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Problem mit verkauftem Ebay-Artikel

Frage: Problem mit verkauftem Ebay-Artikel
(33 Antworten)


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Ich habe ein Sony Ericsson W200i verkauft und habe in der Artikelbeschreibung versehentlich widersprüchliche Angaben gemacht. Bei technischen Geräten bei ebay gibt es ja immer diese Tabelle, wo dann halt bei "Eigenschaften" ich versehentlich "Bluetooth" angeklickt habe - warum auch immer. Aber ich habe selbstverständlich auch geschrieben, dass es sich um ein Sony Ericsson W200i handelt.

Und man kann überall im Internet nachlesen, dass ein W200i nunmal kein Bluetooth hat! Daher ist es für mich eine widersprüchliche Angabe.

Naja... Ich bekam vor 30 Minuten eine Beschwerde vom Käufer, der sich offensichtlich auf das angeklickte "Bluetooth" verlassen hat (zumindest will der einem das in der E-Mail weis machen). Er möchte eine "für beide Seiten zufriedenstellende Lösung". Was würdet ihr denn hier vorschlagen? Eigentlich ist es ja meiner Meinung nach eine widersprüchliche Angabe. Und bei sowas hat der Käufer eigentlich vor dem Bieten nachzufragen.

Was sagt ihr dazu?

Wenn der Käufer schon eine Bewertung abgegeben hätte, würd ich das ja alles ignorieren... Aber so...


PS.: Komentare, wie dass ich minderjährig und damit für Ebay "ungeeignet" sei, könnt ihr euch sparen, denn die würden sicherlich kommen :)
Frage von Webperoni (ehem. Mitglied) | am 14.08.2008 - 21:32


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Antwort von 20.06.07_SemihOzlem (ehem. Mitglied) | 14.08.2008 - 21:36
Also wenn du dort hingeschrieben hast, Privater Verkauf daher keine Rücknahme und keine Garantie, dann hat er kein Recht, dir ein Beschwerdebrief zu schicken.
Aber wenn du sowas nicht hingeschrieben hast, dann darf er sich beschweren und ihr müsst zwischen euch ausmachen, was für euch beste Lösung ist, da du ansonsten auch von Ebay gesperrt werden kannst oder er kann dihc auch anzeigen, welches für dich noch schlimmer wäre, als wenn du mit ihm handeln würdest ;)


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 14.08.2008 - 21:37
Ich habe das reingeschrieben... Allerdings geht es mir hier auch nur darum, dass ich keine neg. oder neutrale Bewertung bekomme.

 
Antwort von GAST | 14.08.2008 - 21:38
wenn nix anderes geht, dann den verkauf einfach wieder rückgängig machen

 
Antwort von GAST | 14.08.2008 - 21:42
ich würde ihm das angebot machen entwerder du nehmst das gerät zurück und überweist ihm sein geld, oder er behälts und stellt es selber wieder rein und verkaufts, oder er stellt sich zufrieden!


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Antwort von 20.06.07_SemihOzlem (ehem. Mitglied) | 14.08.2008 - 21:43
Wenn du nur wegen einer neutralen oder schlechten Bewertung so ein Theater machst, dann bist du nicht normal, würden die meisten zu dir sagen. Weil wenn du eine negative Bewertung bekommst, dann kannst du unten schreiben, dass du ausversehen auf Bluetooth geklickt hast und jeder eigentlich wüsste, dass W200I kein Bluetooth hat ;)


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 14.08.2008 - 21:49
Ja... Also ich werde das Gerät nicht zurücknehmen. Das steht fest. Und wenn ich eine negative bekomme, dann steht da, dass ich nur 97,5% Positive habe. Das ist nicht schön. Natürlich würde ich auf die Bewertung antworten. Aber ich habe bisher nur positive, weil ich auch nicht irgendwie betrüberisch sein möchte oder so... Aber mit solchen dummen Leuten kann man ja kaum rechnen.

Allerdings wäre das, dass der Käufer das Ding wieder einstellt, eine zumindest für mich gute Lösung. Aber ich bezweifle, dass er das machen wird, denn der weiß auch, das das nicht-angeklickte Bluetooth keinen Wertverlust bedeuten würde.

 
Antwort von GAST | 14.08.2008 - 21:53
Ich würds zurücknehmen und neu einstellen - es war dein Fehler.

 
Antwort von GAST | 14.08.2008 - 21:54
also ich kenn weiß gott wie viele, die einen ipod reingestellt haben und bei display einfarbig angeklickt haben (ipod nano der 3. generation) oder die beim ipod shuffle bei display mehrfarbig angeklickt haben(für dummis: shuffle haben kein display) oder die bei anderen produkte sachen angeklickt haben, die sich wieder sprechen...schreib ihm vil. auch: noch nie einen fehler gemacht?


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 14.08.2008 - 21:54
Das werde ich nicht. Dann muss ich nochmal Versandkosten bezahlen. Irgendwann hört es auf, sich zu lohnen.


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 14.08.2008 - 21:56
Zitat:
schreib ihm vil. auch: noch nie einen fehler gemacht?
Also sowas würde mir aber die neg. Bewertung aber sicher machen. Zumindest eine neutrale :)

 
Antwort von GAST | 14.08.2008 - 21:59
du darfst ihm halt keinen motze brief schreiben, in dem das noch nie einen fehler gemacht pampig rüber kommt ich würde mich höflich entschuldigen und dann das schreiben!

 
Antwort von GAST | 14.08.2008 - 22:14
versuchs vil. mit

liebe(r) frau.../herr...

ich bitte vielmals um entschuldigung, das ich bei dem reingestelltem Ebay artikel einen fehler gemacht habe! es tut mir wirklich leid, das diese eine angaben falsch war, aber ich werde diesen artikel trotzdem nicht zurücknehmen. aber sie können doch das handy weiterverkaufen und sich mit dem geld ein neues handy mit bluetooth kaufen.

ich bitte nochmals diesen fehler zu entschuldigen!

mfg. webperoni (ne scherz dein namen eben)

 
Antwort von GAST | 14.08.2008 - 22:21
es is doch egal ob du keine garantie oder umtausch gibst oder nicht, du hast fasche angaben gemacht und das is dein fehler nicht seiner, wohin kommen wir den da wen sich jeder noch absicher muss ^^, genau des gleiche wen du ein buch verkaufst wo eine cd dabei ist und nicht erwähnst das diese nicht dabei ist habe ich anspruch auf umtausch, da laut vertag nicht das erfüllt wurde.

naja bevor mahnungen kommen würde ich lieber zurück geben

 
Antwort von GAST | 14.08.2008 - 22:30
wenns so ein großes problem für ihn ist, nimms zurück .. aber frag ihn 3 mal vorher.. und lass dir mit der antwort zeit, vl vergisst ers und kümmert sich nicht mehr darum ^^


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 14.08.2008 - 22:31
Zitat:
genau des gleiche wen du ein buch verkaufst wo eine cd dabei ist und nicht erwähnst das diese nicht dabei ist habe ich anspruch auf umtausch, da laut vertag nicht das erfüllt wurde.
Das ist nicht ganz richtig. Wenn ich ein Buch kaufe mit Cd, kann ich die CD theoretisch heraus nehmen und ohne weiterverkaufen. Und bei einem Handy kann ich kein Bluetooth herausnehmen, geschweige denn, es hinzufügen.

Und er hat kein Recht auf Umtausch/Rücknahme, da man sich in der Artikelbeschreibung als Privatverkäufer davon distanziert. Daher erfolgt ein Kauf auf Risiko der Käufers.

Ich habe jetzt geschrieben:
Zitat:
Hallo,

ich bedaure mein Versehen.Sollte das nicht vorhandene Bluetooth für Sie tatsächlich ein größeres Problem sein, so schlage ich vor, dass Sie das Handy über Ebay wiedereinstellen, mit der gleichen Artikelbeschreibung, nur ohne Bluetooth. Sollte das Handy für einen geringeren Preis versteigert werden, so übernehme ich den Differenzbetrag. Allerdings bitte ich Sie, falls Sie den Vorschlag annehmen sollten, dass Sie den Artikel am Montag Abend (zwischen 19 und 22 Uhr) über eine 5-Tage-Auktion wiedereinstellen.

Mfg,
......

 
Antwort von GAST | 14.08.2008 - 22:32
sehr gute lösung
passt so


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Antwort von pepsidose (ehem. Mitglied) | 14.08.2008 - 22:33
Ein Haftungsausschluß gilt nicht für zugesicherte Eigenschaften.


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 14.08.2008 - 22:34
Das ist mir egal! [20 Blöde Handys]

 
Antwort von GAST | 14.08.2008 - 22:36
ok find ich gut, nur du musst aufpassen, das es niemand will und du zum schluss sehr viel zahlen musst


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 14.08.2008 - 22:40
Zitat:
ok find ich gut, nur du musst aufpassen, das es niemand will und du zum schluss sehr viel zahlen musst
Kommt selten vor, zumal ich vorhin das gleiche Handy für noch mehr weggehen sehen konnte.

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