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Fahrschule: Wiedereinstieg nach einiger Zeit ?

Frage: Fahrschule: Wiedereinstieg nach einiger Zeit ?
(2 Antworten)


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Hallo,


ich hatte vor ca 1-2 Jahren mich in der Fahrschule angemeldet, den Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt, Sehtest gemacht, biometrisches Foto abgeschickt und alle theoretischen Stunden absolviert.
Leider hatte ich viel Stress mit dem Abi und konnte nicht für die Fahrschule lernen und hab mich von der Fahrschule abgemeldet.

Jetzt hab ich wieder genügend zeit und bin mir sicher dass ich es diesmal schaffen werde.

Das Erste-Hilfe-Kurs hat eine Gültigkeit von 2 Jahren und muss natürlich erneuert werden

Natürlich muss ich wieder die Anmeldungskosten bezahlen.

Nun habe ich aber einenige Fragen:

Muss ich ein neues biometrisches Foto machen?

Muss ich den polizeilichen Führungszeignis wieder bezahlen?

Und muss ich wieder alle theoretischen Stunden absolvieren obwohl ich wieder in der gleiche Fahrschule mich anmelde?
Frage von 71388 (ehem. Mitglied) | am 06.09.2012 - 18:56


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Antwort von brabbit | 06.09.2012 - 19:13
Am besten die Fahrschule fragen.

________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team


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Beiträge 11945
808
Antwort von cleosulz | 06.09.2012 - 19:14
Dass man in Deutschland ein polizeiliches Führungszeugnis bräuchte, ist mir neu.

Das Foto muss "aktuell" sein. Wenn du heute noch genau so aussiehst, wie vor 2 Jahren, dürfte das in Ordnung sein ^^. Solltest du dich sehr verändert haben, dann ist ein neues Bild fällig.

Der Kurs über die Maßnahmen am Unfallort ("Erstehilfe") darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Sehtest muss auch aktuell sein.

Das mit den theoretischen Stunden fragst du deine Fahrschule.
Wenn dein Fahrlehrer dir zutraut, die Prüfung auch ohne kompletten Durchgang zu machen, dann dürfte das seine Ermessenssache sein. Ich könnte mir vorstellen, dass es genügt, wenn du die Fahrbögen daheim nochmals durchnimmst und ein paar Mal in den theoretischen Unterricht rein sitzt. Er sieht ja dann, ob es bei dir klappt oder nicht.

==> wenn du durchfällst ist das dein Problem und er darf u. U. erneut eine Anmeldegebühr für die Prüfung kassieren (das ist nach Fahrschule unterschiedlich, ob sie dafür kassieren oder nicht, musst halt in deinen Vertrag schauen).

Das Landratsamt wird jedoch alle Gebühren neu erheben, auch die für die Bearbeitung deines Antrages und für die Anfrage in der Verkehrszentralkartei.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

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