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paar Fragen zu den Steuern

Frage: paar Fragen zu den Steuern
(6 Antworten)

 
1.Was meint ihr, welche Rolle spielen Leistungsanreiz und Gerechtigkeit in einer Steuerreform?


2.Inwieweit verzerrt das Steuersystem den Wettbewerb?
Also ich würde sagen, dass es den Wettbewerb nicht großartig verzerrt oder? Ich meine, die Steuern vom UN werden ja dem Gewinn entsprechend gezahlt, oder?

3. Gibt es ökonomische Gründe, die zur Abschaffung oder Beibehaltung bestimmter Steuern sprechen?
GAST stellte diese Frage am 17.11.2008 - 18:07

 
Antwort von GAST | 18.11.2008 - 08:41
hat
keiner eine Idee?

 
Antwort von GAST | 18.11.2008 - 08:59
hier wäre etwas zu 2:

Deutschland leidet unter hoher Arbeitslosigkeit und einer akuten Wachstumsund Investitionsschwäche. Weil Investitionen hauptsächlich von Unternehmen getätigt werden und die Entscheidung über eine Erhöhung der Arbeitsnachfrage in Unternehmen fällt, liegt es nahe, sich die Rahmenbedingungen für Unternehmen genauer anzusehen, um den Ursachen der Krise auf den Grund zu gehen. Eine wichtige Rahmenbedingung für Unternehmen ist das System der Unternehmensbesteuerung. So schreibt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage in seinem Gutachten 2004/2005: „In steuerlicher Hinsicht hängt die Standortattraktivität im Wesentlichen von der Unternehmenssteuerbelastung ab. (...) Letztlich führt wohl kein Weg an einer Senkung der Unternehmenssteuerbelastung vorbei. (...) Nach Ansicht des Sachverständigenrates muss die Unternehmensbesteuerung im Mittelpunkt jeder Steuerreform stehen“.

 
Antwort von GAST | 18.11.2008 - 09:01
nochwas zu 2:

Steuerwettbewerb kann manchmal - aber nicht immer - schädlich sein; eine gewisse - aber nicht uneingeschränkte - Zusammenarbeit kann daher von Nutzen sein. Formell ist eine Steuerkoordinierung dann wünschenswert, wenn die Gewinne durch die Beseitigung " der Ineffizienz eines nicht-kooperativen Verhaltens" größer sind als die " Tendenz Leviathans zur Verschwendung".

Die folgenden groben Schlußfolgerungen lassen sich nach einer Analyse der Steuerstatistiken der letzten Jahrzehnte treffen.

Der Steuerwettbewerb hat weder innerhalb der EU noch innerhalb der OECD zu einer Reduzierung der Bemessungsgrundlage geführt. Im Gegenteil, der Prozentsatz der Steuereinnahmen im Verhältnis zum BIP ist ständig angestiegen. Der Anstieg der Gesamtsteuereinnahmen war in den letzten zehn Jahren jedoch im Vergleich zu den vorhergehenden zehn bis zwanzig Jahren marginal, und die meisten EU-Länder verzeichnen seit 1996 einen Rückgang. Dies läßt u.U. die Schlußfolgerung zu, daß der Steuerwettbewerb der Tendenz zum Steueranstieg in relativen Hochsteuerländern entgegengewirkt und dadurch zu einer Konvergenz innerhalb der EU geführt hat.
Aus den Zahlen geht nicht hervor, daß die direkten Steuern oder die Sozialversicherungsbeiträge in den letzten Jahren stärker angestiegen sind als die Steuern insgesamt. Im Zeitraum 1985-1994 war jedoch in der EU insgesamt eine Verlagerung der Besteuerung von der Arbeit zu anderen Produktionsfaktoren zu verzeichnen, obwohl dies keineswegs in allen Mitgliedstaaten der Fall war. Die rückläufigen Körperschaftssteuersätze bestätigen gewissermaßen, daß sich die Steuerlast im allgemeinen von den "mobilen" zu den "immobilen" Faktoren verlagert hat.
Andererseits wirkt sich diese Verlagerung aufgrund der verschiedenen Steuerstrukturen sehr unterschiedlich aus. Beispielsweise greifen Länder wie Dänemark und Großbritannien im allgemeinen weniger auf direkte Sozialabgaben zurück als Länder wie Frankreich. Dies erklärt auch, warum der Steuerwettbewerb in bestimmten Mitgliedstaaten als "schädlich" gilt und in anderen nicht.
Die Entschließung des Parlaments vom 18. Juni 1998 spiegelt diese Analyse wider, unterstützt wird darin im wesentlichen der von der Kommission im "Monti-Paket" gewählte Ansatz. In dieser Entschließung wird darauf hingewiesen, daß ein verstärkter Wettbewerb zwischen den nationalen Steuersystemen " durch die größere Transparenz gewährleistet sein wird, die sich nach der Einführung der einheitlichen Währung einstellen wird"; und ein

" nutzbringender Steuerwettbewerb unter den Mitgliedstaaten" wird " als Instrument zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gegenüber den Herausforderungen der Globalisierung" begrüßt.

Eine Koordinierung wäre jedoch gerechtfertigt, wenn der Grad des Wettbewerbs

" es möglicherweise verhindert, daß die Vorteile, die der Binnenmarkt in bezug auf Wachstum und Beschäftigung bringen kann, aufgrund der höheren Steuerbelastung der Arbeitskraft gegenüber der größeren Mobilität des Kapitals voll ausgeschöpft werden".

Bestimmte Merkmale des Steuersystems können u.U. den Wettbewerb verzerren:

"Steueroasen";
die Doppelbesteuerung sowohl von Gewinnen von Kapitalgesellschaften als auch von persönlichen Einkommen;
unterschiedliche Definitionen von steuerrechtlichen Begriffen wie Bemessungsgrundlage, Einkommen und Abschreibungsvorschriften;
die Steuerbefreiung der Spareinkünfte von Devisenausländern;
die Besteuerung der Zahlungen von Lizenzgebühren und Zinsen zwischen Konzerngesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten;
staatliche Steuerbegünstigungen und
die Probleme in dem vom Verhaltenskodex abgedeckten Bereich der Körperschaftsbesteuerung.
Hinsichtlich der Beseitigung des "unfairen Wettbewerbs", der sich aus der Komplexität der Steuersysteme ergibt, besteht weitreichende Übereinstimmung. Je komplexer ein Steuersystem ist, um so mehr Raum läßt es für (illegale) Steuerhinterziehung, und um so mehr Anreiz besteht für Unternehmen, gezielt Mittel einzusetzen, um Wege zur (legalen) Steuervermeidung zu finden. In der Entschließung des Parlaments wurde scharf kritisiert, daß im endgültigen Monti-Paket " Maßnahmen zur Beseitigung erheblicher Verzerrungen im Bereich der indirekten Besteuerung" gestrichen worden waren.

Hinsichtlich der Steuer sätze besteht weniger Einigkeit. Für die Mehrwertsteuer wurde 1992 ein 15%iger Mindestsatz festgelegt; man konnte sich jedoch nicht auf die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagene Obergrenze von 20% einigen. Der von der Kommission vorgeschlagene 25%ige Höchstsatz wurde 1995 sowohl vom Parlament als auch vom Rat abgelehnt, obwohl kein Mitgliedstaat diesen Wert tatsächlich überschreitet.

Es besteht anscheinend die allgemeine Tendenz, die Festlegung der Steuer höchstsätze dem Wettbewerb und den Kräften des Marktes zu überlassen. Eine natürliche Obergrenze ist automatisch an dem Punkt gegeben, wo jede Erhöhung des Steuersatzes zu einem Rückgang der Gesamteinnahmen aus der betreffenden Steuer führen würde. Vermutlich haben einige Mitgliedstaaten mit ihren sehr hohen Verbrauchsteuern auf Alkohol und Tabak diesen Punkt bereits erreicht (obwohl sich die Regierungen dessen ungeachtet dafür entscheiden können, die betreffenden Steuern aus gesundheitlichen oder sozialpolitischen Gründen auf diesem Niveau zu belassen).

Im Hinblick auf die Angleichung der Mindestsätze bestehen jedoch sehr unterschiedliche Meinungen. Im Laufe der Jahre hat die Kommission beispielsweise Sätze zwischen 15% und 20% für die an Devisenausländer gezahlten Zinsen vorgeschlagen. Diese Sätze wurden einerseits als zu niedrig, andererseits als zu hoch kritisiert (es ist darauf hinzuweisen, daß der Satz, der 1989 zu einer massiven Kapitalflucht aus Deutschland führte, nur 10% betrug). Trotz der im Bericht Ruding und in anderen Berichten formulierten Empfehlungen kam es bislang zu keiner Einigung über einen Mindestsatz für die Körperschaftssteuer.

So zeichnet sich also folgender Mittelweg zwischen Wettbewerb und Zusammenarbeit ab:

Die Gemeinschaft soll dann einschreiten, wenn bestimmte Merkmale der Steuersysteme den Wettbewerb - entweder unbeabsichtigt infolge der übermäßigen Komplexität oder auch bewußt - verzerren.
Die Erfahrung hat uns gelehrt, daß diese gemeinschaftlichen Maßnahmen größere Aussichten auf Erfolg haben, wenn sie in Zusammenarbeit durchgeführt werden (beispielsweise der Verhaltenskodex), als wenn durch Rechtsvorschriften eine formelle Harmonisierung angestrebt wird.
In bestimmten Bereichen ist es jedoch unumgänglich, gemeinschaftliche Rechtsvorschriften zu verabschieden, und zwar am offensichtlichsten zur Bekämpfung der unterschiedlichen und verzerrenden Anwendung bestehender Vorschriften - beispielsweise im Fall der Mehrwertsteuer.
Eine Einigung im Hinblick auf die Höchststeuersätze ist unwahrscheinlich, sie ist sogar im Hinblick auf die Mindestsätze ausgesprochen schwierig. Die Steuersätze werden im allgemeinen als Angelegenheit betrachtet, die unter die nationale Souveränität fällt und von den Marktkräften geregelt werden sollte.

 
Antwort von GAST | 18.11.2008 - 09:42
danke schön, noch jemand eine Idee zu Frage 1 und 3?

 
Antwort von GAST | 18.11.2008 - 11:33
Beispiel zu 3
Der Reingewinn won AG´s und GmbH´s wird Doppelbesteuert. D.h. der Gewinn wird in der Gesellschaft als Ertrag und zusätzlich bei der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter/Aktionäre besteuert.
Investiert jedoch das Unternehmen den Reingewinn, anstatt ihn an die Inhaber auszuschütten, wird der Gewinn nur einmal besteuert.
Deshalb wird vermehrt investiert, was sich nachhaltig auf das Wachstum einer Firma auswirkt.

ist das einigermassen verständlich erklärt oder hab´ich völlig danebengequasselt? Ah, und das Beispiel stammt aus der Schweiz, ich weiss nicht, wie es bei euch so ist mit der Doppelbesteuerung...

 
Antwort von GAST | 18.11.2008 - 11:37
@ Beach-Boy-07: Detaillierte Antworten, beeindruckend! Du hättest aber auch einfach den Link dazu angeben können ;)

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