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Problem mit verkauftem Ebay-Artikel

Frage: Problem mit verkauftem Ebay-Artikel
(33 Antworten)


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Ich habe ein Sony Ericsson W200i verkauft und habe in der Artikelbeschreibung versehentlich widersprüchliche Angaben gemacht. Bei technischen Geräten bei ebay gibt es ja immer diese Tabelle, wo dann halt bei "Eigenschaften" ich versehentlich "Bluetooth" angeklickt habe - warum auch immer. Aber ich habe selbstverständlich auch geschrieben, dass es sich um ein Sony Ericsson W200i handelt.

Und man kann überall im Internet nachlesen, dass ein W200i nunmal kein Bluetooth hat! Daher ist es für mich eine widersprüchliche Angabe.

Naja... Ich bekam vor 30 Minuten eine Beschwerde vom Käufer, der sich offensichtlich auf das angeklickte "Bluetooth" verlassen hat (zumindest will der einem das in der E-Mail weis machen). Er möchte eine "für beide Seiten zufriedenstellende Lösung". Was würdet ihr denn hier vorschlagen? Eigentlich ist es ja meiner Meinung nach eine widersprüchliche Angabe. Und bei sowas hat der Käufer eigentlich vor dem Bieten nachzufragen.

Was sagt ihr dazu?

Wenn der Käufer schon eine Bewertung abgegeben hätte, würd ich das ja alles ignorieren... Aber so...


PS.: Komentare, wie dass ich minderjährig und damit für Ebay "ungeeignet" sei, könnt ihr euch sparen, denn die würden sicherlich kommen :)
Frage von Webperoni (ehem. Mitglied) | am 14.08.2008 - 21:32

 
Antwort von GAST | 14.08.2008 - 22:46
ok......hat
der käufer schon negative bewertungen?


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 14.08.2008 - 22:50
Nein... Der scheint völlig korrekt zu sein. Einmal eine neutrale von seinen um die 200


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 14.08.2008 - 22:50
Wieso denn? [20 Bewertungen]

 
Antwort von GAST | 14.08.2008 - 23:01
Und er hat kein Recht auf Umtausch/Rücknahme, da man sich in der Artikelbeschreibung als Privatverkäufer davon distanziert. Daher erfolgt ein Kauf auf Risiko der Käufers.


seit wann must du nicht dafür gerade stehen was du in der artielbeschreibung schreibst? wen du angibst das es bluetooth hat hat es das und wen nicht hat er doch das recht auf umtausch, da nicht laut vertrag ein handy MIT bluetooth geliefert wurde


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 14.08.2008 - 23:05
Aber es wurde ein W200i geliefert (laut Vertrag)

 
Antwort von GAST | 14.08.2008 - 23:06
ja aber MIT bluetooth ^^ warum solte er nicht das recht auf umtausch haben wen es kein bluetooth hat? du behauptest es ja mit deiner beschreibung xD


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 15.08.2008 - 08:52
Wenigstens gibt es noch Menschen wie dich, die wegen eines winzigen Fehlers, den ein Erbsenzähler gefunden hat, sofort das versteigerte wieder zurücknehmen. Denkst du wirklich, dass der Idiot nicht gewusst hat, dass das W200i kein bluetooth hat?


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Antwort von RichardLancelot | 15.08.2008 - 09:05
Fakt ist schon erstmal, das er im Recht ist. Wenn du, wenn auch nur versehentlich, Bluetooth zusicherst, dann ist es egal ob du den "Gewährleistungsausschluss" bei eBay ausgewählt hast oder er wusste dass das W200i ohne Bluetooth hergestellt wird. Streng genommen würde ich das versprochene BT als Sachmangel am Artikel bezeichnen, da du nicht nachweisen kannst, das er über diese Ausstattungslücke bescheid wusste.

 
Antwort von GAST | 15.08.2008 - 13:41
ich wüste nicht das das handy kein bluetooth hat, woher auch? wen du sagst es hat das dann hat es das punkt. ^^


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 15.08.2008 - 18:17
Ich weiß auch nicht von jedem Handy alles, aber wenn ich mir ein neues Handy kaufen möchte, weiß ich darüber bescheid.


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 19.08.2008 - 10:04
Also ich berichte mal:

Also, ich habe ihr das angeboten, dass sie nochmal einstellt und ich den Differenzbetrag zahle. Damit war sie nicht einverstanden. Sie möchte es lieber komplett zurücknehmen. Im Prinzip war ich dann auch damit einverstanden, ich schrieb ihr, dass Sie den Artikel zurückschickt und ich dannach den Betrag zurückerstatte, den sie auch überwiesen hat. Damit war sie auch nicht einverstanden und sie wollte, dass ich den Betrag zuerst überweise +2xVERSAND(!). Anschließend habe ich ihr klar gemacht, dass ich damit nicht einverstanden wäre. (Irgendwann muss ja auch mal Schluss sein!) Sie hat dann geschrieben, dass sie es morgen ebay meldet :) .

Tja... Also ich habe ihr zwei faire und gerechte Vorschläge gemacht und sie wäre mit einem +-0 - Geschäft davon gekommen. Aber sie wollte ja immer mehr. Und irgendwann muss ja auch mal Schluss sein! Jetzt bin ich mal gespannt, was passiert, wenn sie das ganze Ebay meldet. Bekanntlich kümmert sich ebay ja letztendlich um nichts. Vor allem bei solchen Bagatellen. Soll sie ruhig eine negative Bewertung schreiben. In 12 Monaten fließt die ehe nicht mehr in die Prozentzahl der Pos. Bewertungen ein. Und solange verkaufe ich dann halt nichts mehr (dann bin ich ehe 18 und muss in der Hinsicht nichts mehr befürchten).

 
Antwort von GAST | 19.08.2008 - 10:50
Also ich hab hier mal leise mitgelesen, und bin mir recht sicher, dass du diesen Fall auf ganzer Linie verlieren wirst.

1) Dein Angebot enthielt einen Fehler - ergo bist du gezwungen den Artikel zurückzunehmen.

2) Du setzt vorraus, dass jeder weiß, was du für ein Handy hast. Kaufintresse hin oder her, es ist unzumutbar für einen Käufer, sich noch einmal extern über jeden Artikel zu informieren, schließlich ist dafür ja die Artikelbeschreibung da.

Fehler sind menschlich, deshalb ist es an sich kein Problem, den Artikel zurückzunehmen. Dass sie die Versandkosten erstattet haben will ist verständlich, schließlich hast du die Umkosten verursacht, warum sollte sie dein Verschulden finanzieren?

An deiner Stelle würde ich die 4 oder 7 Euro drauflegen und nicht auf deiner falschen Position beharren. Sei vernüftig und sieh es ein. Das erspart alen Zeit und Ärger und das nächste mal machst du es dann besser.


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Antwort von Webperoni (ehem. Mitglied) | 23.08.2008 - 18:31
Tja... Zum Glück (so sehe ich das) habe ich diesen Fall gewonnen!

Ich bin bei meinen Vorschlägen (s.o.) geblieben und hat sich nicht drauf einlassen wollen. Heute hat sie dann geschrieben, dass sie das Handy weiterverkauft hat (über Ebay hat sie es aber garantiert nicht gemacht) und das die Sache damit erledigt sei. Mein einziger Nachteil ist, dass sie eine neutrale Bewertung geschickt hat. Allerdings stört mich die nicht, da sich die nicht auf den Prozentsatz der Positiven Bewertungen auswirkt.

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