hast, was die richtigkeit der folgenden rechnungen angeht frag einfach mal in der neuen fahrschule, ob da mal wer drüberschauen könnte. das geht alles. darf ich fragen welche fahrschule du gewählt hast? ich kenne hier ja einige, weil ich mich wegen wechsel informiert hatte

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