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Arbeitsrecht:Muss ich die Differenz in der Kasse ausgleichen

Frage: Arbeitsrecht:Muss ich die Differenz in der Kasse ausgleichen
(9 Antworten)

 
Ich hab ne wichtige Frage zu Ausbildungsrechten,

Muss ein azubi die kassen differenzen ausgleichen?
kennt sich da irgendjemand aus?

danke für alle antworten im voraus
GAST stellte diese Frage am 22.04.2008 - 18:15

 
Antwort von GAST | 22.04.2008 - 18:23
Kennt
sich denn niemand aus?

 
Antwort von GAST | 22.04.2008 - 18:25
kommt drauf an...meinste jetzt in nem Supermarkt oder so?!?

Ich kenne mich damit auch nicht so wirklich aus, aber ich meine gehört zu haben, dass du für deine Kasse verantwortlich bist, welcher du zugeteilt wirst. Wenn du jemand anderen da ran lässt, ist es dann deine Schuld. Dann interessiert es auch nicht, wer für die Differenz verantwortlich ist...

 
Antwort von GAST | 22.04.2008 - 18:25
nee denke nich...dafür muss der arbeitgeber aufkommen...er is ja für dich verantwortlich und somit auch für die fehler, die du machst...also so is es bei mir...wenn unsere praktikanten fehler machen und ich ihnen diese aufgabe gegeben habe, bin ich dann die dumme, wenn was schief läuft


Autor
Beiträge 40245
2101
Antwort von matata | 22.04.2008 - 18:28
Ein bisschen Geduld bitte.... Ich vermute fast, dass noch nicht viele AZUBIS schon zuhause sind. Innerhalb von 8 Minuten kannst du nicht schon eine Antwort erwarten...
Und noch einmal pushen würde eine Verwarnung wegen Spam zur Folge haben....

Was sagt dein Arbeitsvertrag darüber oder dein Arbeitsreglement? Das hat man dir sicher in irgend einer Form bereits mitgeteilt.
________________________
 e-Hausaufgaben.de - Team

 
Antwort von GAST | 22.04.2008 - 18:28
Ich mach auf ner Tankstelle und es ist halt so das wenn irgendjemand kassenminus hat der muss dann paar tage umsonst arbeiten oder es wird vom lohn abgezogen

 
Antwort von GAST | 22.04.2008 - 18:29
in meinem arbeitsvertrag steht nichts davon drinnen das ich das abbezahlen muss bzw. abarbeiten

 
Antwort von GAST | 22.04.2008 - 18:47
Nein, musst Du nicht..! Anders würde es sich verhalten, wenn Du in einem Angestelltenverhältnis wär`st und der Situation vertragliche Regelungen zugrunde liegen...

Das Wesen der Ausbildung schützt Dich in diesem Falle..! In wirtschaftlich gut gestellten Einzelhandelsunternehmungen ist es daher auch oberstes Gebot, dass der Azubi -ich hoffe niemand stört sich an ordinäre Formulierungen- die Kasse mit dem Arsch nicht angucken darf,..! Ausnahme ist natürlich die "betreute" Ausbildung in diesem Bereich...

Aber sieh` es besser locker..! Der Job an der Kasse ist alles andere als "schwer" und in einer Tankstelle der -weiß Gott- einzig interessante Bereich..! Du würdest Dir selbst in den Hintern treten, wenn Du es darauf anlegst und letztendlich verzichten müsstest..!



Autor
Beiträge 1368
3
Antwort von Freezy | 22.04.2008 - 18:50
Würde auch Nein sagen... Du kannst ja nicht für alle Diebstähle aufkommen müssen oder wie meinst du das? Betrag in die Kasse eingegeben aber dann fehlte Geld oder wie?

 
Antwort von GAST | 22.04.2008 - 19:26
ja es haben mehrere leute mit meine kassen nummer gearbeitet wo ich auch nicht dabei war, naja und zum ende der schicht fehlten 70 € in der kasse und nun soll ich das bezahlen , und weil ich das nicht einsehe das nur ich das bezahlen soll wollte ich mich bissl schlau machen danke an alle

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