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Was tun?

Frage: Was tun?
(10 Antworten)

 
Ich hab ein ebay Artikel (MP5 Player) in ebay verkauft.


Es hat auch funktioniert.
Als es getsern beim Empfänger ankam, schreibt er/sie mir, dass dies nicht angeht.

Meine Frage, was soll ich jetzt tun?

Muss ich die Ware zurücknehmen?
GAST stellte diese Frage am 03.06.2010 - 16:48


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Antwort von Kickaffe | 03.06.2010 - 16:51
guden un servus...^^

das kommt eig ganz drauf an was denn überhaupt los sei.
schreib ihr ne mail wo denn bitte das problem liegt. kommt drauf an was fehlt un was du in die beschreibung geschrieben hast


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Antwort von RichardLancelot | 03.06.2010 - 16:51
Hat sie den Akku geladen? Normalerweise bist du als Privatverkäufer nicht von Haftungsforderungen betroffen, allerdings gibt`s ja auch Leute die einem dann Betrug unterstellen.


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Antwort von *Money* (ehem. Mitglied) | 03.06.2010 - 16:53
du bist zu nichts verpflichtet.

kannst aber, wenn du willst, es wieder zurücknehmen und das geld zurückzahlen - musst halt aber nich..

 
Antwort von GAST | 03.06.2010 - 16:58
du bist zu nichts verpflichtet.

gibt es dazu ein gesetz oder so?

Diejenige meinte

der mp3-player funktioniert nicht. der lässt nicht einschalten, aufladen und der pc erkent ihn auch nicht.


cd war mit enthalten


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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 03.06.2010 - 17:38
wenn man zwischen privatleuten etwas verkauft musst du keine Garantie geben. der kann dir nur was, wenns sich um arglisige täuschung handelt. und das glaube ich kaum :D

 
Antwort von GAST | 03.06.2010 - 17:41
als du den artikel eingestellst hast, hast du auch sowas reingeschrieben wie : "keine garantie, kein rückgaberecht"?

wenn ja dann bist du zu nichts verpflichtet.

 
Antwort von GAST | 03.06.2010 - 17:50
ne dass habe ich ja nciht

bin ich trotzdem verpflichtet es zurückzunehmen?


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Antwort von Tiffy89 (ehem. Mitglied) | 03.06.2010 - 17:51
als privatperson muss man nie garantie geben. egal ob es da dtand oder nicht.

 
Antwort von GAST | 03.06.2010 - 17:51
1) Situation klären. Kann der Käufer vielleicht nicht damrit umgehen?
2) Wenn der Käufer weiterhin behauptet, der Player würde nicht funktionieren, kann es verschiedene Situationen geben, die letztlich auch davon abhängen, um was für einen Wert es geht.
3) Wenn der Käufer einen Zeugen hat, der mit ihm zusammen das Gerät ausgepackt hat und alles bestätigt, kann natürlich Betrug vorgeworfen werden. Aber bei einem Player...
4) Vielleicht hast du ja auch den Player mit einem Freund noch ausprobiert, bevor du ihn im Beisammensein mit deinem Freund verpackt hast....
5) Ich denke mal, wahrscheinlich kassierst du nur eine negative Bewertung, wenn du den Player nicht zurücknimmst.
6) Manche Leute haben manchmal etwas Anderes gefunden und versuchen einen Grund zu finden, etwas zurückugeben.
7) Manche Leute haben auch keine Ahnung von Geräten.
8) Manche Leute machen Sachen kaputt und sagen dann, es war vorher schon so.
9) Elektronische Geräte bei ebay zu verkaufen ist eben so eine Sache.
Weiss ich aus Erfahrunh.

 
Antwort von GAST | 03.06.2010 - 17:54
Okay mal gucken wie es abläuft

danke

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