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Schuldig?

Frage: Schuldig?
(127 Antworten)

 
Liegt die Schuld beim Opfer oder beim Täter?

Ausgehend von einer Vergewaltigung.
Denkansätze:
Sie liegt beim Opfer, weil...
-es seinen Täter provoziert hat.
-es selbst Schuld ist, wenn es sich zum Opfer machen lässt-verweigert man die Rolle und wehrt sich vernünftig, käme es erst gar nicht zu einer vergewaltigung
-das Opfer die Verantwortung tragen muss, Täter können nichts dafür wenn sie keine Kontrolle über ihre Bedürfnisse haben

Was für die Täter spricht:
-schlechte Kindheit
- was ist falsch daran, jemanden zu vergewaltigen? (Grundrechte, gut, aber außer die kann man sich auf nichts berufen?)
- Wenn Soldaten töten, übernehmen auch nicht sie selbst, sondern der Staat Verantwortung für ihr Handeln.

Das ist grob, was ich in den letzten Minuten herausgearbeitet habe, wenn jemand Ideen hat, was für das Opfer spricht (Allen Ernstes, mir ist NICHTS eingefallen ._.) bitte bitte lasst`s mich wissen.
GAST stellte diese Frage am 24.06.2008 - 16:51

 
Antwort von GAST | 24.06.2008 - 21:28
Sunny, grundsätzlich hat er dem Täter auch Schuld zugesprochen, war aber von meiner Ansicht "fasziniert".
Er meinte, ich soll mir Mühe geben, das ganze auch andersherum zu betrachten, im Sinne des Opfers. Ihm selbst ist nichts gegen meine Argumentation eingefallen, deshalb hab ich meine Frage hierhin gerichtet


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Antwort von Rokka (ehem. Mitglied) | 24.06.2008 - 21:29
Ok. Silentpain jetz hast du mich aber erst recht neugierig gemacht. Stell mal bitte eins von dir rein.


Aber wie kommst du bitte auf diese krassen Gedanken, darauf dass das Opfer an einer vergewaltigung schuld sein könnte! Krass!

 
Antwort von GAST | 24.06.2008 - 21:31
Das war dein Ernst, Rokka? Ohje, meinetwegen ._. Kann man irgendwie dateien einfügen..?

 
Antwort von GAST | 24.06.2008 - 21:33
lad einfach ein profil bild hoch, oder lad ein bild per internet hoch und poste den link, dann ist rokka glücklich.


dass deinem lehrer nichts eingefallen ist finde ich sehr bedenklich und spricht nicht für seine kompetenz.

 
Antwort von GAST | 24.06.2008 - 21:42
Ich halte ihn auch nicht für besonders intelligent, um ehrlich zu sein.
Gut, ich lad sie hoch, ist in Arbeit

 
Antwort von GAST | 24.06.2008 - 21:44
http://i204.photobucket.com/albums/bb41/Blutsfeder/i290948105_63178_6.jpg

http://i204.photobucket.com/albums/bb41/Blutsfeder/PIC00646.jpg

 
Antwort von GAST | 24.06.2008 - 21:44
Zitat:
Sie liegt beim Opfer, weil...
-es seinen Täter provoziert hat.


womit ich einen menschen provoziere, liegt nicht nur an mir. immerhin muss ich beim anderen eine grenze überschreiten, die ich bei einem sexualstraftäter als sehr nieder einschätze. und wo kämen wir bitte hin, wenn wir allgemein straftaten mit provokation rechtfertigen? außerdem erklär mir bitte einmal, wo provokation beginnt! beim aussehen, bei miniröcken, bei sexy bewegungen? darf man sich also als "würdig schuldig zu sein" fühlen, wenn man eine dieser kriterien erfüllt? hast du dich einmal gefragt, was das bedeuten würde?

Zitat:
-es selbst Schuld ist, wenn es sich zum Opfer machen lässt-verweigert man die Rolle und wehrt sich vernünftig, käme es erst gar nicht zu einer vergewaltigung


was verstehst du bitte unter vernünftig wehren? schon mal unter androhung von gewalt, dem tode, einfach starr vor angst von einem menschen zu etwas gezwungen worden? allgemein schon mal probiert, aus einer weitaus weniger schlimmen rolle "zu entfliehen"? was wenn das opfer ein kind und abhängig ist? was, wenn der täter auf das wehren steht? öÖ

Zitat:
-das Opfer die Verantwortung tragen muss, Täter können nichts dafür wenn sie keine Kontrolle über ihre Bedürfnisse haben


inwiefern das opfer überhaupt verantwortung tragen soll, kapier ich ja nicht und die bisherigen argumente sehe ich als haltlos.
außerdem mögen psychische störungen bzw. erkrankungen zwar ein auslöser sein, aber das bedeutet noch lange nicht, dass deswegen die schuld beim opfer zu sehen ist öÖ hier wär eher die frage sinnvoll, ob die täter zurechnungsfähig sind oder einfach triebgesteuert an die tat herangegangen sind. den zusammenhang zw. opfer und schuld seh ich hier nicht!

 
Antwort von GAST | 24.06.2008 - 21:45
wie gesagt, gegenargumente lassen sich wie man sieht leicht finden. nur ob sie dich überzeugen ist eine andere sache, aber das müssen sie ja auch nicht. die tatsache, dass sie existieren reicht ja schon.

 
Antwort von GAST | 24.06.2008 - 21:48
Arch, das sind 11 oder 12 Seiten mehr als mein Lehrer mir dazu sagen konnte, ich bin dankbar.

 
Antwort von GAST | 24.06.2008 - 21:54
nun, ich kan deine sichtweise nachvollziehen, könnte dir sogar in ein paar punkten zustimmen. aber meine meinung weicht insgesamt doch davon ab, aber wäre ja auch doof, wenn jeder gleich denken würde.


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Antwort von Double-T | 24.06.2008 - 22:16
Dein Lehrer findet keine geeignete Argumentation?...

Da ich mich hier nicht durchwühlen will, aber weiß, dass das Argumentationszerpflücken nicht die Paradedisziplin der hier anwesenden ist, werde ich mich einmal daranbegeben.

Zitat:
[Die Schuld] liegt beim Opfer, weil...

Ein Paradoxon? Wenn eine Schädigung durch eigene Verschuldung eintritt, ist die Bezeichnung "Opfer" inkorrekt.
Bloß um das mal voran zu stellen.
Zitat:
-es seinen Täter provoziert hat.

Womit genau? Bloße Existenz? Aufreizende Kleidung?
Einfach nur Schwachsinn!
Eigentlich ist das bloß ein haltloses Postulat deinerseits.
Häufig sind die Opfer harmlos, unschuldig und vor allem: wehrlos.
Es gibt sicherlich vereinzelte Fälle bei denen eine Provokation nahe liegt [auf welche Art und Weise auch immer] - dennoch ist die Provokation keine Rechtfertigung - und vor allem: Diese Teilschuld darf nicht generalisiert werden.

Zitat:
-es selbst Schuld ist, wenn es sich zum Opfer machen lässt-verweigert man die Rolle und wehrt sich vernünftig, käme es erst gar nicht zu einer vergewaltigung

So einfach kann man es sich machen...
Allerdings ignoriert man dabei dezent die Unterschiede in der körperlichen Leistungsfähigkeit. Ein wehrhaftes Opfer kann in vielen Fällen leider nur eine Verzögerung bewirken, da der Täter ein Opfer auswählt, welches körperlich unterlegen sein sollte.

Diese Unterlegenheit ist meist schon biologisch bedingt und daher ist jede Form der Schuld vom Opfer abzuweisen.
Falls deine Argumentation eine Art Selbstverteidigung beinhaltet, kann ich dir nur sagen, dass auch diese nur zu gewissem Maße einsetzbar ist...

Zitat:
-das Opfer die Verantwortung tragen muss, Täter können nichts dafür wenn sie keine Kontrolle über ihre Bedürfnisse haben

Die Unfähigkeit der Täter kann nicht als Beschuldigungsgrund für das Opfer angesehen werden, das das Opfer im Voraus nichts über diese Unfähigkeit weiß bzw. beeinflussen kann.
Um es mit einem Vergleich zu verdeutlichen:
Jemand ohne nennenswerte Fahrkenntnisse setzt sich an das Steuer eines Autos und fährt los. Im Zuge dieser Fahrt verursacht(!) diese Person einen Unfall [ob mutiwllig oder nicht, lassen wir außer Acht].
Wer ist Schuld?
Wenn du nun sagst, dass das Unfallopfer, dass in diesem Fall mal eine gültige und berechtigte Fahrlizens besitzt, die Schuld trägt, da der Verursacher schuldunfähig ist, wäre das eine mehr als fragliche Urteilssprechung, denkst du nicht?

 
Antwort von GAST | 24.06.2008 - 22:31
Ich werde mir morgen nocheinma Zeit nehmen um ausführlich darauf zu antworten, grob:
1.Es ist indirekte Provokation. Unwissentlich, aber Unwissenheit schützt nicht.
2. Die meisten wehren sich nichteinmal, unverständlich?
Inwiefern Selbstverteidigung? Ich habe physisch keinem Menschen wehgetan, das könnte ich nicht...?!
3. Der Täter vergewaltigt, wie ganz zu Anfang geschrieben, nichtmal immer bewusst seine Opfer. Er plant das "Verbrechen" nicht, er begeht es und erschrickt über sich selbst. Eigener Scham lässt ihn nicht über die tat sprechen. Ist diese Hemmschwelle allerdings einmal überwunden, verhält sich das ganze wie eine Sucht: hat der Hund erstmal Blut geleckt, verlangt er nach mehr.


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Antwort von FireStorM (ehem. Mitglied) | 24.06.2008 - 22:33
joar die 2 haben recht xD - nix mehr hinzuzufügen xD

 
Antwort von GAST | 24.06.2008 - 22:35
@FireStor, Mitläufer x3
Und welche zwei? Es haben viele User in den thread gepostet ^^`


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Antwort von Double-T | 24.06.2008 - 22:43
Zitat:
1.Es ist indirekte Provokation. Unwissentlich, aber Unwissenheit schützt nicht.

Worin genau besteht Indirekte Provokation?
Unsere Beispiele kannst du damit eigentlich nicht meinen.
Wie bereits aufgeführt:
Häufig sind diese Menschen nur zur falschen Zeit am falschen Ort - ohne nennenswert aufreizend (gekleidet) zu sein.

Zitat:
2. Die meisten wehren sich nichteinmal, unverständlich?
Inwiefern Selbstverteidigung? Ich habe physisch keinem Menschen wehgetan, das könnte ich nicht...?!

Die meisten wehren sich nicht?
Auch das wurde bereits von Sunny ziemlich klar aufgegriffen.
Es entsteht keine Schuld dadurch, dass man sich nicht wehren kann.
Zitat:

3. Der Täter vergewaltigt, wie ganz zu Anfang geschrieben, nichtmal immer bewusst seine Opfer. Er plant das "Verbrechen" nicht, er begeht es und erschrickt über sich selbst. Eigener Scham lässt ihn nicht über die tat sprechen. Ist diese Hemmschwelle allerdings einmal überwunden, verhält sich das ganze wie eine Sucht: hat der Hund erstmal Blut geleckt, verlangt er nach mehr.

Was ist das für eine Begründung?
Oder anders formuliert:
Was willst du damit sagen?

Dass ein Mensch, der mit einer Straftat davonkommt nach dem prinzip der Konditionierung in seinem Folgeverhalten ähnliche Muster wiederholen wird, ist wohl allseits bekannt - führt in diesem Moment von dem weg, worum es sich in Punkt 3 handelte. oO


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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 24.06.2008 - 22:46
zu1.: Unwissenheit schützt nicht, das leuchtet ein, das ist ein grundsatz in unserem rechtssystem. Aber der Täter ist nicht unwissend, selbst wenn die Tat ansich spontan ist, im Kopf hat er sie wissentlich schon 1000 mal begangen, und der Drang in ihm ist immer schlimmer geworden, er hätte etwas unternehmen müssen um sich selbst und sein potenzielles Opfer zu schützen.

zu3.: Du vergleichst den Täter selbst mit einem Hund, der in eine Art Wahn gefallen ist und nicht mehr aufhören kann. Es ist der einzig richtige Weg diesen aus dem Verkehr zu ziehen, und da es sich ja um einen Menschen handelt, erschießen wir ihn nicht, sondern stecken ihn in Behandlung, so dass er immerhin noch eine Chance hat "geheilt" zu werden. Wenn der Täter sich seiner Taten wirklich schämt, dann wird er insgeheim froh sein, gestoppt worden zu sein, und froh sein, dass man ihn vor sich selbst schützt... In rumlaufen lassen ist nicht petzen, es ist fahrlässig udn dumm, Ein Mensch im Blutrausch wird nicht von selbst aufhören...

 
Antwort von GAST | 24.06.2008 - 22:49
Juxhurra, sicher? Was ist, wenn ihn sein verlangen plötzlich überfallen hat, ohne das er es vorhersehen konnte?
Ehm, eine weitere, allgemeine Frage:

Was haltet ihr von Foren, in denen vergewaltigungen durchgespielt werden?

 
Antwort von GAST | 24.06.2008 - 22:51
Und, dem muss ich noch etwas hinzufügen: Es ist eine unheilbare Krankheit. Warum etwas behandeln lassen, was aussichtslos ist?


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Antwort von juxhurra (ehem. Mitglied) | 24.06.2008 - 22:54
Ja, ich bin ziemlich sicher, und selbst wenns ihn trifft wie ein Blitz aus blauem Himmel: Das Opfer wird niemals Schuld haben können, und niemals wird jemand eine Vergewaltigung bewusst provozieren, und wenn, dann ist es kein Opfer, sondern ein Depp.

Vergewaltigungen durchspielen? inwiefern? man geilt sich gegenseitig daran auf, indem man den genauen Tathergang einer Vergewaltigung schildert?

 
Antwort von GAST | 24.06.2008 - 22:55
Einer spielt das Opfer, der andere den Täter. Viele meinen, durch diese art der "Streßabbauung" würden sie innerlich ruhiger, zufriedener werden und nichtmehr das verlangen spüren, wirklich jmd. zu vergewaltigen.

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